S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.) Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27329
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Blömeke, Michael
E-Mail:
Telefon: +49 20330174768
Fax: +49 6926557894
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.)
Troisdorf
Das Baulos 05.001: Bau Nord Phase 1 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen:
- Baumfäll- und Rodungsarbeiten, Erstellung von Baustraßen
- 7,7 km Streckenbau für 2-gleisige Bahnstrecke
- Ausbau Bf Friedrich-Wilhelms-Hütte (FWH)
- Neubau Haltepunkt Bonn-Vilich
- 3 Eisenbahnüberführungen mit einer li. Weite bis 3,0 m (Stahlbetonrahmen
- 1 Trogbauwerk mit 1 Eisenbahnüberführung und 1 Straßenüberführung, li. Weite
Überführungen 12,69 m (Stahlbetonrahmen)
- 3 Straßenüberführungen mit einer li. Weite bis 17,74 m (Spannbeton-Überbauten), Flach-/
Tiefgründung
- 1 Kreuzungsbauwerk mit einer li. Weite von 19,28 m (Spannbeton-Überbau), Flach-/
Tiefgründung
- 3 Versickerbecken
- Neubau Stützwände, 622 lfdm, Höhe bis 10,50 m, Bohrpfahl- und Winkelstützwände
- Neubau Schallschutzwände, 3.272 lfdm, Höhe bis 5,50 m, Tiefgründung
- Straßen- und Wegebau
- Technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen (Beleuchtung u.a.) und Telekommunikation für Bf FWH
- Zusammenhangsmaßnahmen
- 3 Hebeanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Troisdorf
Das Baulos 05.001: Bau Nord Phase 1 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen:
- Baumfäll- und Rodungsarbeiten, Erstellung von Baustraßen
- 7,7 km Streckenbau für 2-gleisige Bahnstrecke
- Ausbau Bf Friedrich-Wilhelms-Hütte (FWH)
- Neubau Haltepunkt Bonn-Vilich
- 3 Eisenbahnüberführungen mit einer li. Weite bis 3,0 m (Stahlbetonrahmen
- 1 Trogbauwerk mit 1 Eisenbahnüberführung und 1 Straßenüberführung, li. Weite
Überführungen 12,69 m (Stahlbetonrahmen)
- 3 Straßenüberführungen mit einer li. Weite bis 17,74 m (Spannbeton-Überbauten), Flach-/
Tiefgründung
- 1 Kreuzungsbauwerk mit einer li. Weite von 19,28 m (Spannbeton-Überbau), Flach-/
Tiefgründung
- 3 Versickerbecken
- Neubau Stützwände, 622 lfdm, Höhe bis 10,50 m, Bohrpfahl- und Winkelstützwände
- Neubau Schallschutzwände, 3.272 lfdm, Höhe bis 5,50 m, Tiefgründung
- Straßen- und Wegebau
- Technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen (Beleuchtung u.a.) und Telekommunikation für Bf FWH
- Zusammenhangsmaßnahmen
- 3 Hebeanlagen
MKA 477: SSW 37 - Ostseite, km 8,795 - km 9,365 „Vilich Ost“ - Zusätzlich erforderliche Sockelelemente
(MKA 364_274)
Die Oberkante der Stützwand verläuft über die gesamte Länge abfallend oder steigend, so dass unterschiedliche Längsneigungen zwischen Strecke und Gleis vorliegen. Im Zuge der Ausführungsplanung wurde deshalb festgestellt, dass ein Ausgleichselement im Bereich der Stützwand erforderlich ist.
Die Zulassungen der ursprünglich vorgesehenen Aluminiumkassetten erstrecken sich nicht auf die erforderliche trapezförmige Geometrie. Aus diesem Grund müssen die unteren Elemente aus Betonsockelfertigteile mit Absorptionskörpern hergestellt werden.
Alle Bau- und Planungsleistungen für den Neubau der SSW 37 sind grundsätzlich durch den AN Los 5.001 zu erbringen. Die Planung und Ausführung der erforderlichen Sockelelemente müssen zwingen in Zusammenhang mit den übrigen Bauleistungen erbracht werden. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb nicht möglich, diese Leistungen gesondert an einen anderen AN zu vergeben.