Herstellung und Lieferung von Signalschildern und Lf-Signalhalterungen inkl. Transport für die DB Ne Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69629

Auftragsbekanntmachung – Sektoren

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU

Abschnitt I: Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: DB Netz AG (Bukr 16)
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Praus, Norma
E-Mail:
Telefon: +49 3029759844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://bieterportal.noncd.db.de/evergabe.bieter/api/external/deeplink/subproject/715ae2a4-8889-4763-a8c3-b88680332ff4
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung: FE.EI 41
Postanschrift: Caroline-Michaelis-Str. 5-11
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 10115
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Praus, Norma
E-Mail:
Telefon: +49 3029759844
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
I.6)Haupttätigkeit(en)
Eisenbahndienste

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Herstellung und Lieferung von Signalschildern und Lf-Signalhalterungen inkl. Transport für die DB Ne

Referenznummer der Bekanntmachung: 23FEI69629
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Gegenstand der Vergabe ist ein Auftrag über Herstellung und Lieferung von Signalschildern und Lf-Signalhalterungen inkl. Transport für die DB Netz AG, Werk Wuppertal. Die Transportkosten sind nicht separat zu bepreisen, sondern sind in den Materialpreis zu inkludieren.

Der Auftrag ist in 48 Einzellose unterteilt, die der Übersichtlichkeit halber in 3 Losgruppen aufgeteilt sind (siehe Leistungsverzeichnis).

Die vom Auftragnehmer zu erbringenden Lieferungen und Leistungen sind in den weiteren Vergabeunterlagen beschrieben.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: ja
Angebote sind möglich für alle Lose
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
34632000 Ausrüstung für die Eisenbahnverkehrssteuerung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Wuppertal

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Dummy

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Liefertermin / Gewichtung: 20%
Preis - Gewichtung: 80%
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 28/02/2024
Ende: 29/04/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Beschreibung der Beschaffung:

Losgruppe 1: „Aufkleber“

Die Losgruppe 1 besteht aus 1 Einzellos und bildet ein eigenes Fachlos. Der Preis und Liefertermin ist im Leistungsverzeichnis anzugeben. Details zum Los siehe Anlage 1, Leistungsverzeichnis, Los-Nr. 1.

Losgruppe 2: „Schild / Tafel mit retroreflektierender Folie“

Die Losgruppe 2 besteht aus 42 Einzellosen. Jedes Los bildet ein eigenes Fachlos. Innerhalb der Losgruppe sind z. T. identische Materialien mit unterschiedlichen Wunschlieferterminen aufgeführt, die dann jeweils ein einzelnes Los bilden. Es dürfen nur Folien gemäß Anlage 02, Lastenheft verwendet werden. Die Angabe von Hersteller und Modell der Folie ist im Leistungsverzeichnis notwendig. Zudem sind Preise und Liefertermine im Leistungsverzeichnis anzugeben. Details der Lose siehe Anlage 1, Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 2 bis 43.

Losgruppe 3: „Schienenfußhalterung für Schild“

Die Losgruppe 3 besteht aus 5 Einzellosen. Jedes Los bildet ein eigenes Fachlos. Innerhalb der Losgruppe sind z. T. identische Materialien mit unterschiedlichen Wunschlieferterminen aufgeführt, die dann jeweils ein einzelnes Los bilden. Für die Materialien ist eine DB-Netz-Freigabe notwendig. Es sind Preise und Liefertermine im Leistungsverzeichnis anzugeben. Details der Lose siehe Anlage 1, Leistungsverzeichnis, Lose Nr. 44 bis 48.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Vollständig ausgefüllte Bietereigenerklärung (Anlage B) oder folgende Erklärungen im Einzelnen:

— Versicherung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder kein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist, die Eröffnung weder beantragt noch ein Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;

— Erklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet;

— Erklärung über Einträge im Gewerbezentralregister;

— Erklärung, ob Verfahren anhängig ist/sind oder war(en), das/die noch zu einer Eintragung in das Gewerbezentralregister führen kann/können;

[Hinweis: Eintragungen Gewerbezentralregister/Verfahren, die zu Eintragungen im Gewerbezentralregister führen könnten: Eintragungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge]

— Versicherung, dass das Unternehmen sein Gewerbe ordnungsgemäß angemeldet hat und – sofern nach Maßgabe der Vorschriften des HGB eintragungspflichtig – im Handelsregister eingetragen ist;

— Erklärungen zur Einhaltung von Sanktionen und Embargos:

a) Versicherung nach bestem Wissen und Gewissen und unter Anwendung der erforderlichen Sorgfalt entsprechend der für das Unternehmen national geltenden Rechtsakte, dass das Unternehmen auf keiner Sanktionsliste aufgrund einer EU-Verordnung oder aufgrund sonstiger anwendbarer nationaler, europäischer oder UN-Embargo- und Außenwirtschaftsvorschriften geführt wird und keinen sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung auch unter Beachtung der EU-Blocking Verordnung, dass das Unternehmen auf keiner US-amerikanischen oder britischen Sanktionsliste geführt wird oder sonstigen US-amerikanischen oder britischen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt. Versicherung, dass das Unternehmen nicht unmittelbar oder mittelbar im mehrheitlichen Eigentum einer natürlichen oder juristischen Person steht, die auf einer der genannten Sanktionslisten geführt wird oder die sonstigen wirtschaftlichen Sanktionsmaßnahmen unterliegt.

b) Versicherung, den Auftrag ohne Verwendung von Gütern oder Dienstleistungen, welche nach den aktuellen Sanktionen, insbesondere nach den Finanzsanktionen, Embargomaßnahmen und Außenwirtschaftsvorschriften der Europäischen Union und ihrer Mitgliedstaaten, der Vereinten Nationen, der USA, des Vereinigten Königreichs sowie der Schweiz, sanktioniert sind, zu erfüllen.

c) Versicherung, dass der Bewerber/Bieter kein russischer Staatsangehöriger und keine in Russland niedergelassene natürliche Person ist bzw. das Unternehmen keine in Russland niedergelassene juristische Person, Organisation oder Einrichtung ist. Versicherung, dass eine unter vorstehenden Punkt fallende natürliche oder juristische Person, Organisation oder Einrichtung weder unmittelbar noch mittelbar mehr als 50 Prozent der Anteile am Unternehmen hält. Versicherung, dass das Unternehmen weder im Namen noch auf Anweisung einer unter vorstehenden Punkt fallenden natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung handelt.

d) Versicherung, dass natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen im Sinne von lit. c zu nicht mehr als zehn Prozent am zu vergebenen Auftrag beteiligt sein werden, sei es als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder als Unternehmen im Rahmen einer Eignungsleihe gemäß § 47 SektVO.

- Versicherung, dass das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen, z. B. gegen die in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz genannten Vorschriften, verstoßen hat

- Versicherung, dass das Unternehmen seinen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachkommen ist

- Erklärungen zu Kartellrechtliche Compliance und Korruptionsprävention:

a) Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf die Vergabe – und darüber hinaus auch in den vergangenen drei Jahren- keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen hat. Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abreden in diesem Sinne sind insbesondere Verstöße gegen die kartellrechtlichen Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, Gebiets- und Kundenabsprachen) sowie sonstige Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken können.

b) Erklärung, dass das Unternehmen sich zu einem unbeschränkten Wettbewerb und zur Korruptionsprävention bekennt und sichergestellt hat, dass sich die Unternehmensführung der Bedeutung bewusst ist, die der Beachtung aller geltenden Wettbewerbs- und Korruptionsgesetze zukommt

- Erklärung, dass das Unternehmen bei der Ausführung eines früheren Auftrags oder Konzessionsvertrages bei der Deutsche Bahn AG oder einem mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen keine wesentliche Anforderung erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat

- Erklärung, dass das Unternehmen a) in Bezug auf Ausschlussgründe nach §§ 123 f GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und b) stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln

- Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat

-Erklärung, ob das Unternehmen eine schwere Verfehlung begangen hat, und wenn ja welche, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt §124 Abs. 1 Nr. 3 GWB

- Erklärung, ob eine Person, deren Verhalten gemäß §123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände verurteilt ist oder eine Geldbuße im Sinne des § 30 OWiG gegen das Unternehmen wegen einer der in § 123 Abs. 1 Nrn. 1-10 GWB genannten Tatbestände rechtskräftig festgesetzt wurde

(Hinweis: Eintragungen in diese Felder führen nicht automatisch zum Ausschluss; eine vertiefte Eignungsprüfung ist die Folge)

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Für die Herstellung/Lieferung von Reflexfolien vom Typ 3 (Losgruppe 2, Lose 2 bis 43):

- Inhaber „RAL-Gütezeichen für Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen“ für die Verarbeitung von reflektierenden Folien

- Inhaber Zertifikat ISO 9001

III.1.7)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf Vorschriften, in denen sie enthalten sind:

Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen

III.1.8)Rechtsform, die die Unternehmensgruppe, der der Auftrag erteilt wird, haben muss:

Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter haften gesamtschuldnerisch für die angebotene Leistung. Sie haben im Angebot sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren und den Abschluss des Vertrags zu bezeichnen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/02/2024
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 20/11/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Berlin

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Aufträge werden elektronisch erteilt
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Die Zahlung erfolgt elektronisch
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.

Nur die unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3. geforderten Erklärungen/Nachweise werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Diese sind zwingend mit dem Angebot vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert. Darüberhinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.

Folgende Erklärungen/Nachweise sind neben den unter III.1.1. bis III.1.3. genannten Erklärungen/Nachweisen erforderlich:

— Eigenerklärung zum DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner;

— Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit:

a) das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG),

b) das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG),

c) sonstige geltende bundes- oder landesgesetzliche Regelungen und/oder

d) allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte

in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden

— Erklärung, dass das Unternehmen die Verpflichtung aus der vorgenannten Erklärung auf die von ihm beauftragten Nachunternehmer und/oder die von diesem oder von einem Nachunternehmer beauftragten Verleiher jeweils mit einer Weitergabeverpflichtung an weitere Nachunternehmer und Verleiher schriftlich übertragen wird und dass dies dem Auftraggeber auf Verlangen nachgewiesen wird.

Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Kalendertagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe zu beantworten.

— Für den Fall, dass der Bieter wegen fehlender oder unzureichender eigener Kapazitäten beabsichtigt, Drittunternehmen/Nachunternehmer (NU) mit den von den Losen umfassten Leistungen zu beauftragen (Eignungsleihe, § 47 SektVO):

a) Verpflichtungserklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s);

b) Eigenerklärung(en) des/der fremden Unternehmen(s) (s. III.1.1 und VI.3), mit Ausnahme der Erklärung zum Verhaltenskodex für Geschäftspartner.

Unterauftragnehmer, auf deren Kapazitäten sich das Unternehmen im Angebot gem. § 47 SektVO berufen hat, gelten als verbindlich benannt. Diese Nachunternehmer können im Vergabeverfahren nach Ablauf der Frist für die Einreichung des Angebotes nicht mehr ausgetauscht werden.

Bei Bietergemeinschaften sind die erforderlichen Erklärungen von jedem einzelnen Gemeinschaftsmitglied abzugeben.

Die Anwendung der §§ 123, 124 i. V. m. § 142 Nr. 2 GWB bleibt vorbehalten.

Hinweis zu Liefervoraussetzung: Bei güteprüfpflichtigen Materialien (Angabe gemäß Anlage 01, Leistungsverzeichnis) ist das Vorliegen einer Q-Zertifizierung „Pfosten/Fuß Metall für Signaltafel/-schild, Schaltkästen, Gleisanschlussgehäuse“ bzw. „Signaltafel/-schild“ notwendig. Das Dokument muss nicht zum Angebot eingereicht werden. Zudem sind entsprechend den Angaben im Leistungsverzeichnis DB-Netz-Freigaben für einige Materialien notwendig. Die Freigaben müssen mit dem Angebot eingereicht werden.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Der Zuschlag darf erst 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post erteilt werden (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
17/10/2023

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