Neubau Vitos KPP Rheingau - Heizung - Lüftung - Sanitärarbeiten Haus 120 Referenznummer der Bekanntmachung: 100_010_119 - 04 - 008
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Licher Straße 106
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Baumanagement
E-Mail:
Telefon: +49 6414031852
Fax: +49 5615060110200
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vitos.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Vitos KPP Rheingau - Heizung - Lüftung - Sanitärarbeiten Haus 120
Heizung- Lüftung - Sanitärabeiten
für den Neubau der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie Haus 120 in Eltville
Kloster-Eberbach-Straße 4
65346 Eltville
Heizung - Lüftung - und Sanitärarbeiten Haus 120
Die Vitos Kliniken Rheingau planen die Sanierung des unter Denkmalschutz stehenden "Beamtenhauses".
Das gegen Ende des 19. Jahrhunderts zu Wohnzwecken errichtete Gebäude, soll in die Nutzung des Neubaus integriert werden und als bestmögliche Nachnutzung für die Ärztliche Direktion umgebaut werden. Dabei sollen die Belange des Denkmalschutzes, soweit als möglich, beachtet werden.
Das Gebäude in Hanglage besteht aus einem Erd- und einem Obergeschoss sowie einem Untergeschoss, welches nach Norden vollständig im Hang liegt. Der Dachraum ist nicht ausgebaut.
Umfang der Leistung:
Zur Leistung gehören die Lieferung und Montage der sanitären Anlagen, der Heizungs-und Kältetechnik sowie der Lüftungstechnik.
Im Untergeschoss befinden sich die Technik und Lagerräume. Die Beheizung erfolgt mit Heizkörpern. Der EDV-Raum wird gekühlt.
Das Erd- und Obergeschoss beinhaltet die eigentliche Nutzung. Jedes Geschoss ist mit einem Herren- und einem Damen-WC ausgestattet.
Die WC-Räume werden mittels Abluftventilator direkt ins Freie entlüftet.
Die Beheizung des EG und OG erfolgt über eine Heizdecke.
Nebenräume erhalten Heizkörper.
Keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6aEU , 6b VOB /A 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6aEU , 6b VOB /A 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 6aEU , 6b VOB /A 2), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche (§ 17 VOB/B)
Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. von 5 % der Nettoauftragssumme und Mängelerfüllungsbürgschaft in Höhe von 3%, siehe besondere Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151125816
§ 160
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) 1Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. 2Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 161
Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816