S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.) Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27329
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Blömeke, Michael
E-Mail:
Telefon: +49 20330174768
Fax: +49 6926557894
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.)
Troisdorf
Das Baulos 05.001: Bau Nord Phase 1 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen:
- Baumfäll- und Rodungsarbeiten, Erstellung von Baustraßen
- 7,7 km Streckenbau für 2-gleisige Bahnstrecke
- Ausbau Bf Friedrich-Wilhelms-Hütte (FWH)
- Neubau Haltepunkt Bonn-Vilich
- 3 Eisenbahnüberführungen mit einer li. Weite bis 3,0 m (Stahlbetonrahmen
- 1 Trogbauwerk mit 1 Eisenbahnüberführung und 1 Straßenüberführung, li. Weite
Überführungen 12,69 m (Stahlbetonrahmen)
- 3 Straßenüberführungen mit einer li. Weite bis 17,74 m (Spannbeton-Überbauten), Flach-/
Tiefgründung
- 1 Kreuzungsbauwerk mit einer li. Weite von 19,28 m (Spannbeton-Überbau), Flach-/
Tiefgründung
- 3 Versickerbecken
- Neubau Stützwände, 622 lfdm, Höhe bis 10,50 m, Bohrpfahl- und Winkelstützwände
- Neubau Schallschutzwände, 3.272 lfdm, Höhe bis 5,50 m, Tiefgründung
- Straßen- und Wegebau
- Technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen (Beleuchtung u.a.) und Telekommunikation für Bf FWH
- Zusammenhangsmaßnahmen
- 3 Hebeanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Troisdorf
Das Baulos 05.001: Bau Nord Phase 1 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen:
- Baumfäll- und Rodungsarbeiten, Erstellung von Baustraßen
- 7,7 km Streckenbau für 2-gleisige Bahnstrecke
- Ausbau Bf Friedrich-Wilhelms-Hütte (FWH)
- Neubau Haltepunkt Bonn-Vilich
- 3 Eisenbahnüberführungen mit einer li. Weite bis 3,0 m (Stahlbetonrahmen
- 1 Trogbauwerk mit 1 Eisenbahnüberführung und 1 Straßenüberführung, li. Weite
Überführungen 12,69 m (Stahlbetonrahmen)
- 3 Straßenüberführungen mit einer li. Weite bis 17,74 m (Spannbeton-Überbauten), Flach-/
Tiefgründung
- 1 Kreuzungsbauwerk mit einer li. Weite von 19,28 m (Spannbeton-Überbau), Flach-/
Tiefgründung
- 3 Versickerbecken
- Neubau Stützwände, 622 lfdm, Höhe bis 10,50 m, Bohrpfahl- und Winkelstützwände
- Neubau Schallschutzwände, 3.272 lfdm, Höhe bis 5,50 m, Tiefgründung
- Straßen- und Wegebau
- Technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen (Beleuchtung u.a.) und Telekommunikation für Bf FWH
- Zusammenhangsmaßnahmen
- 3 Hebeanlagen
MKA 481: SSW 35+36 - Erneute Erstellung und Neueinreichung der bereits eingereichten AP
(MKA 367_273)
Nachdem der AN die Entwurfsplanung für die betreffenden Bereiche mit einem Gleisabstand von 3,30 m vorlegt hat, erfolgte im Bereich der SSW 35 und 36 eine Bestelländerung auf 3,80 m. Darüber hinaus wurde eine Sonderlösung bei der Umfahrung des Mastes N88-7 angeordnet. Außerdem legte die DB Netz AG weitere Prüfanmerkungen vor, welche innerhalb der EP berücksichtig werden sollten. Die betreffende Bestelländerungen sowie die angeordneten Sonderlösungen waren im Vorfeld nicht zu erkennen und sind erst nachträglich zu berücksichtigen.
Die Ausführung der Leistung (SSW 35+36) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die angeordente Bestelländerung usw. müssen planerisch umgesetzt werden. Hieraus entstehen zusätzliche Planungsleistungen für die Überarbeitung und Einreichung der betreffenden Planunterlagen.