Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 321
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 541/501-1100
Fax: +49 541/501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
Abschnitt II: Gegenstand
Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Außenanlagen
Der Landkreis Osnabrück plant die Erweiterung seiner Förderschule in Bohmte am derzeitigen Standort (Am Brink 13, 49163 Bohmte) im laufenden Betrieb. Die Astrid-Lindgren-Schule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung) erhält dabei einen neuen Gebäudetrakt. Im Zuge dessen sollen auch die Außenanlagen im Bereich des Neubaus neugestaltet werden. Die Beauftragung der entsprechenden Arbeiten an den Außenanlagen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.
Die Ausführung der Leistungen ist dem beiliegenden Zeitplan für Baufelder zu entnehmen. Danach ist die
Ausführung zu beginnen am 13.11.2023 und am 08.04.2023 fertigzustellen. Es sind folgende Bauabschnitte vorgesehen:
BA I: 13.11.2023 - 01.02.2024
BA II: 02.02.2024 - 08.04.2024
Die Fertigstellungspflege erfolgt nach ZTV La-StB bis zum 30.09.2024.
Astrid-Lindgren-Schule Bohmte Am Brink 13 49163 Bohmte
Die neuen Außenanlagen am neuen Gebäudetrakt teilen sich auf in Parkplätze und eine Hol- und Bringzone für Kleinbusse in direkter Nähe zum Eingangsbereich sowie Fahrradabstellmöglichkeiten und die eigentliche Schulhoffläche im Innenhof der Gebäudekörper.
Die geplanten Parkplätze sind von der Straße 'Am Brink' aus zu erreichen. Hier werden Behindertenstellplätze vorgehalten, ebenso besteht die Möglichkeit, später E-Ladesäulen nachzurüsten. Die Flächen werden im Ellenbogenverband in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Stellplatzmarkierung erfolgt durch weiße Pflastersteine.
Der etwas höher gelegene Eingangsbereich wird über eine Treppe erschlossen, die notwendigen Treppenwangen werden bauseits hergestellt. Um auch die barrierefreie Erschließung des Eingangs zu gewährleisten, ist hier ein außen an die Treppe angeschlossener Plattformlift geplant. Auch dieser wird
hochbauseits hergestellt.
Über einen seitlichen Erschließungsweg um das Gebäude herum, an den auch die Fahrradabstellanlage angegliedert ist, ist der Innenhof / Schulhof zu erreichen. Dieser wird während der Schulzeit mit einem Schiebetor (Durchfahrtsbreite 2m) verschlossen. Der Schulhof und auch die Zufahrt bestehen aus einer Betonsteinpflasterfläche, hier haufwerksporiger Betonstein für erhöhte Sickerleistung und Zuführung des Niederschlagswassers in das Grundwasser, sowie Spielbereichen eingelassen in Kunststoffflächen oder Rasenflächen.
Eine bereits im Bestand vorhandene Nestschaukel wird in einen herzustellenden Kunststoffbelag versetzt, ebenso eine bereits vorhandene Wippe. Neu anzulegende Rasenflächen nehmen ein bereits vorhandenes Spielhaus auf und bilden die Spielwiese für ebenso schon vorhandene Holzpferde. Eine Sandkiste wird mit einer Wasserpumpe und Matschtisch bestückt und zum Schutz vor Sonne mit einem Dreieckssegel überspannt.
Ein Gerätehaus dient als Stauraum für weitere Spielgeräte der SchülerInnen.
Der hintere Bereich des Schulhofes ist nur für den Hausmeister und Schulpersonal zugänglich. Hier befindet sich ebenso ein Gerätehaus mit Lagermöglichkeiten für die Geräte des Hausmeister. Zudem gelangt man so zu der rückwärtig am Bestandsgebäude angegliederten Wärmepumpe. Der Zugang zum rückwärtigen
Bereich ist ebenso wie die Zufahrt mit einem Tor versperrt, hier ein zweiflügeliges Tor (Durchfahrtsbreite 2,00 m).
Im Bereich der Feuerwehrzufahrt wird Rasenfugenplaster hergestellt und mit Parkplatzrasen angesät.
Die Entwässerung der Schulhofflächen erfolgt über Pflasterrinnen mit Punktabläufen, diese sind unter Flur an Entwässerungsleitungen angeschlossen. Die Gräben hierfür sind ebenso wie die Gräben für die Stromleitungen und die Wärmepumpe während der Bauphase herzustellen. Das vorgesehene
haufwerksporige Plaster dient nicht zwangsläufig zur Bewältigung der anfallenden Regenmengen, es soll nur zusätzlich zum Entwässerungssystem ableitend funktionieren und Regenwasser wieder dem Grundwasser zuführen.
Auf dem neu hergestellten Schulhofgelände werden 3 Bäume gepflanzt und Staudenflächen angelegt. Weiterhin erfolgt auf einer kleinen Fläche eine Rasenansaat.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Köster Garten- und Landschaftsbau GmbH
Postanschrift: Hauptstr. 9
Ort: Ostercappeln
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Postleitzahl: 49179
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 5476/1883
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY1CFKQL3Z
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 GWB lautet:
Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland