Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Außenanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 321

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Osnabrück - Abt. 11.5 Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Am Schölerberg 1
Ort: Osnabrück
NUTS-Code: DE944 Osnabrück, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 49082
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 541/501-1100
Fax: +49 541/501-61100
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-osnabrueck.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY14YJP1VT/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.niedersachsen.de/Satellite/notice/CXTBYYDY14YJP1VT
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Astrid-Lindgren-Schule Bohmte (FÖS Bohmte) / Schulerweiterung und Umbaumaßnahmen - Außenanlagen

Referenznummer der Bekanntmachung: LKOS 2023 - 321
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45112700 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Der Landkreis Osnabrück plant die Erweiterung seiner Förderschule in Bohmte am derzeitigen Standort (Am Brink 13, 49163 Bohmte) im laufenden Betrieb. Die Astrid-Lindgren-Schule (Förderschule mit den Förderschwerpunkten Lernen und geistige Entwicklung) erhält dabei einen neuen Gebäudetrakt. Im Zuge dessen sollen auch die Außenanlagen im Bereich des Neubaus neugestaltet werden. Die Beauftragung der entsprechenden Arbeiten an den Außenanlagen sind Gegenstand dieses Vergabeverfahrens.

Die Ausführung der Leistungen ist dem beiliegenden Zeitplan für Baufelder zu entnehmen. Danach ist die

Ausführung zu beginnen am 13.11.2023 und am 08.04.2023 fertigzustellen. Es sind folgende Bauabschnitte vorgesehen:

BA I: 13.11.2023 - 01.02.2024

BA II: 02.02.2024 - 08.04.2024

Die Fertigstellungspflege erfolgt nach ZTV La-StB bis zum 30.09.2024.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE94E Osnabrück, Landkreis
Hauptort der Ausführung:

Astrid-Lindgren-Schule Bohmte Am Brink 13 49163 Bohmte

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die neuen Außenanlagen am neuen Gebäudetrakt teilen sich auf in Parkplätze und eine Hol- und Bringzone für Kleinbusse in direkter Nähe zum Eingangsbereich sowie Fahrradabstellmöglichkeiten und die eigentliche Schulhoffläche im Innenhof der Gebäudekörper.

Die geplanten Parkplätze sind von der Straße 'Am Brink' aus zu erreichen. Hier werden Behindertenstellplätze vorgehalten, ebenso besteht die Möglichkeit, später E-Ladesäulen nachzurüsten. Die Flächen werden im Ellenbogenverband in Betonsteinpflaster hergestellt. Die Stellplatzmarkierung erfolgt durch weiße Pflastersteine.

Der etwas höher gelegene Eingangsbereich wird über eine Treppe erschlossen, die notwendigen Treppenwangen werden bauseits hergestellt. Um auch die barrierefreie Erschließung des Eingangs zu gewährleisten, ist hier ein außen an die Treppe angeschlossener Plattformlift geplant. Auch dieser wird

hochbauseits hergestellt.

Über einen seitlichen Erschließungsweg um das Gebäude herum, an den auch die Fahrradabstellanlage angegliedert ist, ist der Innenhof / Schulhof zu erreichen. Dieser wird während der Schulzeit mit einem Schiebetor (Durchfahrtsbreite 2m) verschlossen. Der Schulhof und auch die Zufahrt bestehen aus einer Betonsteinpflasterfläche, hier haufwerksporiger Betonstein für erhöhte Sickerleistung und Zuführung des Niederschlagswassers in das Grundwasser, sowie Spielbereichen eingelassen in Kunststoffflächen oder Rasenflächen.

Eine bereits im Bestand vorhandene Nestschaukel wird in einen herzustellenden Kunststoffbelag versetzt, ebenso eine bereits vorhandene Wippe. Neu anzulegende Rasenflächen nehmen ein bereits vorhandenes Spielhaus auf und bilden die Spielwiese für ebenso schon vorhandene Holzpferde. Eine Sandkiste wird mit einer Wasserpumpe und Matschtisch bestückt und zum Schutz vor Sonne mit einem Dreieckssegel überspannt.

Ein Gerätehaus dient als Stauraum für weitere Spielgeräte der SchülerInnen.

Der hintere Bereich des Schulhofes ist nur für den Hausmeister und Schulpersonal zugänglich. Hier befindet sich ebenso ein Gerätehaus mit Lagermöglichkeiten für die Geräte des Hausmeister. Zudem gelangt man so zu der rückwärtig am Bestandsgebäude angegliederten Wärmepumpe. Der Zugang zum rückwärtigen

Bereich ist ebenso wie die Zufahrt mit einem Tor versperrt, hier ein zweiflügeliges Tor (Durchfahrtsbreite 2,00 m).

Im Bereich der Feuerwehrzufahrt wird Rasenfugenplaster hergestellt und mit Parkplatzrasen angesät.

Die Entwässerung der Schulhofflächen erfolgt über Pflasterrinnen mit Punktabläufen, diese sind unter Flur an Entwässerungsleitungen angeschlossen. Die Gräben hierfür sind ebenso wie die Gräben für die Stromleitungen und die Wärmepumpe während der Bauphase herzustellen. Das vorgesehene

haufwerksporige Plaster dient nicht zwangsläufig zur Bewältigung der anfallenden Regenmengen, es soll nur zusätzlich zum Entwässerungssystem ableitend funktionieren und Regenwasser wieder dem Grundwasser zuführen.

Auf dem neu hergestellten Schulhofgelände werden 3 Bäume gepflanzt und Staudenflächen angelegt. Weiterhin erfolgt auf einer kleinen Fläche eine Rasenansaat.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 13/11/2023
Ende: 08/04/2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

1. Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle (§ 6a EU Abs. 1 VOB/A)

2. Nichtbestehen von Ausschlussgründen gem. § 6e EU Abs. 1 - 4 VOB/A

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:

a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann grundsätzlich eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.

Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

b) Durch Vorlage von Einzelnachweisen.

Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz bzw. dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern.

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungsnachweise gem. § 6a EU Abs. 2 VOB/A, insbesondere:

Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen (§ 6a EU Abs. 2 lit. c) VOB/A)

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:

a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).

Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

b) Durch Vorlage von Einzelnachweisen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eignungsnachweise gem. § 6a EU Abs. 3 VOB/A, insbesondere:

1. Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. (§ 6a EU Abs. 3 lit. a) VOB/A)

2. Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. (§ 6a EU Abs. 3 lit. g) VOB/A)

Der Nachweis kann wie folgt geführt werden:

a) Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis).

Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen.

b) Durch Vorlage von Einzelnachweisen.

3. Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Die Angabe ist

- zum einem unter Punkt 7 des Vordrucks "VVB 213 - Angebotsschreiben - Einheitliche Fassung 07-2019" sowie

- zum anderen im Vordruck "VVB 235 - Verzeichnis der Leistungen_Kapazitaeten anderer Unternehmen 12-2017"

vorzunehmen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 12/09/2023
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 27/10/2023
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 12/09/2023
Ortszeit: 10:00
Ort:

Kreishaus Osnabrück

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter dürfen gem. § 14 EU VOB/A nicht an der Öffnung teilnehmen.

Bietern wird die Information über die Angebotsöffnung gem. § 14 EU Abs. 6 VOB/A unaufgefordert elektronisch zur Verfügung gestellt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Kommunikation erfolgt gem. § 2 i.V.m. § 9 der Vergabeverordnung (VgV) grundsätzlich über elektronische Mittel. Eine mündliche Kommunikation u.a. über die Vergabeunterlagen ist nicht gestattet.

Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung der Bewerber / Bieter Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so haben diese unverzüglich die Vergabestelle vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. Bieterfragen sind bis spätestens 04.09.2023 ausschließlich an die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück über die Vergabeplattform "vergabe.Niedersachsen" zu richten.

Bitte beachten Sie, dass Sie in diesem Verfahren ein Angebot ausschließlich elektronisch über das Bietertool der Vergabepattform abgeben dürfen. Eine schriftliche (auf dem Postweg) Angebotsabgabe sowie per E-Mail oder über eine Nachricht an die Vergabestelle im Bereich "Kommunikation" der Vergabeplattform ist nicht zulässig!

Bitte reichen Sie mit Ihrem Angebot unbedingt das den Vergabeunterlagen beigefügte Angebotsschreiben ausgefüllt ein, da Ihr Angebot sonst ggf. ausgeschlossen werden muss.

Im Auftragsfall wird der Vertrag ausschließlich zu den sich aus den Vergabeunterlagen ergebenden Bedingungen geschlossen. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Bieters werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird (Abwehrklausel).

Der Landkreis Osnabrück geht aktiv gegen Schwarzarbeit vor. Im Rahmen des "Bündnisses gegen Schwarzarbeit" hat er sich verpflichtet, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung über die Vergabe von größeren Hochbauaufträgen zu informieren.

Information über die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO):

Sofern Sie in diesem Vergabeverfahren personenbezogene Daten wie beispielsweise Namen, Vornamen oder Kontaktdaten Ihrer Mitarbeiter*innen angeben, werden diese durch die Zentrale Vergabestelle des Landkreises Osnabrück erhoben, verarbeitet und gespeichert.

Die Erhebung der personenbezogenen Daten dient ausschließlich dem Zweck der Durchführung des Vergabeverfahrens. Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte.

Im Falle der Zuschlagserteilung werden die übermittelten Daten über die Dauer des Vergabeverfahrens hinaus mit den Vergabeunterlagen als zahlungsbegründende Unterlagen für eine Dauer von 10 Jahren gespeichert.

Weitere Informationen zur Datenverarbeitung und Datensicherheit erhalten Sie auf der Homepage des Landkreises Osnabrück unter www.landkreis-osnabrueck.de/information-dsgvo .

Bekanntmachungs-ID: CXTBYYDY14YJP1VT

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2022 (BGBl. I S. 1214), hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 Abs. 3 GWB lautet:

Der Antrag [auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens] ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrensgemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.

Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2023

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