KVBS1 Rechtsberatungsleistungen (Recht III) Referenznummer der Bekanntmachung: KVBS1_VE719.03_2023-07
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Podbielskistr. 386
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30659
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://hbg-hannover.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KVBS1 Rechtsberatungsleistungen (Recht III)
Rechtsberatungsleistungen für die Baustufe 1 des Neubaus der Krankenversorgung (KVBS1) mit OTU Notfall & Trauma, OTU Herz & Lunge und OTU Kopf & Nerven der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) am Stadtfelddamm in Hannover vergeben werden.
HBG Hochschulmedizin Hannover Baugesellschaft mbH Podbielskistr. 386 30659 Hannover
Es sollen Rechtsberatungsleistungen für die Baustufe 1 des Neubaus der Krankenversorgung (KVBS1) mit OTU Notfall & Trauma, OTU Herz & Lunge und OTU Kopf & Nerven der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) am Stadtfelddamm in Hannover vergeben werden.
Gesucht wird ein Rechtsdienstleister, der die Beratung insbesondere im Vergabe-, Bau- und Architektenrecht sowie Vertragsrecht übernimmt. Der Auftragnehmer hat unabhängig von der gewählten Vergabe- und Vertragsstruktur für die Gesamtmaßnahme ein durchgängiges juristisches Vertrags- und Projektmanagement zu implementieren. Ziel des juristischen Projektmanagement ist es, belastbare Vertragssysteme und Strukturen zur weitgehenden rechtlichen Entlastung der Auftraggeber Organisation zu schaffen.
Der beauftragte Rechtberater soll das Projekt sodann in die Realisierungsphase bis hin zur Fertigstellung begleiten und dabei insbesondere die Auseinandersetzung mit Nachträgen und Behinderungsanzeigen (Claim Management) sowie die rechtliche
Begleitung der Mängelverfolgung und Vertragsanpassungen übernehmen. Zudem wird die Erstellung eines umfassenden (Bau-)Versicherungskonzepts nebst Umsetzung erwartet.
Ferner soll die erforderliche Prozessvertretung des Auftraggebers übernommen werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die erforderlichen Finanzmittel im Haushalt des Landes Niedersachen veranschlagt wurden, aber nur in Tranchen beschieden werden. Aktuell liegt noch kein Finanzhilfebescheid über die komplette Finanzierung der 1. Baustufe vor. Es bestehen jedoch keine ernsthaften Zweifel an der Bereitstellung der kompletten Finanzmittel. Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer dementsprechend stufenweise bzw. nach Bedarf auf Abruf und unter dem vorgenannten Vorbehalt des für die Leistung umfassenden Finanzhilfebescheides.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rechtsberatungsleistungen III
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y1E61SA
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3308
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die § 160 Abs. 3, § 134 GWB
hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den
Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen
Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich
in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer
Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die
betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen
werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10
Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den
Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3308
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer_rechtslage_ab_18_04_2016/vergabekammer-niedersachsen-144803.html