ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen Referenznummer der Bekanntmachung: 13TEI03849
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Gilch, Yvonne
E-Mail:
Telefon: +49 7219386276
Fax: +49 7219386279
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
2014-DE-TM-0094-M
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Müllheim - Auggen
ABS/NBS K/B, PfA 9.0 b, Müllheim - Auggen
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA 22-13 Zusätzliche Leistungen zur Objekt-, Fach- und Tragwerksplaung Ingenieurbauwerke
Die Erfordernis der zusätzlichen Leistungen ist aufgrund von neuen Erkenntnissen im Projektfortschritt sowie dem Aufkommen von Hindernissen während der Bauarbeiten entstanden und war weder zum Zeitpunkt der Beauftragung des Hauptauftrages noch der Nachträge 21-10 und 22-05 bekannt. Die Planungsleistungen mussten umgehend erbracht werden, um Baustopps zu verhindern bzw. so kurz wie möglich zu halten, um so die Einhaltung der Terminschiene zur Inbetriebnahme, insbesondere der Sperrpausen, für den Bau der Parkplatzzufahrt, der Rampen und der PU Müllheim zu gewährleisten.
Die Leistungen waren im Detail aus nachfolgenden Gründen erforderlich:
1. Planung Zusatzkonstruktion zur Lagesicherung (Hilfsbrücke)
Im Projektfortschritt wurden Lagedifferenzen bei der Herstellung der Anker für die EÜ Parkplatzzufahrt erkannt. Um bei der Herstellung der Hilfsbrückenauflager Bohrungenauigkeiten ausgleichen zu können, war es erforderlich, eine zusätzliche Rahmenkonstruktion zu planen, um die Rückverankerung sicherstellen zu können.
2. Neuberechnung eines Ankers wegen Wegfall des geplanten Ankers (Rampe Müllheim)
Während der Rückverankerungsarbeiten im Zuge der Bauarbeiten am Verbau zwischen Gleis 3 und der Herstellung der Rampe am Hausbahnsteig (Blöcke 10) kam es am 23.08.2022 zu einem Lastausfall von Anker 11, der auf einer Schichtstörung im Baugrund zurückzuführen ist. Dieser Anker musste entsprechend durch die Neuberechnung und Planung eines neuen Ankers ersetzt werden.
3. Planung Umgurtung GEWI-Anker Block 10-1 und 11.1 (PU Müllheim)
Aus geometrischen Gründen konnten die GEWI-Anker Block 10-1 und 11.1 nicht in den Schwellenfächern untergebracht werden, sondern mussten tiefer und die GEWI-Köpfe umgeplant werden.
4. Umplanung aufgrund unterirdischer Verbauhindernisse am RSTW (PU Müllheim)
Bei der Herstellung des Verbaus zum Rückbau des RSTW konnte der Verbau wegen Hindernissen im Untergrund nicht wie geplant eingebracht werden und musste daher umgeplant werden.
5. Verbauplanung im Bereich NBS bei EÜ Parkplatzzufahrt
Aufgrund der Komplexität der Baumaßnahme wurde beim Nachtrag 20-21 die Verbauplanung für den Verbau für die Herstellung der EU PPZ NBS Block versehentlich nicht beauftragt. Die Planung war jedoch zwingend erforderlich, um den Baufortschritt zu gewährleisten.
Der AN ist über den Hauptvertrag und die Nachträge 20-21 und 22-05 bereits mit dem Projekt im Allgemeinen und der Ausführungsplanung für die Verbauten zum Bau der PU Müllheim, EÜ Parkplatzzufahrt, SÜ Klosterrunsstraße über Parkplatzzufahrt sowie für die Rampen und Treppen zu den Bahnsteigen im Besonderen beauftragt und vertraut. Daher konnten die notwendigen Anpassungen und Umplanungen unter dem gegebenen Termindruck (u.a. Baustopp durch Bau-AN) nur durch den AN erfolgen. Um die termingerechte IBN nicht zu gefährden, war der zeitliche Vorlauf für ein neues Vergabeverfahren sowie die erforderliche Einarbeitungszeit eines Dritten nicht möglich. Der AN hat die Ortskenntnis, ist über alle komplizierten Schnittstellen des Projektes bereits informiert und hat die gesamte bisherige Planung durchgeführt. Er ist sofort arbeitsfähig. Der Mehraufwand durch einen neuen AN ist wirtschaftlich unverhältnismäßig und würde technisch zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Dazu gehören erhebliche Koordinationsprobleme, da die bisherigen Verbauplanungen bereits im Auftrag des AN liegen. Da ein zweiter AN keinerlei Vorkenntnisse hätte und sich erst vollständig in die vorliegende Planung einarbeiten müsste, müsste dieser Einarbeitungsaufwand zusätzlich vergütet werden. Auch bei der Projektleitung würden dadurch erhebliche Mehraufwendungen entstehen (u.a. durch zusätzliche Besprechungen, etc.). Entsprechend würden durch den Wechsel des AN beträchtliche Synergieeffekte, die durch einheitliche Leistungsdurchführung und Leistungsbetreuung entstehen, verloren gehen. Eine durchgehende Grewährleistung wäre ebenfalls nicht sicher gestellt.
Das Projekt ist ferner durch hohe Komplexität und vielfache Schnittstellen mit anderen Gewerken, AN und EIU gekennzeichnet. Durch einen weiteren AN würden entsprechend zusätzliche Abstimmungen und Koordination erforderlich sein, die nicht nur Mehraufwand, sondern auch Zeit erfordern, die zusätzlich die rechtzeitige Inbetriebnahme gefährden könnten.