KV / Kranbahnbalken
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ozean-Pier 1
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26388
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 421/14253025
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eurogate.eu
Abschnitt II: Gegenstand
KV / Kranbahnbalken
Verlängerung Kranbahnbalken
Bei den Kranbahnbalken der KV-Anlage handelt es sich um zwei flachgegründete Stahlbetonbalken mit jeweils einer Gesamtlänge von 765 m. Die Kranbahnbalken weisen einen Querschnitt folgenden Abmessungen auf:
Kranschienenauflage = 1,00 m, Balkenfuß = 1,90 m bei einer Höhe von 1,70 m.
Die Oberkante der Kranbahnbalken ergibt sich aus der höhengleichen Verlängerung der Kranschienen, deren Höhe üNN auf +7,11 m liegt. Zur Herstellung der Kranbahnbalken werden geböschte Baugruben erforderlich. Die Tiefe der Gruben beträgt ca. 1,0 bis 1,8 m. Der Rückbau der Asphaltdecke muss im Vorwege der Baumaßnahme erfolgen. Nach der Herstellung der Kranbahnbalken sind Baugruben lagenweise bis ca. 60 cm unter GOK mit dem Aushubmaterial zu verfüllen und zu verdichten. Die
Wiederherstellung der Oberflächenbefestigung erfolgt durch ein anderes Gewerk.
Die Kranbahnbalken sind mit einer kontinuierlich elastisch gelagerten Schiene AS 100 auszurüsten. Die Schienenauflager sind so auszuführen, dass eine nachträgliche Höhenjustierung gegeben ist. Bei der Montage der Schiene sind die Montagetoleranzen der ISO 12488, Klasse 1 einzuhalten. Der Anschluß an den vorhandenen Kranbahnbalken erfolgt über den Querkraftdorn und die Schraubanschlüsse der Bewehrung; das Ende des Kranbahnbalkens ist genauso wieder mit einem Querkraftdorn und den Schraubanschlüssen auszuführen.
Die nachstehenden Kriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Technische Bearbeitung Erdungsanlagen / Schienenbefestigung / Prellbock
- Baustelleneinrichtung,
- Erdbauarbeiten (Aushub und Wiederverfüllung Baugruben)
- Wasserhaltungsmaßnahmen,
- Herstellung Kranbahnbalken,
- Installation Kranschienen, Erdungsanlagen und weiterer Ausrüstungsteile.
1. Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.
2. Zu berücksichtigen sind sämtliche zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Teil der Vergabeunterlagen sind die Verfahrensbedingungen, die zwingend zu beachten sind.
3. Die Laufzeit des Vertrags ist mit maximal 8 Monaten (vgl. Ziffer II.2.7) angegeben. Hierbei geht die Vergabestelle davon aus, dass innerhalb dieser Zeit und spätestens nach Ablauf der 8 Monaten die unter Punkt II.2.4 beschriebene Liefer- und/oder Bauleistung übergeben wird. Nicht berücksichtigt bei der Laufzeit sind neben der Gewährleistung vertraglich vereinbarte Garantien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebots von dem Vergabeverfahren (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 VOB/A-EU). Dazu gehören z.B. die Angabe von eigenen Montagevoraussetzungen, Abgrenzungen von Lieferumfängen und Gewährleistungen sofern sie von den Vergabeunterlagen (dazu gehört auch der Liefervertrag) abweichen.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen – trotz größter Sorgfalt – eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende oder unvollständige Angaben, Regelungen oder Bedingungen enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Die Bieter haben die Informationen der Vergabestelle entsprechend zu überprüfen und ggf. die Korrektur durch die Vergabestelle zu beantragen (hierzu wird das Unternehmen den Weg über Ziffer 7 der Verfahrensbedingungen zu wählen). Die vorgenannte Regelung betrifft insbesondere den Fall, in welchem das Unternehmen unter Zugrundelegung der Bedingungen eine Angebotsabgabe allgemein für unmöglich bewertet.
4. Mit dem Angebot ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
5. Die Vergabeunterlagen, mit Ausnahme von der Technischen Spezifikation sowie den Anlagen der Technischen Spezifikation, werden zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link zur Verfügung.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de