KV / Kranbahnbalken

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: EUROGATE KV-Anlage Wilhelmshaven GmbH
Postanschrift: Ozean-Pier 1
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26388
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 421/14253025
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eurogate.eu
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Privates Logistikunternehmen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Logistik, Umschlag Kombinierter Verkehr

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

KV / Kranbahnbalken

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Verlängerung Kranbahnbalken

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Bei den Kranbahnbalken der KV-Anlage handelt es sich um zwei flachgegründete Stahlbetonbalken mit jeweils einer Gesamtlänge von 765 m. Die Kranbahnbalken weisen einen Querschnitt folgenden Abmessungen auf:

Kranschienenauflage = 1,00 m, Balkenfuß = 1,90 m bei einer Höhe von 1,70 m.

Die Oberkante der Kranbahnbalken ergibt sich aus der höhengleichen Verlängerung der Kranschienen, deren Höhe üNN auf +7,11 m liegt. Zur Herstellung der Kranbahnbalken werden geböschte Baugruben erforderlich. Die Tiefe der Gruben beträgt ca. 1,0 bis 1,8 m. Der Rückbau der Asphaltdecke muss im Vorwege der Baumaßnahme erfolgen. Nach der Herstellung der Kranbahnbalken sind Baugruben lagenweise bis ca. 60 cm unter GOK mit dem Aushubmaterial zu verfüllen und zu verdichten. Die

Wiederherstellung der Oberflächenbefestigung erfolgt durch ein anderes Gewerk.

Die Kranbahnbalken sind mit einer kontinuierlich elastisch gelagerten Schiene AS 100 auszurüsten. Die Schienenauflager sind so auszuführen, dass eine nachträgliche Höhenjustierung gegeben ist. Bei der Montage der Schiene sind die Montagetoleranzen der ISO 12488, Klasse 1 einzuhalten. Der Anschluß an den vorhandenen Kranbahnbalken erfolgt über den Querkraftdorn und die Schraubanschlüsse der Bewehrung; das Ende des Kranbahnbalkens ist genauso wieder mit einem Querkraftdorn und den Schraubanschlüssen auszuführen.

Die nachstehenden Kriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:

- Technische Bearbeitung Erdungsanlagen / Schienenbefestigung / Prellbock

- Baustelleneinrichtung,

- Erdbauarbeiten (Aushub und Wiederverfüllung Baugruben)

- Wasserhaltungsmaßnahmen,

- Herstellung Kranbahnbalken,

- Installation Kranschienen, Erdungsanlagen und weiterer Ausrüstungsteile.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Preis
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

1. Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.

2. Zu berücksichtigen sind sämtliche zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Teil der Vergabeunterlagen sind die Verfahrensbedingungen, die zwingend zu beachten sind.

3. Die Laufzeit des Vertrags ist mit maximal 8 Monaten (vgl. Ziffer II.2.7) angegeben. Hierbei geht die Vergabestelle davon aus, dass innerhalb dieser Zeit und spätestens nach Ablauf der 8 Monaten die unter Punkt II.2.4 beschriebene Liefer- und/oder Bauleistung übergeben wird. Nicht berücksichtigt bei der Laufzeit sind neben der Gewährleistung vertraglich vereinbarte Garantien.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 140-448191
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebots von dem Vergabeverfahren (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 VOB/A-EU). Dazu gehören z.B. die Angabe von eigenen Montagevoraussetzungen, Abgrenzungen von Lieferumfängen und Gewährleistungen sofern sie von den Vergabeunterlagen (dazu gehört auch der Liefervertrag) abweichen.

2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen – trotz größter Sorgfalt – eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende oder unvollständige Angaben, Regelungen oder Bedingungen enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Die Bieter haben die Informationen der Vergabestelle entsprechend zu überprüfen und ggf. die Korrektur durch die Vergabestelle zu beantragen (hierzu wird das Unternehmen den Weg über Ziffer 7 der Verfahrensbedingungen zu wählen). Die vorgenannte Regelung betrifft insbesondere den Fall, in welchem das Unternehmen unter Zugrundelegung der Bedingungen eine Angebotsabgabe allgemein für unmöglich bewertet.

4. Mit dem Angebot ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.

5. Die Vergabeunterlagen, mit Ausnahme von der Technischen Spezifikation sowie den Anlagen der Technischen Spezifikation, werden zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link zur Verfügung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:

a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,

b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/09/2023

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