KV / Kranbahnbalken
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ozean-Pier 1
Ort: Wilhelmshaven
NUTS-Code: DE945 Wilhelmshaven, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 26388
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 421/14253025
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.eurogate.eu
Abschnitt II: Gegenstand
KV / Kranbahnbalken
Verlängerung Kranbahnbalken
Bei den Kranbahnbalken der KV-Anlage handelt es sich um zwei flachgegründete Stahlbetonbalken mit jeweils einer Gesamtlänge von 765 m. Die Kranbahnbalken weisen einen Querschnitt folgenden Abmessungen auf:
Kranschienenauflage = 1,00 m, Balkenfuß = 1,90 m bei einer Höhe von 1,70 m.
Die Oberkante der Kranbahnbalken ergibt sich aus der höhengleichen Verlängerung der Kranschienen, deren Höhe üNN auf +7,11 m liegt. Zur Herstellung der Kranbahnbalken werden geböschte Baugruben erforderlich. Die Tiefe der Gruben beträgt ca. 1,0 bis 1,8 m. Der Rückbau der Asphaltdecke muss im Vorwege der Baumaßnahme erfolgen. Nach der Herstellung der Kranbahnbalken sind Baugruben lagenweise bis ca. 60 cm unter GOK mit dem Aushubmaterial zu verfüllen und zu verdichten. Die
Wiederherstellung der Oberflächenbefestigung erfolgt durch ein anderes Gewerk.
Die Kranbahnbalken sind mit einer kontinuierlich elastisch gelagerten Schiene AS 100 auszurüsten. Die Schienenauflager sind so auszuführen, dass eine nachträgliche Höhenjustierung gegeben ist. Bei der Montage der Schiene sind die Montagetoleranzen der ISO 12488, Klasse 1 einzuhalten. Der Anschluß an den vorhandenen Kranbahnbalken erfolgt über den Querkraftdorn und die Schraubanschlüsse der Bewehrung; das Ende des Kranbahnbalkens ist genauso wieder mit einem Querkraftdorn und den Schraubanschlüssen auszuführen.
Die nachstehenden Kriterien: Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Im Wesentlichen sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Technische Bearbeitung Erdungsanlagen / Schienenbefestigung / Prellbock
- Baustelleneinrichtung,
- Erdbauarbeiten (Aushub und Wiederverfüllung Baugruben)
- Wasserhaltungsmaßnahmen,
- Herstellung Kranbahnbalken,
- Installation Kranschienen, Erdungsanlagen und weiterer Ausrüstungsteile.
1. Die Maßnahme steht in Verbindung mit einer Förderung durch Bundesmittel. Eine Vergabe erfolgt vorbehaltlich des Erhalts eines Zuwendungsbescheides oder einer Unbedenklichkeit zum förderunschädlichen vorzeitigen Baubeginn.
2. Zu berücksichtigen sind sämtliche zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen. Teil der Vergabeunterlagen sind die Verfahrensbedingungen, die zwingend zu beachten sind.
3. Die Laufzeit des Vertrags ist mit maximal 8 Monaten (vgl. Ziffer II.2.7) angegeben. Hierbei geht die Vergabestelle davon aus, dass innerhalb dieser Zeit und spätestens nach Ablauf der 8 Monaten die unter Punkt II.2.4 beschriebene Liefer- und/oder Bauleistung übergeben wird. Nicht berücksichtigt bei der Laufzeit sind neben der Gewährleistung vertraglich vereinbarte Garantien.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis über die erlaubte Berufsausübung, je nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem das Unternehmen ansässig ist, entweder über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister dieses Staates (in nicht beglaubigter Kopie) oder durch Nachweis auf andere Weise. Vorgenannte Unterlagen dürfen im Zeitpunkt des Ablaufes des Angebots nicht älter als 6 Monate sein.
Eigenerklärung zum Umsatz für den Tätigkeitsbereich, der Gegenstand der Ausschreibung ist (Kranbahnbalken Verlängerung), jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre Mindestanforderung: durchschnittlich [Betrag gelöscht] Euro pro Jahr.
Nachweis einer bestehenden, aktuell gültigen Betriebshaftpflichtversicherung oder einer vergleichbaren marktüblichen Versicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 10 Millionen Euro für Personen und mindestens zwei Millionen für Sachschäden je Schadensfall zweifach maximiert je Versicherungsjahr (Mindestanforderung).
Darstellung von mindestens 2 aussagekräftigen und mit dem Auftrag vergleichbaren Referenzprojekten als leistungsverantwortliches Unternehmen (vertraglicher Auftragnehmer des Referenzauftraggebers) gegenüber einem Referenzauftraggeber, die das Unternehmen erfolgreich in den letzten 8 Jahren durchgeführt hat.
1. Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftraggebers.
2. Bei Arbeiten in der Nähe von Gleisen, beim Überqueren der Gleise durch Personen oder Fahrzeuge an Stellen, an denen keine Übergänge vorhanden sind, muss die Zustimmung des Betreibers und/oder der jeweiligen Genehmigungsbehörden spätestens 6 Tage vor Beginn der Arbeiten durch den AN eingeholt werden. Zum gleichen Zeitpunkt ist der AG über diese Maßnahme zu informieren. Gleissperrungen sind nur nach Abstimmung mit der Bauleitung des AG und dem zuständigen Betriebsleiter des AG möglich.
3. Soweit es im Interesse der Ordnung und Übersicht sowie der Sauberhaltung und Schonung des Werkes erforderlich ist, hat der AN die Reinigung des Werkes und die Abfuhr von Bauschutt bzw. nicht mehr verwendbarem Material auf seine Kosten zu veranlassen. Mit den Kosten für eine Gesamtreinigung, die der AG veranlasst, wird der AN anteilig belastet.
4. Die Ergebnisse etwa vom AN durchgeführter Boden-, Wasser-, Baustoff- und sonstiger Untersuchungen sind dem AG unaufgefordert zur Verfügung zu stellen.
5. Der AN hat Arbeitskräfte, die sich als ungeeignet erwiesen haben, nach Aufforderung des AG unverzüglich durch geeignete Leute zu ersetzen. In diesem Fall sind dem AG auf seinen Wunsch die Berufsnachweise der neuen Arbeitskräfte vorzulegen. Über das gesamte eingesetzte Personal ist dem AG auf Anforderung eine namentliche Liste zu übergeben.
6. Sanitäre Anlagen und WLAN werden nicht zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Der bevollmächtigte Verhandlungsleiter und der bevollmächtigte Protokollführer öffnen die Angebote und erstellen eine Submissionsniederschrift.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen zwingend zum Ausschluss des Angebots von dem Vergabeverfahren (§ 13 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 VOB/A-EU). Dazu gehören z.B. die Angabe von eigenen Montagevoraussetzungen, Abgrenzungen von Lieferumfängen und Gewährleistungen sofern sie von den Vergabeunterlagen (dazu gehört auch der Liefervertrag) abweichen.
2. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich sämtlicher Anlagen – trotz größter Sorgfalt – eventuell unbeabsichtigte, unzutreffende oder unvollständige Angaben, Regelungen oder Bedingungen enthalten können. Die Vergabestelle übernimmt hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Die Bieter haben die Informationen der Vergabestelle entsprechend zu überprüfen und ggf. die Korrektur durch die Vergabestelle zu beantragen (hierzu wird das Unternehmen den Weg über Ziffer 7 der Verfahrensbedingungen zu wählen). Die vorgenannte Regelung betrifft insbesondere den Fall, in welchem das Unternehmen unter Zugrundelegung der Bedingungen eine Angebotsabgabe allgemein für unmöglich bewertet.
4. Mit dem Angebot ist jeweils eine unterschriebene Eigenerklärung des Bieters bzw. jedes Bietergemeinschaftsmitglieds sowie jedes als eignungsrelevant angegebenen Unternehmens einzureichen, dass kein zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB und dass kein fakultativer Ausschlussgrund gem. § 124 GWB vorliegt.
5. Die Vergabeunterlagen, mit Ausnahme von der Technischen Spezifikation sowie den Anlagen der Technischen Spezifikation, werden zum unentgeltlichen, uneingeschränkten, vollständigen und direkten Abruf unter dem in Abschnitt I.3) angegebenen Link zur Verfügung.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
1. Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 160, Abs. 3 Nr. 1 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der (in der Bekanntmachung benannten) Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 22894990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de