Unterhaltsreinigung und Glas- und Rahmenreinigung KSS 8+10 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-HOL 083/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Str. 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Malter, Stephan
E-Mail:
Telefon: +49 6921303
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.stadtwerke-frankfurt.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung und Glas- und Rahmenreinigung KSS 8+10
Die ausgeschriebene Leistung umfasst die Unterhaltsreinigung und die Glas- und Rahmenreinigung der Liegenschaften Kurt-Schumacher-Straße 8 und Kurt-Schumacher-Straße 10. Es handelt sich hierbei um einen Gebäudekomplex, der hauptsächlich als Bürogebäude genutzt wird.
Unterhaltsreinigung KSS 8
Unterhaltsreinigung KSS 8
Unterhaltsreinigung KSS 10
Unterhaltsreinigung KSS 10
Glas- und Rahmenreinigung KSS 8+10
Glas- und Rahmenreinigung KSS 8+10
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung KSS 8
Postanschrift: Konsumstraße 45
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung KSS 10
Postanschrift: Konsumstraße 45
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42285
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung KSS 8+10
Postanschrift: Oderstraße 21-23
Ort: Stadtallendorf
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35260
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151126601
Fax: +49 6151125816
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der
Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung
benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem
Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen
erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des
Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt
unberührt.
Pflicht zur Vorlage der Urkalkulation
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem
Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
Bieterfragen
Bieterfragen müssen bis spätestens 24. Juli 2023 23:59 Uhr eingegangen sein.
Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert.
Bieterfragen müssen unter "Kommunikation mit der Vergabestelle" im eVergabe Bieterassistenten gestellt,
sowie Antworten dort geprüft werden.
Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht
beantwortet.
Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über
das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und
dort zur Kenntnis nehmen.