ETCS Korridor Wiesbaden - Weiterstadt Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46848
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Peter Pe Barth, Oliver Brandt
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS Korridor Wiesbaden - Weiterstadt Kabeltiefbau
ETCS Korridor Wiesbaden - Weiterstadt Kabeltiefbau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ETCS Korridor Wiesbaden - Weiterstadt Kabeltiefbau
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 20
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Weiterstadt
ETCS Korridor Wiesbaden - Weiterstadt Kabeltiefbau
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 20
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Nachtrag 44: Zusätzlicher Rückbau Bestandskabelkanal Gr. 1 - zusätzl. LV-Pos. 04.05.0240
Für zu erstellende Randwegsverbauten (Schotterhalterungen) sind Erdungen erforderlich. Aufgrund der Örtlichkeit war eine Absicherung gegen das Abrutschen des beauftragten Kabelkanals (KTB) erforderlich, um eine Langlebigkeit des KTB zu gewährleisten. Durch den Bau der Schotterhalterung ist ein Erdung der selbigen erforderlich, die nicht Bestandteil des HLV ist. Die im NT aufgeführten Verlängerungen der Masterden wurden hierzu im Zusammenhang mit den Arbeiten ausgeführt. Die Nachtragspositionen waren zuvor nicht Bestandteil des HLV's, zur vollumfänglichen Erbringung der Hauptvertragsleistung aber erforderlich. Der hieraus resultierende Mehraufwand wird über diesen Nachtrag geltend gemacht. Im Hauptvertrag wurde die Ausführung der KTB-Leistungen vereinbart. Da die Erdungsarbeiten für die Masterden und den Randwegverbau zur Erbringung des vereinbarten Werkerfolgs erforderlich und direkt mit der ursprünglichen Hauptvertragsleistung verknüpft ist, wäre ein AN-Wechsel mit der Kündigung des aktuellen Auftragnehmers und einer erneuten Ausschreibung zu voraussichtlich höheren Preisen (erhebliche Zusatzkosten) und einem deutlichen Mehraufwand (Übernahme/Einarbeitung aktuelle Planungsstände) verbunden.