Neubau FTZ und ELS - Trockenbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: K-LKV-2023-0321
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Ravensberger Str. 20
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 44418982554
Fax: +49 44418984554
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau FTZ und ELS - Trockenbauarbeiten
Trockenbauarbeiten
Feuerwehrtechnische Zentrale und Einsatzleitstelle
Oldenburger Str. 104
49377 Vechta
ca. 1.040 m² TRB-Decke, Raster 600 x 600 mm;
ca. 80 m² TRB-Decke, Raster 600 x 1200 mm;
ca. 1.255 m TRB-Decke, Randwinkel;
ca. 410 Stck TRB-Decke Öffnungen verschiedene Maße;
ca. 400 Stck TRB-Decke Verstärkungsplatten versch. Größen;
ca. 1.125 mGK-Decke Fries - verschiedene Maße;
ca. 540 m GK-Decke Randschürze ;
ca. 12 Stck GK-Decke Leibung versch. Maß;
ca. 70 m² Bekleidung von Wänden
1. Frist zur Auskunftserteilung
Die Auskunftserteilung an Bieter endet am 29.09.2023 um 12:00 Uhr.
2. Ausführungszeitraum Pkt. II .2.7)
Der oben genannte Ausfügrungszeitraum bezieht sich auf den im bauzeitenplan aufgeführten und einzuhaltenden Gesamtzeitraum. Dieser Zeitraum unterteilt sich in einzelne baulich Unterabschnitte.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eignungsnachweise
Formblatt 124 zur Eigenerklägung sowie entsprechende Eignungsunterlagen (soweit nicht präqualifiziert), bestehend aus:
- Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen geschäftsjahren durchnittlichen Beschäftigten, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leistungspersonal;
- Gewerbeanmeldung;
- Eintragung in Handwerksrolle bzw. IHK;
- Unbedenlichkeitsbescheinigung Sozialkasse;
- Unbedenklichkeitsbescheingung FA bzw. Bescheinigung in Steuersachen;
- Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung BG mit Angabe der Lohnsummen;
- Freistellungsbescheinigung § 48b EStG (FA);
Alternativ ist der Nachweis zur Eignung über einen Nachweis zur Präqualifikation vorzuweisen.
2. Eigenerklärung zu Art. 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022). Erklärung, dass das Unternehmen nicht unter die EU-Sanktionen gegen Russland fällt. (Bitte verwenden Sie hierzu die bereitgestellte Eigenerklärung).
- Nachweis einer entsprechenden Berufshaftpflichtversicherung;
- Eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezochen auf die letzten 3 abgeschlossenen geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgefürten Aufträgen
Berufshaftpflichtversicherung: für Personenschäden in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR Deckungssumme
- Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind (Unternehmerreferenzen). Bitte verwenden Sie hierzu das bereitsgestellte Formblatt Nr. 444 "Referenzbescheinigung";
- Angaben über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
mind. 3 Referenzbescheinigungen entsprechend Formblatt 444 "Referenzbescheinigung".
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Vechta Ravensberger Str. 20 49377 Vechta Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131150
Fax: +49 4131152943
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1 - 4 GWB sind zu beachten.
Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) Der Antragssteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zu Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.