Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale und Einsatzleitstelle des Landkreises Vechta
Vorinformation
Diese Bekanntmachung dient der Verkürzung der Frist für den Eingang der Angebote
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Vechta
NUTS-Code: DE94F Vechta
Postleitzahl: 49377
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-vechta.de
Adresse des Beschafferprofils: www.deutsches-ausschreibungsblatt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale und Einsatzleitstelle des Landkreises Vechta
Metallbauarbeiten, Tischlerarbeiten, Trockenbauarbeiten, Estrich- und Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten, Garten-/Landschaftsbau,
Gebäudeausstattung: Feuerwehrtechnische Zentrale und Einsatzleitstelle
Feuerwehrtechnische Zentrale
Oldenburger Str. 104
49377 Vechta
Die folgenden aufgeführten Gewerke werden sukzessive einzeln ausgeschrieben:
- Schlosserarbeiten Treppen
- Dachentwässerungen herstellen, einbauen der PV-Anlage,
- Zimmererarbeiten
- Fliesen und Plattenarbeiten: Fliesenbeläge in Fluren, WC-Anlagen, Treppenhäusern
- Estricharbeiten: Estrich inkl. Dämmung verlegen,
- Trockenbauarbeiten, abgehängte Akustikdecken, Vorwände, leichte Trennwände herstellen,
- Tischlerarbeiten, Raumtrennwände mit Öffnungselementen, Innentüren, innenliegende Fensterbänke WC-Trennwände und Umkleideschränke herstellen
- Gebäudereinigung
- Malerarbeiten: Spachtelung und Oberbeschichtung von Wänden und teilweise Decken
- Bodenbelagsarbeiten, PVC-/Vinyl/ Linoleum und Teppich-Bodenbeläge verlegen einschl. spachteln und schleifen, Sauberlaufmatten
- Küchenanlagen, Herstellung einer Spülküche
- Schließanlage,
- Umkleideschränke und Trennwandanlagen,
- Landschaftsbauarbeiten
- Gebäudeausstattung: Möbel, Einsatzleitstellen-Mobiliar
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Die Fristen des § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB sind zu beachten. Danach ist ein Nachprüfverfahren unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsverfahrens erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.