Polymeres Flockungsmittel als Granulat und als Flüssigproduk Los I und Los II Referenznummer der Bekanntmachung: 2023-T22-002
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Gartenstraße 90
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34125
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Bauverwaltungsamt, Zentrales Vergabemanagement, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
E-Mail:
Telefon: +49 5617877078
Fax: +49 5617876280
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
Polymeres Flockungsmittel als Granulat und als Flüssigproduk Los I und Los II
Polymeres Flockungsmittel als Granulat zur Entwässerung des Kasseler Faulschlammes und als Flüssigprodukt zur Eindickung des Kasseler Überschussschlammes.
Los I: Granulat
Los II: Flüssigprodukt
Jeder Bieter kann ein Los oder auch beide Lose anbieten. Die getrennte Vergabe nach Losen bleibt vorbehalten.
Das pFM wird in Teilmengen, je nach Bedarf, telefonisch abgerufen und ist innerhalb von 4 Wochen zu liefern.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegeben Mengen zu über- als auch zu
unterschreiten.
Zur Preisanpassung wird für beide Lose eine Preisgleitklausel festgelegt.
100 Mg polymeres Flockungsmittel zur Schlammkonditionierung als Handelsware als Granulat
Gartenstraße 90
34125 Kassel
100 Mg polymeres Flockungsmittel als Granulat zur Entwässerung des Kasseler Faulschlammes.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegeben Mengen zu über- als auch zu unterschreiten.
60 Mg polymeres Flockungsmittel zur Schlammkonditionierung Handelsware als Flüssigprodukt
Gartenstraße 90
34125 Kassel
60 Mg polymeres Flockungsmittel als Flüssigprodukt zur Eindickung des Kasseler Überschussschlammes.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegeben Mengen zu über- als auch zu unterschreiten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eintrag im Berufs- oder Handelsregister
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
- Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei Geschäftsjahre
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
- Referenzen über vergleichbare Leistungen aus den letzten drei Jahren in Form einer Liste
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vor Angebotsgabe hat der Bieter ein Produkt pro Los, durch Laborversuche zu ermitteln.
Der Bieter gibt pro Los, für das von ihm im Laborversuch ermittelte Produkt, einen Preis im Leistungsverzeichnis an.
Bieter können vom Auftraggeber aufgefordert werden, Betriebsversuche durchzuführen. Daraus folgende Ergebnisse, bezüglich des spezifischen pFMVerbrauchs, werden bei Zuschlagserteilung zum Vertragsbestandteil.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)