Östliche Umfahrung Buchholz i. d. N., Neubau einer Kreisstraße von der K 28 nördlich Reindorfer Weg bis K 13 nördlich Buenser Weg: Objektplanung und Fachplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2023.0425
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2023/S 165-520053)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Schloßplatz 6
Ort: Winsen/Luhe
NUTS-Code: DE933 Harburg
Postleitzahl: 21423
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 41716930
Fax: +49 4171693991212
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-harburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Östliche Umfahrung Buchholz i. d. N., Neubau einer Kreisstraße von der K 28 nördlich Reindorfer Weg bis K 13 nördlich Buenser Weg: Objektplanung und Fachplanungsleistungen
Der Autoverkehr in der Buchholzer Innenstadt kann nicht mehr leistungsfähig abgewickelt werden und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung ist wegen der verkehrlichen Situation kaum möglich. Um die vorhandene und prognostizierte zukünftige Verkehrsbelastung der Innenstadt von Buchholz zu vermindern, das Straßenverkehrsnetz neu zu strukturieren und dessen Leistungsfähigkeit zu verbessern, soll eine östliche Ortsumfahrung als Kreisstraße geschaffen werden.
Der Landkreis Harburg bereitet gemeinsam mit der Stadt Buchholz in der Nordheide die Planung der östlichen Ortsumfahrung von Buchholz vor. Die Projektleitung ist beim Betrieb Kreisstraßen angesiedelt.
Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist nach Mitteilung der Unteren Landesplanungsbehörde nicht erforderlich. Stattdessen wird mit einer landesplanerischen Stellungnahme im Rahmen des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch die oberste Landesentwicklungsbehörde festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.
Die Baukosten werden für die Maßnahme nach aktueller Kostenannahme auf ca. 38,7 Mio. Euro (inklusive Ingenieurbauwerke und Erschließungsstraßen) veranschlagt.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen