Bekanntmachung vergebener Aufträge: Sachbearbeitung netzwirtschaftlicher Marktprozesse Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_000000035093
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Auf der Papenburg 18
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Einkauf
E-Mail:
Telefon: +49 511430-2916
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung vergebener Aufträge: Sachbearbeitung netzwirtschaftlicher Marktprozesse
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um die "Bekanntmachung vergebener Aufträge" zu den Leistungen: Sachbearbeitung von netzwirtschaftlichen Marktprozessen aus der Auftragsbekanntmachung 2023/S 093-286829.
Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Einzelfallbearbeitung Stornierung von Netznutzungsrechnungen sowie der Plausibilisierung von Zählerständen. Weitere Leistungen sind die Dokumentation und Abwicklung von Massenprozessen der Netznutzungsabrechnung.
Die Leistungen müssen im Abrechnungssystem SAP IS-U in den Marktrollen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber erbracht werden.
Die enercity Netz GmbH betreibt Energieversorgungsnetze zum Zwecke der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung. Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben des Unternehmens alle damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen für Wasser-, Datenübertragungs- und Wärmenetze.
Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover und in Teilgebieten von Langenhagen und Laatzen sowie in den Umlandkommunen Ronnenberg, Seelze und Hemmingen ist die enercity Netz GmbH tätig. Sie gewährleistet den Netzanschluss, die Abrechnung der Netzentgelte, die Planung und Bauüberwachung sowie den Betrieb und die Instandhaltung der Verteilnetze sowie der zugehörigen Anlagen und Gebäude.
Die enercity Netz GmbH ist für die korrekte Abwicklung der regulierten Marktprozesse und Datenkommunikation entsprechend GPKE, WiM, MPES und GeLi Gas in den Rollen Netzbetreiber und (grundzuständiger) Messstellenbetreiber verantwortlich.
Dazu betreibt die enercity Netz GmbH ein zentrales Abrechnungssystem mit ca. 600.000 Marktlokationen der Sparten Strom und Gas. Hinzukommen ca. 125.000 Verbrauchsstellen der Sparten Wasser und Wärme, die weitgehend prozessidentisch abgewickelt werden.
Die Datenverarbeitung erfolgt im Regelfall vollautomatisch. Unter bestimmten Umständen, wie etwa Sonderkonstellationen und Unplausibilitäten sind jedoch manuelle Eingriffe durch Sachbearbeiter:innen in den Bereichen Messwerte und Abrechnungsdaten notwendig.
Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Einzelfallbearbeitung Stornierung von Netznutzungsrechnungen (~4000 Stk. /Monat) sowie der Plausibilisierung von Zählerständen (~24.000 Stk./ Monat). Weitere Leistungen sind die Dokumentation und Abwicklung von Massenprozessen der Netznutzungsabrechnung.
Die Leistungen müssen im Abrechnungssystem SAP IS-U in den Marktrollen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber erbracht werden.
siehe Vertragsverlängerung: Der AG behält sich das einseitige Recht vor, den Auftrag zweimalig zu gleichen Konditionen um jeweils sechs Monate zu verlängern.
Verfahrenshinweis: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor auf Grundlage der Erstangebote die Aufträge zu vergeben (vgl. §15 Abs. 4 SektVO). Die Durchführung von Verhandlungen über den Vertragsgegenstand ist nach dem aktuellen Stand nicht vorgesehen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Erbringung von netzspezifischen Sachbearbeitungen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um die "Bekanntmachung vergebener Aufträge" zu den Leistungen: Sachbearbeitung von netzwirtschaftlichen Marktprozessen aus der Auftragsbekanntmachung 2023/S 093-286829.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM062QF
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3308
Fax: +49 413115-2943
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.