Sachbearbeitung netzwirtschaftlicher Marktprozesse Referenznummer der Bekanntmachung: 2023_000000035093
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30459
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.enercity.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sachbearbeitung netzwirtschaftlicher Marktprozesse
Die enercity Netz GmbH (Auftraggeber) schreibt die Sachbearbeitung von netzwirtschaftlichen Marktprozessen aus.
Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Einzelfallbearbeitung Stornierung von Netznutzungsrechnungen sowie der Plausibilisierung von Zählerständen. Weitere Leistungen sind die Dokumentation und Abwicklung von Massenprozessen der Netznutzungsabrechnung.
Die Leistungen müssen im Abrechnungssystem SAP IS-U in den Marktrollen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber erbracht werden.
Die enercity Netz GmbH betreibt Energieversorgungsnetze zum Zwecke der leitungsgebundenen Elektrizitäts- und Gasversorgung. Darüber hinaus gehören zu den Aufgaben des Unternehmens alle damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen für Wasser-, Datenübertragungs- und Wärmenetze.
Im Stadtgebiet der Landeshauptstadt Hannover und in Teilgebieten von Langenhagen und Laatzen sowie in den Umlandkommunen Ronnenberg, Seelze und Hemmingen ist die enercity Netz GmbH tätig. Sie gewährleistet den Netzanschluss, die Abrechnung der Netzentgelte, die Planung und Bauüberwachung sowie den Betrieb und die Instandhaltung der Verteilnetze sowie der zugehörigen Anlagen und Gebäude.
Die enercity Netz GmbH ist für die korrekte Abwicklung der regulierten Marktprozesse und Datenkommunikation entsprechend GPKE, WiM, MPES und GeLi Gas in den Rollen Netzbetreiber und (grundzuständiger) Messstellenbetreiber verantwortlich.
Dazu betreibt die enercity Netz GmbH ein zentrales Abrechnungssystem mit ca. 600.000 Marktlokationen der Sparten Strom und Gas. Hinzukommen ca. 125.000 Verbrauchsstellen der Sparten Wasser und Wärme, die weitgehend prozessidentisch abgewickelt werden.
Die Datenverarbeitung erfolgt im Regelfall vollautomatisch. Unter bestimmten Umständen, wie etwa Sonderkonstellationen und Unplausibilitäten sind jedoch manuelle Eingriffe durch Sachbearbeiter:innen in den Bereichen Messwerte und Abrechnungsdaten notwendig.
Die Leistungen bestehen im Wesentlichen aus der Einzelfallbearbeitung Stornierung von Netznutzungsrechnungen (~4000 Stk. /Monat) sowie der Plausibilisierung von Zählerständen (~24.000 Stk./ Monat). Weitere Leistungen sind die Dokumentation und Abwicklung von Massenprozessen der Netznutzungsabrechnung.
Die Leistungen müssen im Abrechnungssystem SAP IS-U in den Marktrollen Messstellenbetreiber und Netzbetreiber erbracht werden.
Der AG behält sich das einseitige Recht vor, den Auftrag zweimalig zu gleichen Konditionen um jeweils sechs Monate zu verlängern.
siehe Vertragsverlängerung: Der AG behält sich das einseitige Recht vor, den Auftrag zweimalig zu gleichen Konditionen um jeweils sechs Monate zu verlängern.
Verfahrenshinweis: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor auf Grundlage der Erstangebote die Aufträge zu vergeben (vgl. §15 Abs. 4 SektVO). Die Durchführung von Verhandlungen über den Vertragsgegenstand ist nach dem aktuellen Stand nicht vorgesehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
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Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Aktuelle Wirtschaftsauskunft einer anerkannten Auskunftsdatei, z.B. Creditreform (nicht älter als 6 Monate,Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge) - oder, falls nicht vorhanden - eine Auskunft eines zuständigen Kreditinstituts und ein aktueller Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge),
2) Eigenerklärung zur Anwendung der Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen
3) Erklärungen, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 und 124 GWB vorliegen,
4) Erklärung, dass die Vorgaben des Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz sowie die Vorgaben des MiLoG eingehalten werden,
5) Unternehmensdarstellung mit Angaben zur Gesellschafterstruktur, zur Unternehmensorganisation, Portfolio und Beteiligung an anderen Unternehmen (sofern vorhanden) (insgesamt max. 5 DIN A4 Seiten)
Die Anforderung weiterer Eigenerklärungen und Bescheinigungen behält sich der Auftraggeber für am Ende des Teilnahmewettbewerbs ausgewählte Bieter und etwaige Nachunternehmer mit der Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vor.
Kann ein Bewerber aus einem stichhaltigen Grund einen geforderten Nachweis nicht beibringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Die unter III.1.1)-III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen. Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
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Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bewerbergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft kann sich bei der Erfüllung der Eignungsanforderungen gemäß Ziffer III.1.2) und III.1.3) der Fähigkeiten anderer Unternehmen bedienen (Eignungsleihe). Soweit die Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung auf andere Unternehmen verweisen, müssen sie diese anderen Unternehmen bereits im Teilnahmeantrag mit Namen und Anschrift benennen. Außerdem ist auf den jeweiligen Formblättern für die Eignungsnachweise im Einzelnen deutlich zu machen, welche Angaben von diesem/diesen anderen Unternehmen stammen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen in diesem Fall außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der anderen Unternehmen tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der anderen Unternehmen(s), in welcher diese(s) sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet/n, die erforderlichen Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist im Fall der Eignungsleihe mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Ist beabsichtigt, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, ohne dass sich der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf den oder die Nachunternehmer beruft, müssen die Bewerber/Bewerbergemeinschaften in ihrem Teilnahmeantrag die Art und den Umfang der von dem/den Nachunternehmer(n) übernommenen Teilleistungen zweifelsfrei angeben und die Nachunternehmer namentlich und mit Anschrift benennen. Die Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen außerdem nachweisen, dass sie auf die Mittel des/der Nachunternehmer(s) tatsächlich zugreifen können. Dieser Nachweis erfolgt durch die Vorlage einer Eigenerklärung (Verpflichtungserklärung) des/der Nachunternehmer(s), in welcher dieser sich für den Fall der Erteilung des Zuschlags an den/die betreffende(n) Bewerber/ Bewerbergemeinschaft(en) gegenüber diesem/n unwiderruflich verpflichtet, seine Mittel während der Auftragsabwicklung zur Verfügung zu stellen. Die Verpflichtungserklärung ist in diesem Fall (im Gegensatz zum Fall der Eignungsleihe) erst auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bewerber vor Zuschlagserteilung unter Fristsetzung von sämtlichen Nachunternehmern darüber hinaus die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 5.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft der Geschäftsjahre 2020, 2021 sowie 2022,
2) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers bzw. der einzelnen Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft im Tätigkeitsbereich des Auftrages der Geschäftsjahre 2020, 2021 sowie 2022,
3) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung (Mindesthöhe [Betrag gelöscht] EUR je Schadensfall für Personen- und Sach- und Vermögensschäden; nicht älter als 6 Monate, Stichtag: Schlusstermin für die Abgabe der Teilnahmeanträge) oder Erklärung, dass eine solche Versicherung im Auftragsfall für die Dauer des Vertrages abgeschlossen wird.
4) ggf. Bewerbergemeinschaftserklärung,
5) ggf. Erklärung zum Nachunternehmereinsatz,
6) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung.
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der zur Erstellung eines Teilnahmeantrages zur Verfügung gestellten Formblätter zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bewerber/Bewerbergemeinschaften einzureichen:
1) Es ist mindestens eine Referenz bei einem Energieversorgungsunternehmen nachzuweisen.
Die Referenz wird nur gewertet, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
a. in den letzten vier Geschäftsjahren erbrachte vergleichbare Leistungen. Vergleichbare Leistung heißt: Die Referenz umfasst mindestens das Vorgangsvolumen in Höhe von 2.000 Stück/Monat Stornierung von Netznutzungsrechnungen und 15.000 Stück/Monat Plausibilisierung von Zählerständen in den Marktrollen Netzbetreiber und/oder Messstellenbetreiber und wird seit mindestens sechs Monaten in einem SAP IS-U System erbracht.
b. es wird der Leistungsgegenstand, das Vorgangsvolumen und die Anzahl des eingesetzten Personals angegeben
c. es werden die Ausführungszeiten und der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummern angegeben
Bei den Referenzen kann es sich um Eigenerklärungen handeln. In jedem Fall sind die Formblätter des Teilnahmeantrags auszufüllen.
Sofern keine Referenzkontaktdaten herausgegeben werden können, muss zumindest auf Nachfrage der Kontakt zur Referenz hergestellt werden können. Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen stichprobenartig zu prüfen. Gewertet werden nur die in den Formblättern genannten Referenzen.
2) Eigenerklärung, dass im Auftragsfall alle eingesetzten Mitarbeiter die deutsche Sprache in Wort und Schrift fließend beherrschen (bei Nicht-Muttersprachlern nachzuweisen durch deutschen Schulabschluss; wenn nicht vorhanden: Nachweis der Sprachkenntnis Niveau C1 des europäischen Referenzrahmens)
3) Nachweis der Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig
4) Eigenerklärung über Kenntnisse einschlägiger Vorschriften des deutschen Energiemarktes und des deutschen Energierechts (z. B. EnWG, GPKE, WiM usw.) bei einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern bezogen auf das unter Punkt II. 2.4) genannte Volumen im vorgesehenen Leistungszeitraum.
5) Eigenerklärung über einschlägige Kenntnisse über die Anwendung eines SAP IS-U Systems in den Marktrollen Netzbetreiber/Messstellenbetreiber bei einer ausreichenden Anzahl von Mitarbeitern bezogen auf das unter Punkt II. 2.4) genannte Volumen im vorgesehenen Leistungszeitraum
Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Die Abwicklung des Verfahrens sowie die Vergabe des Auftrags erfolgt unter Ausschluss des UN Kaufrechtsabkommens.
Die gesamte Abwicklung erfolgt in deutscher Sprache. Schriftverkehr und Verhandlungen werden in deutscher Sprache geführt. Die Projektsprache ist deutsch. Sämtliche Unterlagen, Protokolle, Dokumentationen und Korrespondenzen sind in deutscher Sprache zu erstellen bzw. durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei dieser Bekanntmachung handelt es sich um einen Teilnahmewettbewerb nach der Sektorenverordnung. Der unter IV.2.2) genannte Abgabetermin bezieht sich ausschließlich auf die Abgabe der Teilnahmeanträge. Der Auftraggeber hat für die Einreichung der Teilnahmeanträge Formblätter erstellt. Zur Abgabe eines Teilnahmeantrags sind zwingend die Formblätter zu verwenden. Diese stehen unter dem unter v. g. Ziffer I.3) genannten Link zum Download zur Verfügung. Die Einsicht in die Leistungsbeschreibung innerhalb dieses Teilnahmewettbewerbs ist nur nach Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung möglich. Bitte füllen Sie dazu das unter dem Link unter der v.g. Ziffer I.3 zur Verfügung gestellte Formular aus und senden Sie dieses über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform an uns. Nach Prüfung des Dokuments werden wir Ihnen die Unterlagen über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform zur Verfügung stellen. Nur die Informationen entsprechend der voranstehenden Vorgaben (Formblätter für Teilnahmeantrageinschließlich ggfs. dort erwähnter Anlagen) werden für die Auswahl der Bewerber zugrunde gelegt. Darüberhinausgehende Unterlagen bleiben unberücksichtigt. Bewerberfragen können nur über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3) gestellt werden. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform (siehe Link unter v. g. Ziffer I.3). Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren auszuschließen oder einmalig § 51 (2) SektVO anzuwenden. Die vollständigen Teilnahmeanträge werden auf die Erfüllung der geforderten Nachweise geprüft. Die geeigneten und ausgewählten Bewerber werden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Die übrigen Bewerber scheiden aus dem weiteren Verfahren aus.
Verfahrenshinweis: Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich das Recht vor auf Grundlage der Erstangebote die Aufträge zu vergeben (vgl. §15 Abs. 4 SektVO). Die Durchführung von Verhandlungen über den Vertragsgegenstand ist nach dem aktuellen Stand nicht vorgesehen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YM06ZT8
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21399
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind -bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.