Sammlung, Beförderung, Umladung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen aus der Stadt Flörsheim Referenznummer der Bekanntmachung: SW FH 07/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Erzbergerstraße 14
Ort: Flörsheim am Main
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65439
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Stadt Flörsheim am Main – Eigenbetrieb Stadtwerke, Andreas Spengler
E-Mail:
Telefon: +49 6145 / 955-338
Fax: +49 6145 / 955-199
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.floersheim-main.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sammlung, Beförderung, Umladung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen aus der Stadt Flörsheim
— Los 1: Sammlung, Beförderung, Umladung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen aus der Stadt Flörsheim;
— Los 2: Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Flörsheim
Sammlung, Beförderung, Umladung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen aus der Stadt Flörsheim
Stadtgebiet
65439 Flörsheim am Main
- Sammlung und Beförderung von Restabfall in einem Umfang von ca. 2.800 Mg pro Jahr
- Sammlung und Beförderung von Bioabfall in einem Umfang von ca. 2.300 Mg pro Jahr
- Sammlung, Beförderung und Umladung von PPK in einem Umfang von ca. 1.100 Mg pro Jahr
- Sammlung und Beförderung von Grünabfall in einem Umfang von ca. 200 Mg pro Jahr
- Sammlung und Beförderung von Sperrabfall in einem Umfang von ca. 800 Mg pro Jahr sowie tlw. Verwertung
- Sammlung und Beförderung von Elektroaltgeräte in einem Umfang von ca. 609 Stück pro Jahr sowie von Elektrokleingeräten in einem Umfang von ca. 12 Mg pro Jahr
- Gestellung von Abfallbehältern sowie Behälterbewirtschaftung.
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Übernahme und Verwertung von Papier und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Flörsheim
Stadtgebiet
65439 Flörsheim am Main
Übernahme und Verwertung von Papier und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Flörsheim in einem Umfang von ca. 895 Mg pro Jahr
Der AG kann durch einseitige schriftliche Erklärung gegenüber dem AN, die bis 6 Monate vor Vertragsende zugegangen sein muss, den Vertrag einmalig um ein weiteres Jahr zu unveränderten Bedingungen verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sammlung, Beförderung, Umladung und tlw. Verwertung von kommunalen Abfällen aus der Stadt Flörsheim
Postanschrift: Nassaustr. 13-15
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Postanschrift: Zeilsheimer Weg 4
Ort: Kelkheim (Taunus)
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65779
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Übernahme und Verwertung von Papier, Pappe und Kartonagen (PPK) aus der Stadt Flörsheim
Postanschrift: Palm Allee 1
Ort: Aalen
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73432
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
„Wichtiger Hinweis:
Die vergebenen Auftragswerte werden gemäß §39 Absatz 6 Nummer 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht. Der Betrag 0,01 EUR dient lediglich als Platzhalter.“
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151125816
Fax: +49 6151126834
Zur Prüfung des Vergabeverfahrens im Hinblick auf das Vorliegen von Vergaberechtsverstößen können die Bieter einen Nachprüfungsantrag bei der vorgenannten Vergabekammer stellen. Es wird darauf hingewiesen, dass ein solcher Antrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nur zulässig ist, soweit der Bieter:
- den Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Darüber hinaus muss der Nachprüfungsantrag nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden. Anderenfalls ist dieser verspätet und somit unzulässig.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 6151125816
Fax: +49 6151126834