ETCS Korridor Wiesbaden - Weiterstadt Kabeltiefbau Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI46848
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Peter Pe Barth, Luisa Stripp,
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ETCS Korridor Wiesbaden - Weiterstadt Kabeltiefbau
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Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
ETCS Korridor Wiesbaden - Weiterstadt Kabeltiefbau
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 20
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Weiterstadt
ETCS Korridor Wiesbaden - Weiterstadt Kabeltiefbau
Postanschrift: Robert-Bosch-Straße 20
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64293
Land: Deutschland
Nachtrag 45: Zusätzliches Andecken der Randwege mit hellem Material bzw. Splitt .
Der AN ist mit der Ausführung der KTB-Leistungen beauftragt. Da das zusätzliche Andecken der Randwege mit hellem Randwegsmaterial / Split zur Erbringung der ursprünglich vereinbarten Leistungen erforderlich war und die Erforderlichkeit zur Leistung erst während der Ausführungstätigkeiten bekannt wurde, wäre ein AN-Wechsel mit einer Neuvergabe und Zusatzkosten verbunden. Zudem wäre der Leistungsablauf erheblich gestört, da ein zusätzlicher AN nicht gleichzeitig in den vorhanden Sperrpausen arbeiten könnte.