S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.) Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27329
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Blömeke, Michael
E-Mail:
Telefon: +49 20330174768
Fax: +49 6926557894
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.)
Troisdorf
Das Baulos 05.001: Bau Nord Phase 1 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen:
- Baumfäll- und Rodungsarbeiten, Erstellung von Baustraßen
- 7,7 km Streckenbau für 2-gleisige Bahnstrecke
- Ausbau Bf Friedrich-Wilhelms-Hütte (FWH)
- Neubau Haltepunkt Bonn-Vilich
- 3 Eisenbahnüberführungen mit einer li. Weite bis 3,0 m (Stahlbetonrahmen
- 1 Trogbauwerk mit 1 Eisenbahnüberführung und 1 Straßenüberführung, li. Weite
Überführungen 12,69 m (Stahlbetonrahmen)
- 3 Straßenüberführungen mit einer li. Weite bis 17,74 m (Spannbeton-Überbauten), Flach-/
Tiefgründung
- 1 Kreuzungsbauwerk mit einer li. Weite von 19,28 m (Spannbeton-Überbau), Flach-/
Tiefgründung
- 3 Versickerbecken
- Neubau Stützwände, 622 lfdm, Höhe bis 10,50 m, Bohrpfahl- und Winkelstützwände
- Neubau Schallschutzwände, 3.272 lfdm, Höhe bis 5,50 m, Tiefgründung
- Straßen- und Wegebau
- Technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen (Beleuchtung u.a.) und Telekommunikation für Bf FWH
- Zusammenhangsmaßnahmen
- 3 Hebeanlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 5.001: Bau Nord Phase 1 (HP Menden bis EÜ Gerhardstr.)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Troisdorf
Das Baulos 05.001: Bau Nord Phase 1 umfasst im Wesentlichen folgende Bauleistungen:
- Baumfäll- und Rodungsarbeiten, Erstellung von Baustraßen
- 7,7 km Streckenbau für 2-gleisige Bahnstrecke
- Ausbau Bf Friedrich-Wilhelms-Hütte (FWH)
- Neubau Haltepunkt Bonn-Vilich
- 3 Eisenbahnüberführungen mit einer li. Weite bis 3,0 m (Stahlbetonrahmen
- 1 Trogbauwerk mit 1 Eisenbahnüberführung und 1 Straßenüberführung, li. Weite
Überführungen 12,69 m (Stahlbetonrahmen)
- 3 Straßenüberführungen mit einer li. Weite bis 17,74 m (Spannbeton-Überbauten), Flach-/
Tiefgründung
- 1 Kreuzungsbauwerk mit einer li. Weite von 19,28 m (Spannbeton-Überbau), Flach-/
Tiefgründung
- 3 Versickerbecken
- Neubau Stützwände, 622 lfdm, Höhe bis 10,50 m, Bohrpfahl- und Winkelstützwände
- Neubau Schallschutzwände, 3.272 lfdm, Höhe bis 5,50 m, Tiefgründung
- Straßen- und Wegebau
- Technische Ausrüstung 50 Hz-Anlagen (Beleuchtung u.a.) und Telekommunikation für Bf FWH
- Zusammenhangsmaßnahmen
- 3 Hebeanlagen
MKA 470: SÜ A59 – Änderung der Geometrie der Verschubelemente in der Endlage
(MKA 358_269)
Im Bereich der südlichen Herstelllage für das neue Brückenbauwerk der A59 wurden ca. 6 m mächtige Tonablagerungen im Rahmen von Nacherkundungen aufgefunden. Daher müssen abweichend zur bislang abgestimmten Planung beide Bauwerksteile auf der Nordseite des Autobahndammes hergestellt und eingeschoben werden. Mit der Verlagerung der gesamthaften Baustelleneinrichtung auf die Seite „Nord“ wird auch eine Änderung der Verschubfundamente erforderlich.
Die abweichenden Bodenverhältnisse waren im Vorfeld nicht bekannt und der sich daraus ergebende erforderliche Wechsel der Verschubrichtung deshalb nicht absehbar.
Die Ausführung der Leistung (Erneuerung SÜ A59) bleibt ansonsten unverändert. Lediglich die Verschubseite und damit auch die Verschubfundamente müssen an die tatsächlichen Bodenverhältnisse angepasst werden.