Ex Post: Gemeinde Tappenbeck - Generalplanungsleistungen für den Sportplatzneubau Referenznummer der Bekanntmachung: 69-2022-A
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stahlbergstraße 2
Ort: Tappenbeck
NUTS-Code: DE914 Gifhorn
Postleitzahl: 38479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): DAGEFÖRDE Öffentliches Wirtschaftsrecht Rechtsanwaltsgesellschaft mbH; Podbielskistraße 344, 30655 Hannover
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.boldecker-land.de/unsere-mitgliedsgemeinden/gemeinde-tappenbeck/-tappenbeck/
Abschnitt II: Gegenstand
Ex Post: Gemeinde Tappenbeck - Generalplanungsleistungen für den Sportplatzneubau
Die Gemeinde Tappenbeck beabsichtigt, Generalplanungsleistungen für die Neuerrichtung einer modernen Sportanlage im Nord-Westlichen Teil der Gemeinde zu vergeben.
Gemeinde Tappenbeck 38479 Tappenbeck Leistungserbringung in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und vor Ort am Sitz des Auftraggebers.
Das bestehende Sportgelände der Gemeinde Tappenbeck wurde im Rahmen des Ausbaus der A 39 veräußert. Es soll nun, im Nord-Westlichen Teil Tappenbecks, eine neue Sportanlage mit moderner und zeitgemäßer Prägung errichtet werden. Dabei soll der Sportplatzneubau einerseits alle bisher der Gemeinde zur Verfügung stehenden Einrichtungen und Sportmöglichkeiten anbieten und erweitern, andererseits ein zukünftiges Dorfgemeinschaftsgelände darstellen.
Mit Erteilung des Zuschlags wird der Auftragnehmer zunächst nur mit den Leistungen der HOAI-Leistungsphasen 1 (Grundlagenermittlung) bis 4 (Genehmigungsplanung) beauftragt (Grundbeauftragung). Über den Abruf der Leistungen der weiteren Leistungsphasen wird der Auftraggeber dann insbesondere auf Grundlage der Ergebnisse des Genehmigungsverfahrens entscheiden.
Die Beauftragung mit den Leistungen in den weiteren Leistungsphasen 5 bis 9 erfolgt - nach Wahl des Auftraggebers in bis zu zwei weiteren Paketen - durch Abruf des Auftraggebers unter Angabe der jeweils abgerufenen Leistungen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die jeweils abgerufenen Leistungen zu erbringen, wenn der Abruf innerhalb von 12 Monaten nach Abschluss der jeweils vorangegangenen Leistungen erfolgt.
Näheres ergibt sich aus dem Generalplanervertrag (Teil C).
Die vorstehende Angabe der Vertragslaufzeit stellt nur eine vorläufige Schätzung dar und beruht auf der aktuellen Planung des Auftraggebers zum Verlauf des Vergabe-, Planungs- und Bauablaufs. Je nach tatsächlichem Verlauf kann sich sowohl eine kürzere, als auch eine längere Laufzeit ergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Nationale Identifikationsnummer: DE327588615
Postanschrift: Hetendorf 47
Ort: Südheide
NUTS-Code: DE931 Celle
Postleitzahl: 293220
Land: Deutschland
E-Mail:
Postanschrift: Wittenwinkelweg 7
Ort: Suderburg
NUTS-Code: DE93A Uelzen
Postleitzahl: 29556
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bewerber-/Bietergemeinschaften
Mit Abgabe eines Erstangebots wird die Bewerbergemeinschaft zur Bietergemeinschaft. Für Bietergemeinschaften muss ein gemeinsames Angebot abgegeben werden. Änderungen an der Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft gegenüber der Zusammensetzung als Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und können zum Ausschluss des Angebots vom Vergabeverfahren führen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBL62RG
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.