Bereitstellung und Betrieb eines App-basierten Check-in/Be-out-Systems für E-Ticketing im ÖPNV inkl. Bestpreisabrechnung im Gebiet der Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH (VRB) Referenznummer der Bekanntmachung: 2023/S 061-180413
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Frankfurter Straße 2
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vrb-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb eines App-basierten Check-in/Be-out-Systems für E-Ticketing im ÖPNV inkl. Bestpreisabrechnung im Gebiet der Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH (VRB)
Bereitstellung und Betrieb eines App-basierten Check-in/Be-out-Systems für E-Ticketing im ÖPNV inkl. Bestpreisabrechnung im Gebiet der Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH (VRB)
Braunschweig (Gebiet des Verkehrsverbundes Region Braunschweig)
(1) Bereitstellung eines App-basierten Check-in/Be-out-Systems (bzw. assisted Chek-out) mit Bestpreisabrechnung ergänzt. Die Fahrgäste sollen über deren eigene mobile Endgeräte den Zugang zu dem neuen Vertriebsweg erhalten und alle Funktionen zur Verfügung gestellt bekommen, die für die Anwendung notwendig sind. Grundlage ist der bestehende VRB-Tarif zur Nutzung der Nahverkehrsmittel im Verbundgebiet. Für die ca. 1,13 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner soll der Zugang zum Tarifangebot verständlicher und attraktiver werden, um mehr Menschen zur Nutzung des ÖPNV zu motivieren.
(2) Bei einem Check-in/Be-out-System entfällt der Kauf eines konkreten Fahrscheins. Der Fahrgast übermittelt dem System über einen Button o. Ä. in einer App, dass er seine Fahrt im ÖPNV beginnt bzw. einsteigt. Wahlweise kann der Fahrgast manuell auschecken und damit die Fahrt beenden (Check-out) oder das Fahrtende durch das System erkennen lassen (Be-out). U. a. durch Ermittlung der Geokoordinaten plus deutlich sinkender Bewegungsgeschwindigkeit registriert das System das Fahrtende bzw. den Ausstieg automatisch (Be-out). Bei Unklarheit wird dem Nutzer von der App eine Information mitgeteilt und der Fahrgast kann das Fahrtende bestätigen oder negieren (sog. unterstütztes Check-out), Die Ermittlung des bzw. der günstigsten Tarifprodukte erfolgt mit einem Bestpreisverfahren nachträglich und automatisiert im Hintergrundsystem, so dass z. B. für einen Tag maximal eine Tageskarte statt der Summe aller Einzelfahrscheine abgerechnet wird. Für den Fahrgast entfällt im Vorfeld die Entscheidung, welches Tarifangebot am besten zu den Fahrtwünschen passt.
(3) Die Fahrpreisberechnung sowie das Check-in/Be-out-System müssen technisch einwandfrei funktionieren und somit wird Wert auf eine ausgereifte Lösung gelegt. Der Bieter muss die fehlerfreie Funktionalität der Prozesse, insbesondere des „aktiven“ Eincheckens und „passiven“ Auscheckens sowie der anschließenden korrekten Tarif- bzw. Bestpreisberechnung gewährleisten, um das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in diesem Vertriebskanal sicherzustellen.
(4) Es ist Aufgabe des Bieters, ein Check-in/Be-out-System unter Erfüllung der in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bereitzustellen.
(5) Der Auftraggeber beabsichtigt, das neue System parallel zu seinen existierenden Vertriebskanälen einzuführen und erwartet eine vollständige Software-as-a-Service-Lösung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Bern
NUTS-Code: CH021 Bern / Berne
Land: Schweiz
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 413115-2943
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.