Bereitstellung und Betrieb eines App-basierten Check-in/Be-out-Systems für E-Ticketing im ÖPNV inkl. Referenznummer der Bekanntmachung: VRB "UMIT"
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Braunschweig
NUTS-Code: DE911 Braunschweig, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 38122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung und Betrieb eines App-basierten Check-in/Be-out-Systems für E-Ticketing im ÖPNV inkl.
Bereitstellung und Betrieb eines App-basierten Check-in/Be-out-Systems für E-Ticketing im ÖPNV inkl. Bestpreisabrechnung im Gebiet der Verkehrsverbund Region Braunschweig GmbH (VRB)
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
(1) Bereitstellung eines App-basierten Check-in/Be-out-Systems (bzw. assisted Chek-out) mit Bestpreisabrechnung ergänzt. Die Fahrgäste sollen über deren eigene mobile Endgeräte den Zugang zu dem neuen Vertriebsweg erhalten und alle Funktionen zur Verfügung gestellt bekommen, die für die Anwendung notwendig sind. Grundlage ist der bestehende VRB-Tarif zur Nutzung der Nahverkehrsmittel im Verbundgebiet. Für die ca. 1,13 Mio. Einwohnerinnen und Einwohner soll der Zugang zum Tarifangebot verständlicher und attraktiver werden, um mehr Menschen zur Nutzung des ÖPNV zu motivieren.
(2) Bei einem Check-in/Be-out-System entfällt der Kauf eines konkreten Fahrscheins. Der Fahrgast übermittelt dem System über einen Button o. Ä. in einer App, dass er seine Fahrt im ÖPNV beginnt bzw. einsteigt. Wahlweise kann der Fahrgast manuell auschecken und damit die Fahrt beenden (Check-out) oder das Fahrtende durch das System erkennen lassen (Be-out). U. a. durch Ermittlung der Geokoordinaten plus deutlich sinkender Bewegungsgeschwindigkeit registriert das System das Fahrtende bzw. den Ausstieg automatisch (Be-out). Bei Unklarheit wird dem Nutzer von der App eine Information mitgeteilt und der Fahrgast kann das Fahrtende bestätigen oder negieren (sog. unterstütztes Check-out), Die Ermittlung des bzw. der günstigsten Tarifprodukte erfolgt mit einem Bestpreisverfahren nachträglich und automatisiert im Hintergrundsystem, so dass z. B. für einen Tag maximal eine Tageskarte statt der Summe aller Einzelfahrscheine abgerechnet wird. Für den Fahrgast entfällt im Vorfeld die Entscheidung, welches Tarifangebot am besten zu den Fahrtwünschen passt.
(3) Die Fahrpreisberechnung sowie das Check-in/Be-out-System müssen technisch einwandfrei funktionieren und somit wird Wert auf eine ausgereifte Lösung gelegt. Der Bieter muss die fehlerfreie Funktionalität der Prozesse, insbesondere des „aktiven“ Eincheckens und „passiven“ Auscheckens sowie der anschließenden korrekten Tarif- bzw. Bestpreisberechnung gewährleisten, um das Vertrauen der Nutzerinnen und Nutzer in diesem Vertriebskanal sicherzustellen.
(4) Es ist Aufgabe des Bieters, ein Check-in/Be-out-System unter Erfüllung der in dieser Leistungsbeschreibung genannten Anforderungen bereitzustellen.
(5) Der Auftraggeber beabsichtigt, das neue System parallel zu seinen existierenden Vertriebskanälen einzuführen und erwartet eine vollständige Software-as-a-Service-Lösung.
Nach der zweijährigen Mindestlaufzeit (ab Inbetriebnahme) kann die Laufzeit durch den Auftraggeber zweimal um jeweils zwei Jahre verlängert werden.
Die zur Angebotsaufforderung aufgeforderten Bewerber sollen auf maximal drei beschränkt werden.
Im Anschluss an die Eignungsprüfung durch die Vergabestelle werden maximal drei Marktteilnehmer aufgefordert ein Angebot abzugeben. Voraussetzung ist, dass sie die aufgestellten zwingend zu erfüllenden Eignungskriterien vollständig erfüllt haben und sich bei den übrigen Kriterien unter den drei Bewerbern mit der höchsten Punktzahl befinden. Nur bei Punktegleichheit werden ausnahmsweise mehr als drei Marktteilnehmer aufgefordert ein Angebot abzugeben. Die nicht zur Angebotsabgabe aufgeforderten Bieter werden über die nicht erfolgte Berücksichtigung informiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber haben die Befähigung der Berufsausübung sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit darzustellen
Details sind in Vergabeunterlagen zu finden.
Auflistung zur Befähigung der Berufsausübung:
- Erklärung zu strafrechtlichen Verurteilungen
- Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben
- Einhaltung umwelt, sozial- und arbeitsrechtlicher Pflichten
- Erklärung Nichtvorliegen von Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit
- Erklärung zu beruflichem Fehlverhalten
- Interessenskonflikte
- Ausführung früherer öffentlicher Aufträge
- Nichtvorliegen von Täuschungen
- Innerstaatliche Ausschlussgründe
- Einhaltung von Russland-Sanktionen
- Einhaltung Nds. Tariftreue- und Vergabegesetz
- Erklärung zu Scientology
Der Auftrag wird grundsätzlich nur an einen fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bieter vergeben, sofern dieser nicht nach §123 GWB oder §124 GWB auszuschließen ist.
Zum vorläufigen Nachweis, dass diese Ausschlussgründe nicht vorliegen, sind die Formblätter 1.1 bis 1.12 des Teilnahmeantrages auszufüllen.
Falls der Bewerber beabsichtigt, zum vorläufigen Eignungsnachweis eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) abzugeben, so ist in Bezug auf EEE Teil III (D) zu beachten, dass die rein innerstaatlichen Ausschlussgründe im §12 GWB aufgeführt sind.
Zur Angebotsabgabe werden nur Bieter aufgefordert, die seit dem 01.01.2019 in mindestens einer Region ein vergleichbares infrastrukturlose Check-in/Be-out-System inklusive Bestpreisabrechnung in den Produktivbetrieb überführt haben. Vergleichbar sind Projekte:
1. die in einem Verbund oder verbundnahmen Raum (insb. Mitgliedsstaaten der EU bzw. Schengen-Raum) einen Auftrag für ein CiBo-System vollständig umgesetzt haben, wobei
a. das Projekt einen
i. klassischen Verbund-Tarif (z.B. Zeit-Zonentarif/Wabentarif)
inkl. Bestpreisberechnung bedient hat,
b. der Bewerber dabei ein modulares CiBo-System eingesetzt hat, das dem Auftraggeber die folgenden Komponenten liefern kann:
i. native Smartphone-App für iOS und Android
ii. Erbringung der Finanzdienstleistung mit einem Abrechnungssystem zur Abrechnung der Ticketnutzung mit den Endkunden sowie der Ausschüttung der Einnahmen an den Auftraggeber.
iii. mindestens monatliche Bereitstellung der Vertriebsdaten für den Auftraggeber.
iv. Zustellen von Push-Benachrichtigungen an das mobile Endgerät bspw. zur Erinnerung an den Check-out bzw. Information zum Be-out.
c. Ermöglichung einer Nutzung des Check-in/Be-out-Systems für Minderjährige,
d. die maßgebliche Softwarekomponente im Rahmen einer Cloudleistung durch den Bewerber betrieben wird,
e. Berücksichtigung der Interpretierbarkeit für die systemseitigen Bedienungshilfen/Vorleseprogramme TalkBack bzw. VoiceOver.
f. mindestens ein Verkehrsmittel des ÖPNVs eingebunden wurden, z.B. Busse, Schienenfahrzeuge, Minibusse,
g. außer einem mobilen Endgerät weitestgehend kein Einsatz von Hardware für den korrekten Betrieb des CiBo-Systems erfolgte (Ausnahmen gelten für die Abbildung flexibler Bedienformen/On-Demand-Verkehre und für komplexe/unterirdische Verkehrsstationen),
h. GTFS-Fahrplandaten zur Ermittlung der Fahrwege verwendet wurden,
2. die im Sinne der Nr. 1 zwar noch nicht vollständig umgesetzt sind, jedoch sich bereits seit mindestens 1 Jahr in der aktiven Betriebsphase befinden und alle wesentlichen Leistungsbestandteile vorliegen.
Dies gilt als Ausschlusskriterium (=Mindestanforderungen für Verfahrenszulassung) und mit dem nachfolgenden Formblatt ist mindestens eine Referenz nachzuweisen. Für weitere Referenzen ist je Referenz ist ein eigenes Formblatt zu nutzen und die im Projekt erbrachten Leistungen mit einem X an der entsprechenden Anforderung zu versehen.
Das nachfolgende Formblatt kann in beliebiger Anzahl ausgefüllt werden. Wenn die Anzahl der Formblätter nicht ausreicht, kann der Wirtschaftsteilnehmer das gesamte Dokument kopieren und in der Kopie weitere Tabellen ausfüllen. Auf einem Formblatt, d.h. bei einer Referenz sind die entsprechend in diesem Projekt erfüllten Anforderungen anzukreuzen, es muss also nicht je erfüllter Funktion eine eigene Referenz vorgelegt werden, sondern je Referenz können mehrere Funktionen vom Bewerber angekreuzt werden, wenn zutreffend.
Gewertet werden ausschließlich Projekte bzw. Aufträge, die die oben genannten Mindestanforderungen nach Nr. 1 und Nr. 2 erfüllen. Die im Referenzprojekt erbrachten Leistungen sind im entsprechenden Kästchen mit einem „X“ zu kennzeichnen. Wenn mehrere Bieter die Mindestanforderungen erfüllen, dienen die Referenzen dafür, entsprechende Wertungspunkte zu vergeben und eine Rangfolge der Bieter zu erstellen, von denen die drei bestbewerteten Teilnahmeanträge zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden. Ausschließlich bei Punktgleichheit werden mehr als drei Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Der Bieter bzw. Bewerber im Teilnahmewettbewerb wird darauf hingewiesen, dass ohne weitere Zustimmung eine direkte Kontaktaufnahme der Vergabestelle mit dem vom Referenzprojekt genannten Ansprechpartner erfolgen kann und darf.
Bei Referenzen gibt es Punkte für die Erfüllung folgender Leistungen:
- Umsetzung eines App-basierten Systems mit Check-in und automatisierter (Be-out) bzw. teilautomatisierter (assisted Check-out) Fahrterfassung.
- Umsetzung einer nachgelagerten Bestpreisabrechnung mit einem klassischen ÖPNV- bzw. Verbundtarif (z.B. Zeit-Zonentarif, Wabentarif)
- Umsetzung einer nachgelagerten Bestpreisabrechnung mit einer elektronischen Tarifierung (Luftlinie, Linienkilometer o.ä.)
- Erbringung der Finanzdienstleistung mit einem Abrechnungssystem zur Abrechnung der Ticketnutzung mit den Endkunden sowie der Ausschüttung der Einnahmen an den Auftraggeber.
- Haltung und Pflege von Kundendaten inklusive Zugriffsmöglichkeit über gängige Browser für Support.
- Maßgebliche Softwarekomponenten werden im Rahmen einer Cloudleistung (Software-as-a-Service) durch den Bewerber betrieben.
- Verwendung von GTFS-Sollfahrplandaten zur Ermittlung der Fahrwege.
- Für die Nutzung des Check-in/Be-out-Systems wird eine native App für die Betriebssysteme Android und iOS genutzt.
- Umsetzung mindestens der Zahlarten Kreditkarte, PayPal, SEPA-Lastschrift.
- Ermöglichung einer Nutzung des Check-in/Be-out-Systems für Minderjährige.
- Mindestens monatliche Bereitstellung der Vertriebsdaten für den Auftraggeber.
- Berücksichtigung der Interpretierbarkeit für die systemseitigen Bedienungshilfen/Vorleseprogramme TalkBack bzw. VoiceOver.
- Zustellen von Push-Benachrichtigungen an das mobile Endgerät bspw. zur Erinnerung an den Check-out bzw. Information zum Be-out.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.