Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI37737
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Rüden, Brigitta
E-Mail:
Telefon: +49 20330173471
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 1: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph3; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit-und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4 und planungsbegleitenden Bauüberwachung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln, VP 1
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Ausbau der S11/S-Bahn Stammstrecke Köln - Vergabepaket 1: Leistungen Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 3+4; Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 3+4; Tragwerksplanung Lph3; Umweltplanung (UVS, LBP, Fachbeitrag Artenschutz, FFH-Verträglichkeitsprüfung, Wasserrechtlicher Fachbeitrag); Baugrundbeurteilung und Gründungsberatung; Vermessung; Schall- und Erschütterungsgutachten; Leit-und Sicherungstechnik Lph 3+4; Oberleitungsanlagen Lph 3+4; 50 Hz-Anlagen Lph 3+4 und planungsbegleitenden Bauüberwachung.
Der Bestandsbahnsteig am Haltepunkt Duckterath ist auf Stützwänden gegründet. Durch die Planung des 2-gleisigen Ausbaus inkl. Erhöhung des bestehenden Bahnsteiges und der Errichtung von Schallschutzwänden werden die Lasten auf die bestehenden Stützwände erhöht.
ILF wurde bereits mit der Untersuchung der Standsicherheit der Stützwände beauftragt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung zeigen, dass die Stützbauwerke für die zusätzlichen Lasten nicht ausreichend dimensioniert sind. Folglich sind Ertüchtigungsmaßnahmen erforderlich um die Standsicherheit herzustellen. Diese zusätzliche Leistung wurde bei ILF beauftragt.
(MKA 20_14)
Die Berechnung der Standsicherheit der Stützbauwerke wurde bereits von ILF durchgeführt. Somit verfügt ILF bereits über alle benötigten Unterlagen und kennt den Sachverhalt. Außerdem ist ILF in der Lage, die Ertüchtigungsmaßnahmen auf die zukünftigen Lasten auszulegen und damit Planungssicherheit herzustellen. Dadurch, dass ILF bereits den Standsicherheitsnachweis erstellt hat, kann direkt überprüft werden ob die Ertüchtigungsmaßnahmen ausreichen und greifen.
Zudem müssen die Maßnahmen in die Entwurfsplanung und in die Genehmigungsplanung integriert werden, die von der Arge ILF erstellt werden. Eine Planung losgelöst von den anderen Planungsanteilen führt zu einer nicht in sich schlüssigen technischen Planung. Es kann nicht direkt überprüft werden, ob die Maßnahmen technisch möglich sind.