RRX PFA 3.0a Düsseldorf-Unterrath - Düsseldorf-Kalkum: Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI45294
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Rüden, Brigitta
E-Mail:
Telefon: +49 20330173471
Fax: +49 20330174724
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RRX PFA 3.0a Düsseldorf-Unterrath - Düsseldorf-Kalkum: Planung
OP Verkehrsanlage (Gleis- und Bahnsteiganlagen, Straßen/Wege), 50 HZ-Anlagen, OLA, LST, Abwasserhebeanlage, Maschinentechnische Anlage jeweils Lph 3 und optionale Lph 6 und 7
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
RRX PFA 3.0a Düsseldorf-Unterrath - Düsseldorf-Kalkum: Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg, Kreisfreie Stadt
OP Verkehrsanlage (Gleis- und Bahnsteiganlagen, Straßen/Wege), 50 HZ-Anlagen, OLA, LST, Abwasserhebeanlage, Maschinentechnische Anlage jeweils Lph 3 und optionale Lph 6 und 7
Die hier vorliegende Vertragsänderung beinhaltet den Nachtrag 03 des AN und umfasst die Nachberechnung der bereits
geplanten Entwässerungsanlagen sowie die Umplanung der Versickerungsanlagen Nr. 6 und 9.
Bisherige Vertragsänderungen: Keine
(MKA 3_1)
Die laufende Entwurfsplanung wird im beteiligten Gewerk bereits vom AN erstellt. Somit wäre im Rahmen der
Nachberechnung der bereits geplanten Entwässerungsanlagen sowie der Umplanung der Versickerungsanlagen Nr. 6 und 9 ein
wesentlich erhöhter Einarbeitungsaufwand für einen anderen AN gegeben.
Ein Wechsel des AN würde nicht nur zu einer zeitlichen Verzögerung und Vergabeaufwand führen, sondern ist auch mit einem
erheblichen Aufwand für die Einarbeitung in die bisherigen Planunterlagen verbunden. Zudem ist eine aufwendige Koordination
mit der Planung notwendig.