Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007 Referenznummer der Bekanntmachung: 2025-LGI-GrL
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 234-675108)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Alte Bleiche 5
Ort: Hofheim am Taunus
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65719
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabemanagement, Frau Carola Schwarz
E-Mail:
Telefon: +49 6192294632
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rmv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag im Buspersonennahverkehr (BPNV) im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 vom 23.10.2007
Durchführung gemeinwirtschaftlicher Verkehrsdienstleistungen im Buspersonennahverkehr (Landverkehr) im Zuständigkeitsbereich des RMV. Die zu vergebenden Leistungen sind im Linienbündel LGI Großen-Linden auf folgenden Linien zu erbringen:
- Regionale Linie 378: Gießen - Leihgestern - Gr.-Linden - Gießen
- Regionale Linie 379: Gießen - Gr.-Linden - Leihgestern - Gießen
Das o.g. Linienbündel wird nur als Gesamtleistung vergeben.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Es handelt sich vorliegend jedoch um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.
Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o.g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge (vgl. die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen auf seiner Internetseite). Dies gilt entsprechend für weitere wesentliche Anforderungen, wie insbesondere zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne, zur Barrierefreiheit und zur Anwendung des Verbundtarifes. Die vorgenannten Anforderungen sind auf der RMV-Plattform "Ausreichende Verkehrsbedienung" öffentlich zugänglich unter: https://avb.rmv.de/s/cVIyyhLoNFSY3m2
Die Angabe „Wettbewerbliches Ausschreibungsverfahren (Artikel 5 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1370/2007)“ unter IV.1.1) ist nur erfolgt, weil die Eingabemaske des Supplement zum EU-Amtsblatt die Benennung der Verfahrensart verlangt und deren Bezeichnung vorgibt. Es handelt sich vorliegend jedoch um eine Vorabbekanntmachung gemäß § 8a Absatz 2 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. Artikel 7 Absatz 2 VO (EG) 1370/2007 zur Durchführung eines Offenen Verfahrens gemäß Artikel 5 Absatz 1 VO (EG) 1370/2007 i.V.m. § 119 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Auf die Antragsfrist für eigenwirtschaftliche Verkehre gemäß § 12 Absatz 6 Satz 1 PBefG wird hingewiesen.
Die mit dem beabsichtigten Dienstleistungsauftrag verbundenen Anforderungen für Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards für die Gesamtleistung des o.g. Linienbündels (§ 8a Absatz 2 PBefG) bilden auch die Grundlage für etwaige eigenwirtschaftliche Genehmigungsanträge (vgl. die Bekanntmachung des Regierungspräsidiums Gießen auf seiner Internetseite). Dies gilt entsprechend für weitere wesentliche Anforderungen, wie insbesondere zu Linienweg und Haltestellen, zu Bedienungshäufigkeit und Bedienungszeitraum, zur Abstimmung der Fahrpläne, zur Barrierefreiheit und zur Anwendung des Verbundtarifes. Die vorgenannten Anforderungen sind auf der RMV-Plattform "Ausreichende Verkehrsbedienung" öffentlich zugänglich unter: https://avb.rmv.de/s/cVIyyhLoNFSY3m2
In den Unterlagen zur "Ausreichenden Verkehrsbedienung" wurden die Fahrpläne fortgeschrieben und auf der o.g. RMV-Plattform entsprechend ausgetauscht.