Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10120443
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stilleweg 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten
Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten
Erfolgsort für das Ergebnis aus diesem Vertrag sind die Dienstsitze des Auftraggebers in Berlin und Hannover.
Gegenstand dieses Auftrags ist die Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten nach den Vorgaben für die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).
Die DERA in der BGR informiert und berät die deutsche Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in Fragen der Rohstoffversorgung und aktueller Marktentwicklungen sowie bei der nachhaltigen Gewinnung und Nutzung von Rohstoffen. Mit ihrem Rohstoffmonitoring fungiert die DERA als zentrale Informationsplattform und ist eine Transferstelle für rohstoffwirtschaftliche Informationen und Analysen.
Die deutsche Wirtschaft ist in einem extrem hohen Maß von Rohstoffimporten und Importen von Halbfertigprodukten abhängig. Insbesondere für den Umbau unserer Energiesysteme, die Digitalisierung der Wirtschaft und den schnellen Ausbau der Elektromobilität sowie weitere Zukunftstechnologien ist eine kontinuierliche und sichere Rohstoffversorgung essentie...
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
1.1 Unterlagen zur Ermittlung des Zuschlagskriteriums „Leistung“
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, anhand derer der Auftraggeber die erreichten Punkte für das Zuschlagskriterium „Leistung“ ermittelt (vgl. Ziff. 5.2 dieser BHW). Auf die Anforderungen an die Unterlagen gem. Ziff. 1 dieser BHW wird ausdrücklich hingewiesen.
1.1.1 Nachweis/Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung (A-Kriterien)
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung belegen. Diese Unterlagen müssen folgende Form haben:
- Für D-G: Screenshots/konzeptionelle Darstellungen
- Für H: Screenshots/konzeptionelle Darstellungen der Konfigurationsoberfläche
- Für I: Screenshots/konzeptionelle Darstellungen der E...
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.
Postanschrift: Stilleweg 2
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: