Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10120443

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Postanschrift: Stilleweg 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Geowissenschaften

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten

Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10120443
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72320000 Datenbankdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE300 Berlin
Hauptort der Ausführung:

Erfolgsort für das Ergebnis aus diesem Vertrag sind die Dienstsitze des Auftraggebers in Berlin und Hannover.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieses Auftrags ist die Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten nach den Vorgaben für die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).

Die DERA in der BGR informiert und berät die deutsche Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in Fragen der Rohstoffversorgung und aktueller Marktentwicklungen sowie bei der nachhaltigen Gewinnung und Nutzung von Rohstoffen. Mit ihrem Rohstoffmonitoring fungiert die DERA als zentrale Informationsplattform und ist eine Transferstelle für rohstoffwirtschaftliche Informationen und Analysen.

Die deutsche Wirtschaft ist in einem extrem hohen Maß von Rohstoffimporten und Importen von Halbfertigprodukten abhängig. Insbesondere für den Umbau unserer Energiesysteme, die Digitalisierung der Wirtschaft und den schnellen Ausbau der Elektromobilität sowie weitere Zukunftstechnologien ist eine kontinuierliche und sichere Rohstoffversorgung essentie...

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Leistungsbezogene Bewertungskriterien gemäß Ziff. 5.2 der Besonderen Hinweise zur Wertung (BHW) (Bestandteil der Dtaei "Angebotsaufforderung") / Gewichtung: 50
Preis - Gewichtung: 50
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2023/S 127-403379
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Bezeichnung des Auftrags:

Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Sonstige Gründe (Einstellung des Verfahrens)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben

Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.

1.1 Unterlagen zur Ermittlung des Zuschlagskriteriums „Leistung“

Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, anhand derer der Auftraggeber die erreichten Punkte für das Zuschlagskriterium „Leistung“ ermittelt (vgl. Ziff. 5.2 dieser BHW). Auf die Anforderungen an die Unterlagen gem. Ziff. 1 dieser BHW wird ausdrücklich hingewiesen.

1.1.1 Nachweis/Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung (A-Kriterien)

Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung belegen. Diese Unterlagen müssen folgende Form haben:

- Für D-G: Screenshots/konzeptionelle Darstellungen

- Für H: Screenshots/konzeptionelle Darstellungen der Konfigurationsoberfläche

- Für I: Screenshots/konzeptionelle Darstellungen der E...

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber

dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).

Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).

Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe
Postanschrift: Stilleweg 2
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail:
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/09/2023

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