Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten Referenznummer der Bekanntmachung: 100-10120443
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Stilleweg 2
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bgr.bund.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten
Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten
Erfolgsort für das Ergebnis aus diesem Vertrag sind die Dienstsitze des Auftraggebers in Berlin und Hannover.
Gegenstand dieses Auftrags ist die Bereitstellung einer Webanwendung zum Monitoring von rohstoffmarktrelevanten Produktionsstandorten nach den Vorgaben für die Deutsche Rohstoffagentur (DERA) in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR).
Die DERA in der BGR informiert und berät die deutsche Wirtschaft, Politik und Gesellschaft in Fragen der Rohstoffversorgung und aktueller Marktentwicklungen sowie bei der nachhaltigen Gewinnung und Nutzung von Rohstoffen. Mit ihrem Rohstoffmonitoring fungiert die DERA als zentrale Informationsplattform und ist eine Transferstelle für rohstoffwirtschaftliche Informationen und Analysen.
Die deutsche Wirtschaft ist in einem extrem hohen Maß von Rohstoffimporten und Importen von Halbfertigprodukten abhängig. Insbesondere für den Umbau unserer Energiesysteme, die Digitalisierung der Wirtschaft und den schnellen Ausbau der Elektromobilität sowie weitere Zukunftstechnologien ist eine kontinuierliche und sichere Rohstoffversorgung essentiell. Zahlreiche für die deutsche Wirtschaft potentiell kritische Rohstoffe und Zwischenprodukte werden in nur wenigen Ländern und von wenigen Bergbauunternehmen, Raffinerien und Verarbeitern produziert. Die Abhängigkeit der deutschen Industrie von diesen Lieferländern und Lieferanten ist extrem hoch. Zusätzlich unterliegen Rohstoffproduktion, Verarbeitung, Handel und Recycling vielfältigen Risiken, sodass Produktionsausfälle, Lieferverzögerungen und Preisexplosionen die Rohstoffversorgung gefährden können. Zudem besteht das Risiko von Umwelt-, Sozial- und Imageschäden.
Die DERA ist bestrebt, ihr Rohstoffmonitoring weiterzuentwickeln und dabei schneller über relevante Ereignisse auf den Rohstoffmärkten zu informieren. Um Risiken in der Rohstoffversorgung frühzeitig zu erkennen, zu analysieren und zu bewerten, soll ein Echtzeit-Risiko-Monitoring mittels Big Data in der DERA („Big-Data-Analytikzentrum“) auf- und ausgebaut werden. Produktionsunterbrechungen und ausfälle an relevanten Standorten durch Ereignisse wie etwa Insolvenzen, Havarien, Force Majeure aber auch Streiks, Epidemien, Natur- und Umweltkatastrophen, welche sich auf einzelne Rohstoffmärkte auswirken, sollen frühzeitig erfasst werden können. Hierfür benötigt die DERA eine Anwendung, die derartige Informationen zuverlässig bereitstellen kann.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
Vor der Auftragsvergabe wird von der Vergabestelle eine Gewerbezentralregisterauskunft eingeholt. Für einen Zuschlag kommt nur ein
Bieter in Frage, der keine auftragsverhindernden Eintragungen besitzt.
2. Eigenerklärung VO-2022-833
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung VO-2022-833“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen. Diese Erklärung ist vom Bieter/allen Mitgliedern von Bietergemeinschaften auszufüllen. Angebote von Bietern, die eine entsprechende Erklärung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen.
1. Eigenerklärung Unternehmensangaben
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Unternehmensangaben“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
1. Referenzen
Der Bieter hat mit seinem Angebot mindestens drei geeignete Referenzen über ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in den letzten drei Jahren nachzuweisen, die mit dem aus diesem Vergabeverfahren zu vergebenden Auftrag vergleichbar sind.
Vergleichbare Leistungen sind Leistungen, die folgende Anforderungen erfüllen und jeweils im Hinblick auf die Komplexität und Schwierigkeit dem zu vergebenden Auftrag entsprechen.
- Echtzeit-Risiko-Monitoring für Einzelstandorte auf Rohstoffmärkten mittels Big Data.
Alle o.a. Anforderungen müssen von jeder vorzulegenden Referenz komplett erfüllt sein.
Zu jeder als Nachweis vorgelegten Referenz sind der Auftragsgegenstand, die Auftragssumme, der Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt sowie der öffentliche oder private Leistungsempfänger (inkl. Nennung der Ansprechpartner mit Tel.-Nr.) anzugeben. Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung zu den Referenzen“ ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Hannover
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Sonstige vorzulegende Nachweise, Unterlagen und Angaben
Des Weiteren sind die nachfolgend genannten Unterlagen und Angaben vorzulegen. Der Bieter muss diese mit der Angebotsabgabe vorlegen.
1.1 Unterlagen zur Ermittlung des Zuschlagskriteriums „Leistung“
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, anhand derer der Auftraggeber die erreichten Punkte für das Zuschlagskriterium „Leistung“ ermittelt (vgl. Ziff. 5.2 dieser BHW). Auf die Anforderungen an die Unterlagen gem. Ziff. 1 dieser BHW wird ausdrücklich hingewiesen.
1.1.1 Nachweis/Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung (A-Kriterien)
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der Mindestvorgaben der Leistungsbeschreibung belegen. Diese Unterlagen müssen folgende Form haben:
- Für D-G: Screenshots/konzeptionelle Darstellungen
- Für H: Screenshots/konzeptionelle Darstellungen der Konfigurationsoberfläche
- Für I: Screenshots/konzeptionelle Darstellungen der Exportoberfläche bzw. kurze Beschreibung des Exportvorgangs; beispielhafter Export
1.1.2 Nachweis leistungsbezogene Bewertungskriterien (B-Kriterien)
Der Bieter hat mit seinem Angebot geeignete Unterlagen vorzulegen, die die Einhaltung der
leistungsbezogenen Bewertungskriterien (B-Kriterien) gemäß Ziff. 5.2 dieser BHW belegen. Diese Unterlagen müssen folgende Form haben:
- Für 1-3 und 6-8: Screenshots/konzeptionelle Darstellungen
- Für 4 und 10: Auflistung jeweils 3 beispielhafter Ereignisse
- Für 5: kurze Beschreibung der konkreten Funktionalität
- Für 9: kurze Beschreibung des Validierungsprozesses; kurze Beschreibung des Schulungsprozesses
1.2 Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung
Mit Vertragsschluss ist der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zwingend erforderlich. Die Europäische Datenschutz-Grundverordnung schreibt vor, dass die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe nur mit solchen Auftragsverarbeitern zusammenarbeiten darf, die hinreichende Garantien für den Schutz personenbezogener Daten durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) bieten. Der Bieter muss gewährleisten und mit seinem Angebot darlegen, dass die datenschutzrechtlichen Anforderungen gemäß Art. 28 Abs. 3 und Art. 32 DS-GVO eingehalten werden. Zu diesem Zweck enthalten die Vergabeunterlagen den Auftragsverarbeitungsvertrag der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (siehe Dokument „Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung“). Diesen komplettieren Sie bitte unter Berücksichtigung des normalen Schutzbedarfs der zu verarbeitenden Daten.
Die den Vergabeunterlagen beiliegende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung ist vom Bieter inkl. der Anlagen 1 bis 4 (Vordrucke der Vergabestelle) vollständig auszufüllen, zu unterschreiben und seinem Angebot beizufügen.
1.3 Formular „Eigenerklärung Preisrecht VO PR Nr. 30/53“
Der den Vergabeunterlagen beigefügte Vordruck „Eigenerklärung Preisrecht VO PR Nr.
30/53“ ist zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen.
1.4 Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“
Den Vergabeunterlagen liegt ein Formular „Checkliste und Erklärung des Bieters zu den geforderten Nachweisen und Angaben“ an.
Diese Tabelle ist vollständig auszufüllen und dem Angebot beizufügen.
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 228-94990
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de/DE/Vergaberecht/vergaberecht_node.html
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber
dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber der BGR zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der BGR gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt die BGR dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die BGR geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die BGR.
Postanschrift: Stilleweg 2
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30655
Land: Deutschland
E-Mail: