ESTW Weschnitztalbahn, KTB, Los 1: Birkenau und Los 2: Rimbach Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63673
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Burak Bas, Annemarie Moser
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Weschnitztalbahn, KTB, Los 1: Birkenau und Los 2: Rimbach
Rimbach
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 2 Rimbach
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 2 Rimbach
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Rimbach
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 2 Rimbach
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
MKA07: Aufgrund Änderungswünsche der ALV werden die SHP im km Bereich 12,5 bis 12,7 umgebaut. Hierzu werden die obersten Platten mit H = 250mm ausgebaut, die Pfosten um das entfallende Maß nach unten gerammt. Dies erfolgt an 22 bis 23 Feldern. Die dann überzähligen Platten werden in ca. 13 neu herzustellenden Feldern eingebaut in Richtung Rimbach.
Der Wechsel des Auftragnehmers brächte erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf und der Inbetriebnahme mit sich. Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung würden verloren gehen und es könnte zu gegenseitigen Behinderungen kommen. Ebenfalls wäre nicht mehr hinreichend erkennbar bei welchem Arbeitnehmer man ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Manche Positionen könnten auch aus technischen Gründen nicht an einen weiteren AN
weitergegeben werden, da diese Leistungen mit Leistungen aus dem Haupt-LV ineinandergreifen. Die zeitliche Verzögerung, welche mit dem Wechsel des ANs einherginge, hätte enormen Einfluss auf den geplanten Bauablauf und der damit einhergehenden Inbetriebnahme, was zu erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten führen würde.