Vergabe von Leistungen der Speisen- und Getränkeversorgung in der BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH Referenznummer der Bekanntmachung: 87-21 (200)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Friedberger Landstraße 430
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60389
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bgu-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe von Leistungen der Speisen- und Getränkeversorgung in der BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH
Die Speisenversorgung in der BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH soll neu ausgeschrieben werden. Dazu gehören die Speisenversorgung der Patient*innen auf der Station, die Speisenversorgung der Mitarbeiter*innen, die Bewirtung bei Veranstaltungen sowie die Dienstleistungen, die für die Versorgung notwendig sind.
BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH Friedberger Landstraße 430 60389 Frankfurt am Main
Die Speisenversorgung in der BG Unfallklinik Frankfurt gGmbH soll neu ausgeschrieben werden. Dazu gehören die Speisenversorgung der Patient*innen auf der Station, die Speisenversorgung der Mitarbeiter*innen, die Bewirtung bei Veranstaltungen sowie die Dienstleistungen, die für die Versorgung notwendig sind.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Speisenversorgung
Postanschrift: Martin-Behaim-Str. 6
Ort: Neu-Isenburg
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63263
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHH6VFG
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 02289499-0
Fax: +49 02289499-163
Möchte ein Unternehmen einen Verstoß gegen Vergabevorschriften geltend machen, so hat es diese innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen ab Kenntnis gegenüber der Auftraggeberin zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zu Angebotsabgabe der Auftraggeberin gegenüber gerügt werden. Teilt die Auftraggeberin dem Unternehmen mit, dass sie der Rüge nicht abhelfen werde, so kann das Unternehmen innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Mitteilung einen schriftlichen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Die Frist beträgt dann, wie auch die Frist zur Geltendmachung von Verstößen gegen § 134 GWB, 30 Tage ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 GWB).