ESTW Weschnitztalbahn, KTB, Los 1: Birkenau und Los 2: Rimbach Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63673
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Burak Bas, Annemarie Moser
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Weschnitztalbahn, KTB, Los 1: Birkenau und Los 2: Rimbach
Birkenau
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 1 Birkenau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Birkenau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Birkenau
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 1 Birkenau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
LÄA_03: Nach geplanter Rammrohgründung, wurden Suchschachtungen, um die neu geplante Gründungsart Monolith abzusichern.
Bei km 4,078 Sig. 4A musste, zur Klärung der in der Baugrube verlaufenden Kabel zum Signal, dieser Standort zurück gebaut werden.
Bei geplanter Gründung Schacht Gr. V bei km 4,230 und Nutzung der Bestandsrohre der bestehenden Gleisquerung wurde festgestellt, dass diese nicht nutzbar für weitere Kabelverlegearbeiten ist. Es muss eine neue zusätzliche Gleisquerung hergestellt werden. Die Bestandsrohre werden im neuen Schacht Gr. V mit eingebunden.
Aufgrund der unvorhersehbaren Unrammbarkeit des anstehenden Bodens (incl. Vorbohren und zweifacher Versuche), mussten Suchschachtungen zur Klärung der neuen Gründungsart durchgeführt werden. Da vorab nicht erkenntlich war, dass die vorhandene Kabelquerung bereits vollständig belegt war, war eine zusätzliche Kabelquerungsherstellung unumgänglich.