ESTW Weschnitztalbahn, KTB, Los 1: Birkenau und Los 2: Rimbach Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63673
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Burak Bas, Annemarie Moser
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Weschnitztalbahn, KTB, Los 1: Birkenau und Los 2: Rimbach
Birkenau
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 1 Birkenau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Birkenau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Birkenau
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 1 Birkenau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
LÄA_06: Der Signalstandort für das Signal 4Vp bei km 4,803 war mit Rammrohren nicht herzustellen (unrammbar). Alternativ wurde der Signalstandort mit einem Monolithen gegründet incl. U-Rahmen-Einfassungen zur Böschungssicherung.
Der Standort soll durch eine zusätzliche Planungsleistung statisch nachberechnet werden, um die Standfestigkeit des Standortes nachzuweisen. Der Standort weißt eine zu geringe Böschungsbreite von weniger mehr als 4m anstatt 5m auf.
Auch die Signalstandorte 4A (km 4,083) und 4Vf (km 5,503) konnten nicht mit Rammrohren gegründet werden, weshalb Mehrkosten durch übriges Material der Rammrohre und Adapter anfielen.
Der Wechsel des Auftragnehmers brächte erhebliche Verzögerungen im Leistungsablauf und der Inbetriebnahme mit sich.
Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung und -betreuung würden verloren gehen und es könnte zu gegenseitigen Behinderungen kommen. Ebenfalls wäre nicht mehr hinreichend erkennbar bei welchem Arbeitnehmer man ggf. Mängelansprüche geltend machen muss. Manche Positionen könnten auch aus technischen Gründen nicht an einen weiteren AN weitergegeben werden, da diese Leistungen mit Leistungen aus dem Haupt-LV ineinandergreifen. Die zeitliche Verzögerung, welche mit dem Wechsel des ANs einherginge, hätte enormen Einfluss auf den geplanten Bauablauf und der damit einhergehenden Inbetriebnahme, was zu erheblichen Schwierigkeiten und Zusatzkosten führen würde.