ESTW Weschnitztalbahn, KTB, Los 1: Birkenau und Los 2: Rimbach Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63673
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Burak Bas, Annemarie Moser
E-Mail:
Fax: +49 6926520071
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Weschnitztalbahn, KTB, Los 1: Birkenau und Los 2: Rimbach
Birkenau
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 1 Birkenau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Birkenau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Birkenau
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 1 Birkenau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
LÄA_04: Sowohl bei den Rammarbeiten für die Signalgründungen, als auch bei der Herstellung der Gleisquerungen kam es zu Erschwernissen und erheblichen Mehraufwendungen aufgrund Bodenklasse 6/7, sowie Findlingen, größere Gesteinsbrocken u. Betonbrocken.
Wegen der Forderung der Anlagenverantwortung werden die Rohre der Gleisquerungen betonummantelt eingebaut. Zudem wird das Liefern u. Einbauen von verdichtungsfähigem Material um die Gleisquerungen notwendig.
Aufgrund der nicht vorhersehbaren Bodenbeschaffenheit kommt eine Zulage bei Rammarbeiten hinzu (Felsiger Untergrund / dicht gepackte Sande).
Zusätzlich müssen die Signalstandorte mit dem Bohrgerät vorgebohrt werden (6m Tiefe), um anschließend die Rammarbeiten durchzuführen.
Die erheblichen Mehraufwendungen und die daraus resultierenden Zulagen und Erschwernisse bei den Rammarbeiten und dem Herstellen der Gleisquerung, sind den unvorhersehbaren Bodenbeschaffenheiten zu verschulden. Der Boden ist ebenfalls zu lehmig, um ihn an der Gleisquerung anständig zu verdichten.