ESTW Weschnitztalbahn, KTB, Los 1: Birkenau und Los 2: Rimbach Referenznummer der Bekanntmachung: 22FEI63673
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Annemarie Moser, Burak Bas
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
ESTW Weschnitztalbahn, KTB, Los 1: Birkenau und Los 2: Rimbach
Birkenau
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 1 Birkenau
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 1 Birkenau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Birkenau
KTB ESTW Weschnitztalbahn Los 1 Birkenau
Postanschrift: Kleeblattstraße 2
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 31535
Land: Deutschland
LÄA_02: Die Signalstandorte im Stellwerksbereich Birkenau Sig. 4A, 4Vp, 4Vf mussten gerammt (inkl. Zweitversuch) werden und wurden
zusl. in KW 29 mittels Bohrgerät bis auf eine Tiefe von 6m abgebohrt (Auflockerungsbohrung) und anschließend - ohne Erfolg -
nochmals gerammt.
Die Nachtschicht vom 29./30.06. konnte aufgrund der Weigerung des diensthabenden FDL nicht durchgeführt werden.
Da die Signalstandorte sich selbst nach einem Zweitversuch mittels Rammen nicht herstellen ließen, wurde eine zusätzliche
Auflockerungsbohrung auf eine Tiefe von 6m notwendig. Diese Unrammbarkeit der Signalstandorte sowie die Weigerung des
diensthabenden FDL war nicht vorhersehbar und führte zu Mehrkosten bzw. Stillstandskosten.