Lieferung von aktiven WLAN-Komponenten für sechs Schulen im Landkreis Aurich
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE116994655
Postanschrift: Fischteichweg 7-13
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle
E-Mail:
Telefon: +49 4941161680
Fax: +49 4941161639
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von aktiven WLAN-Komponenten für sechs Schulen im Landkreis Aurich
Der Landkreis Aurich beabsichtigt sechs verschiedene Schulen mit einem flächendeckenden LAN- und WLAN-Netz gemäß des Digitalpaktes auszustatten. Es gelten die allgemeinen Normen und Richtlinien der VDI sowie die gängigen DIN-Normen. Die EDV-Komponenten dienen der Erweiterung der bestehenden Netzwerktechnik in den Schulen. Zur Wahrung der Kompatibilität zu den bereits vorhandenen Netzwerkkomponenten erfolgt die Ausschreibung daher produktbezogen. Da die Gesamtmaßnahme aus unterschiedlichen Haushaltsstellen finanziert wird, sind für die Schulen getrennte Lieferscheine und getrennte Rechnungen zu erstellen. Die genauen Massen für die einzelnen Schulen werden nach Auftragserteilung geklärt. Die Lieferung der gesamten WLAN Komponenten erfolgt an die BBS Aurich, Am Schulzentrum 15, 26605 Aurich.
Hinweise:
Die aufgeführten WLAN-Komponenten sind der IT-Abteilung der Schule zur Aufnahme der Gerätedaten und Vorkonfiguration zu übergeben. Hierzu sind die Geräte in der Schule vor Ort auszupacken.
Des Weiteren sind alle Geräte (Switche und APs) mit ihren Grunddaten und den jeweiligen Seriennummern als Lieferschein und als Exceldatei auf Datenträger und in Papierform der Schule für eine weitere Bearbeitung zu übergeben.
Aurich (DE947)
Der Landkreis Aurich beabsichtigt sechs verschiedene Schulen mit einem flächendeckenden LAN- und WLAN-Netz gemäß des Digitalpaktes auszustatten. Es gelten die allgemeinen Normen und Richtlinien der VDI sowie die gängigen DIN-Normen. Die EDV-Komponenten dienen der Erweiterung der bestehenden Netzwerktechnik in den Schulen. Zur Wahrung der Kompatibilität zu den bereits vorhandenen Netzwerkkomponenten erfolgt die Ausschreibung daher produktbezogen. Da die Gesamtmaßnahme aus unterschiedlichen Haushaltsstellen finanziert wird, sind für die Schulen getrennte Lieferscheine und getrennte Rechnungen zu erstellen. Die genauen Massen für die einzelnen Schulen werden nach Auftragserteilung geklärt. Die Lieferung der gesamten WLAN Komponenten erfolgt an die BBS Aurich, Am Schulzentrum 15, 26605 Aurich.
Hinweise:
Die aufgeführten WLAN-Komponenten sind der IT-Abteilung der Schule zur Aufnahme der Gerätedaten und Vorkonfiguration zu übergeben. Hierzu sind die Geräte in der Schule vor Ort auszupacken.
Des Weiteren sind alle Geräte (Switche und APs) mit ihren Grunddaten und den jeweiligen Seriennummern als Lieferschein und als Exceldatei auf Datenträger und in Papierform der Schule für eine weitere Bearbeitung zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung von aktiven WLAN Komponenten für sechs Schulen im Landkreis Aurich
Postanschrift: Am Nüttermoorer Sieltief 27
Ort: Leer
NUTS-Code: DE94C Leer
Postleitzahl: 26789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 4131153306
Fax: +49 4131152943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.