Lieferung von aktiven WLAN-Komponenten für sechs Schulen im Landkreis Aurich
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE116994655
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Aurich
NUTS-Code: DE947 Aurich
Postleitzahl: 26603
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreis-aurich.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von aktiven WLAN-Komponenten für sechs Schulen im Landkreis Aurich
Der Landkreis Aurich beabsichtigt sechs verschiedene Schulen mit einem flächendeckenden LAN- und WLAN-Netz gemäß des Digitalpaktes auszustatten. Es gelten die allgemeinen Normen und Richtlinien der VDI sowie die gängigen DIN-Normen. Die EDV-Komponenten dienen der Erweiterung der bestehenden Netzwerktechnik in den Schulen. Zur Wahrung der Kompatibilität zu den bereits vorhandenen Netzwerkkomponenten erfolgt die Ausschreibung daher produktbezogen. Da die Gesamtmaßnahme aus unterschiedlichen Haushaltsstellen finanziert wird, sind für die Schulen getrennte Lieferscheine und getrennte Rechnungen zu erstellen. Die genauen Massen für die einzelnen Schulen werden nach Auftragserteilung geklärt. Die Lieferung der gesamten WLAN Komponenten erfolgt an die BBS Aurich, Am Schulzentrum 15, 26605 Aurich.
Hinweise:
Die aufgeführten WLAN-Komponenten sind der IT-Abteilung der Schule zur Aufnahme der Gerätedaten und Vorkonfiguration zu übergeben. Hierzu sind die Geräte in der Schule vor Ort auszupacken.
Des Weiteren sind alle Geräte (Switche und APs) mit ihren Grunddaten und den jeweiligen Seriennummern als Lieferschein und als Exceldatei auf Datenträger und in Papierform der Schule für eine weitere Bearbeitung zu übergeben.
Aurich (DE947)
Der Landkreis Aurich beabsichtigt sechs verschiedene Schulen mit einem flächendeckenden LAN- und WLAN-Netz gemäß des Digitalpaktes auszustatten. Es gelten die allgemeinen Normen und Richtlinien der VDI sowie die gängigen DIN-Normen. Die EDV-Komponenten dienen der Erweiterung der bestehenden Netzwerktechnik in den Schulen. Zur Wahrung der Kompatibilität zu den bereits vorhandenen Netzwerkkomponenten erfolgt die Ausschreibung daher produktbezogen. Da die Gesamtmaßnahme aus unterschiedlichen Haushaltsstellen finanziert wird, sind für die Schulen getrennte Lieferscheine und getrennte Rechnungen zu erstellen. Die genauen Massen für die einzelnen Schulen werden nach Auftragserteilung geklärt. Die Lieferung der gesamten WLAN Komponenten erfolgt an die BBS Aurich, Am Schulzentrum 15, 26605 Aurich.
Hinweise:
Die aufgeführten WLAN-Komponenten sind der IT-Abteilung der Schule zur Aufnahme der Gerätedaten und Vorkonfiguration zu übergeben. Hierzu sind die Geräte in der Schule vor Ort auszupacken.
Des Weiteren sind alle Geräte (Switche und APs) mit ihren Grunddaten und den jeweiligen Seriennummern als Lieferschein und als Exceldatei auf Datenträger und in Papierform der Schule für eine weitere Bearbeitung zu übergeben.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit mit der Angebotsabgabe durch den Bieter folgende Nachweise
beizubringen:
- Eigenerklärung über die Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
=> Vordruck VHB 124 LD
- Eigenerklärung über die Mitgliedschaft Ihres Unternehmens bei der Berufsgenossenschaft
=> Vordruck VHB 124 LD
- Eigenerklärung Russland-Sanktionen im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen
SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN:
- Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausführung durch Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Nachweis der Sozialversicherung (Krankenkasse)
- Bestätigung der Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft
Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen:
Die Eignung kann durch Eintragung in ein Amtliches Verzeichnis und Präqualifizierung von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb einer benannten Frist vorzulegen.
Mit der Angebotsabgabe sind durch den Bieter folgende Nachweise beizubringen:
- Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen
- Eigenerklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen
- Eigenerklärung, dass für Ihr Unternehmen ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder eröffnet noch die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftigt bestätigt wurde
- Eigenerklärung, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt
- Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
SOFERN DAS ANGEBOT IN DIE ENGERE WAHL KOMMT, SIND NUR AUF GESONDERTE ANFORDERUNG DES AG
FOLGENDE NACHWEISE BEIZUBRINGEN:
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
- Nachweis, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde
Nachweisführung zu Eignung und dem Fehlen von Ausschlussgründen:
Die Eignung kann durch Eintragung in ein Amtliches Verzeichnis und Präqualifizierung von Unternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) nachgewiesen oder durch Eigenerklärung vorläufig nachgewiesen werden. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Unternehmens in die engere Wahl, sind die in den
Eignungskriterien genannten Bescheinigungen nach Aufforderung innerhalb einer benannten Frist vorzulegen.
Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit umfasst eine Erklärung, dass in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren Leistungen ausgeführt wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind drei Referenzen aus den letzten drei Jahren mit mindestens folgenden Angaben zu benennen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum
- Für die Schulen sind getrennte Lieferscheine und getrennte Rechnungen zu erstellen. Die genauen Massen für die einzelnen Schulen werden nach Auftragserteilung geklärt.
- Die Lieferung der gesamten Leistung erfolgt an die BBS Aurich, Am Schulzentrum 15, 26605 Aurich.
- Die aufgeführten WLAN-Komponenten sind der IT-Abteilung der Schule zur Aufnahme der Gerätedaten und Vorkonfiguration zu übergeben. Hierzu sind die Geräte in der Schule vor Ort auszupacken.
- Alle Geräte (Switche und APs) sind mit ihren Grunddaten und den jeweiligen Seriennummern als Lieferschein und als Exceldatei auf Datenträger und in Papierform der Schule für eine weitere Bearbeitung zu übergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/vergabekammer-niedersachsen-144803.html
1. Ein Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann ein Nachprüfungsverfahren gemäß der §§ 160 ff. GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer einleiten. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
2. Auf die bei Einreichung eines Nachprüfungsantrags bei der zuständigen Vergabekammer einzuhaltenden Fristen und Zulässigkeitsvoraussetzungen gem. § 160 GWB wird ausdrücklich hingewiesen.
3. Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.