Unterhaltsreinigung und Winterdienst ab 2024 Referenznummer der Bekanntmachung: VGF- EU 117/23
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Kurt-Schumacher-Straße 8
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Culic, Dunja
E-Mail:
Telefon: +49 6921303
Fax: +49 6921323336
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vgf-ffm.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://www.vgf-ffm.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhaltsreinigung und Winterdienst ab 2024
Unterhaltsreinigung der VGF-U-Bahnstationen, Liegenschaften und Werkstätten, sowie Gleisbettreinigung und Winterdienst -
aufgeteilt in Los 1 (bezeichnet in den Unterlagen als 3),
Los 2 (bezeichnet in den Unterlagen als 4) und
Los 3 (bezeichnet in den Unterlagen als 5).
Liegenschaften, Betriebshöfe, Lager(bezeichnet in den Unterlagen als Los 3)
Frankfurt am Main
Unterhaltsreinigung und Winterdienst an Abstellanlagen, Betriebshöfen, Bürogebäuden, Liegenschaften und Werkstätten der VGF.
Eine Verlängerung um weitere vier Jahre ist zu den Vertragsbedingungen möglich.
Die Auswahl erfolgt nach Maßgabe der dargestellten Eignungsmatrix "Wertungsmatrix zur differenzierten Eignungswertung". Unter den bewerteten Teilnahmeanträgen werden maximal 7 Bewerber je Los mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. Sollte es zu einem Gleichstand bei der Platzierung zwischen den Bewerbern kommen, dann wird die Rangfolge unter den Gleichplatzierten anhand der maximal erreichten Punktzahl bei dem Wertungsbereich “Umsatz” ermittelt. Sollte auch hier Punktgleichstand vorliegen, entscheidet das Los, welche der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bewerber, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden darüber nach der Bewertung schriftlich informiert.
Jeder Bieter kann nur für maximal 1 Los den Zuschlag erhalten, d. h. die Zuschlagserteilung ist auf maximal 1 Los pro Bieter begrenzt. Ist das Angebot eines Bieters in mehr Losen als der angegebenen Höchstzahl der Lose das wirtschaftlichste Angebot, wird die unter Berücksichtigung der Rangfolge wirtschaftlichste Kombination aller Lose ermittelt und der Bieter erhält das Los, in dem sein Angebot das für die Auftraggeberin wirtschaftlichste ist. Dies ermittelt sich in Bezug auf den prozentualen Abstand zum Zweitbieter.
U-Bahn-Stationen (bezeichnet in den Unterlagen als Los 4)
Frankfurt am Main
Unterhaltsreinigung und Gleisbettgrobreinigung an U-Bahn-Stationen
Die Auswahl erfolgt nach Maßgabe der dargestellten Eignungsmatrix. Unter den bewerteten Teilnahmeanträgen werden maximal 7 Bewerber je Los mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. Sollte es zu einem Gleichstand bei der Platzierung zwischen den Bewerbern kommen, dann wird die Rangfolge unter den Gleichplatzierten anhand der maximal erreichten Punktzahl bei dem Wertungsbereich “Umsatz” ermittelt. Sollte auch hier Punktgleichstand vorliegen, entscheidet das Los, welche der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bewerber, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden darüber nach
Abschluss der Bewertung schriftlich informiert.
Die Auswahl erfolgt nach Maßgabe der dargestellten Eignungsmatrix "Wertungsmatrix zur differenzierten Eignungswertung". Unter den bewerteten Teilnahmeanträgen werden maximal 7 Bewerber je Los mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. Sollte es zu einem Gleichstand bei der Platzierung zwischen den Bewerbern kommen, dann wird die Rangfolge unter den Gleichplatzierten anhand der maximal erreichten Punktzahl bei dem Wertungsbereich “Umsatz” ermittelt. Sollte auch hier Punktgleichstand vorliegen, entscheidet das Los, welche der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bewerber, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden darüber nach der Bewertung schriftlich informiert.
U-Bahn-Stationen(bezeichnet in den Unterlagen als Los 5)
Frankfurt am Main
Unterhaltsreinigung und Gleisbettgrobreinigung an U-Bahn-Stationen
Die Auswahl erfolgt nach Maßgabe der dargestellten Eignungsmatrix. Unter den bewerteten Teilnahmeanträgen werden maximal 7 Bewerber je Los mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. Sollte es zu einem Gleichstand bei der Platzierung zwischen den Bewerbern kommen, dann wird die Rangfolge unter den Gleichplatzierten anhand der maximal erreichten Punktzahl bei dem Wertungsbereich “Umsatz” ermittelt. Sollte auch hier Punktgleichstand vorliegen, entscheidet das Los, welche der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bewerber, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden darüber nach Abschluss der Bewertung schriftlich informiert.
Die Auswahl erfolgt nach Maßgabe der dargestellten Eignungsmatrix "Wertungsmatrix zur differenzierten Eignungswertung". Unter den bewerteten Teilnahmeanträgen werden maximal 7 Bewerber je Los mit der höchsten Punktzahl zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert. Sollte es zu einem Gleichstand bei der Platzierung zwischen den Bewerbern kommen, dann wird die Rangfolge unter den Gleichplatzierten anhand der maximal erreichten Punktzahl bei dem Wertungsbereich “Umsatz” ermittelt. Sollte auch hier Punktgleichstand vorliegen, entscheidet das Los, welche der betroffenen Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bewerber, die nicht zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, werden darüber nach der Bewertung schriftlich informiert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Die Eignung in Bezug auf die persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers ist durch schriftliche Eigenerklärung
nachzuweisen:
a) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 GWB bzw. etwaiger Selbstreinigungsmaßnahmen
b) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
c) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
d) Ordnungsgemäße Eintragung in Berufs-/Handelsregister, soweit Eintragungspflicht besteht
Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der Eigenerklärung Nachweise Dritter zu verlangen.
Hierzu zählt auch die Auskunft aus dem Wettbewerbsregister auf Antrag des Betroffenen.
Die geforderten Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern zu erbringen
und in Fällen der Eignungsleihe auch von dem Unternehmen, auf dessen Eignung sich der Bieter beruft.
Die Vergabestelle behält sich vor, die Einreichung weiterer Unterlagen zur ergänzenden Aufklärung zu fordern.
e) Eigenerklärung zu Russlandsanktionen (Vordruck in den Bewerbungsunterlagen enthalten)
Mindestjahresumsatz in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren: 3 Mio. €
- 3 Referenzen:
Auflistung der in den letzten 5 Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen oder ähnlichen Referenzprojekten mit Angabe des Auftragsortes und des
Auftragswertes. Erforderlich ist jeweils eine Referenz in den Bereichen Bahnsteigreinigung, Gleisbettreinigung und Winterdienst.
- Eigenerklärung Winterdienst
- Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten fünf Jahren ersichtlich ist
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1- 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Auszug aus dem GWB
§ 160 (2) GWB
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat
und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht.
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1.
der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
3.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.
mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.