Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für private Haushalte im Land-kreis Nienburg – Ausbauphase II - Neuausschreibung
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Kreishaus am Schloßplatz
Ort: Nienburg
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christine Grau
E-Mail:
Telefon: +49 6997561413
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-nienburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
Abschnitt II: Gegenstand
Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für private Haushalte im Land-kreis Nienburg – Ausbauphase II - Neuausschreibung
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen unterversorgte privaten Haushalte über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind ca. 500 private Teil-nehmer mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Band-breiten von mindestens 1 Gbit/s im Download ermöglicht sowie optional 14 Mobilfunkstandorte mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch ermöglicht (Option Mobilfunk-standorte). Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breit-bandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen unterversorgte privaten Haushalte über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind ca. 500 private Teil-nehmer mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Band-breiten von mindestens 1 Gbit/s im Download ermöglicht sowie optional 14 Mobilfunkstandorte mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch ermöglicht (Option Mobilfunkstandorte). Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breit-bandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.
- Kriterium: Preis
- Kriterium: Darstellung der Endkundenpreise
- Kriterium: Konzept zum Service und Betrieb
- Kriterium: Konzept zum Zeitplan
- Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gi-gabitnetzen in Niedersachsen vom 25. Juni 2019 („Landesförderrichtlinie“).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für private Haushalte im Land-kreis Nienburg – Ausbauphase II - Neuausschreibung
Nationale Identifikationsnummer: N/A
Postanschrift: Beckebohnen 2
Ort: Liebenau
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31618
Land: Deutschland
E-Mail:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Ab-schluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtun-gen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungs-bürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.