Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für private Haushalte im Land-kreis Nienburg – Ausbauphase II - Neuausschreibung

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Landkreis Nienburg/Weser
Postanschrift: Kreishaus am Schloßplatz
Ort: Nienburg
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31582
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Christine Grau
E-Mail:
Telefon: +49 6997561413
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lk-nienburg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://eu.eu-supply.com/ctm/Company/CompanyInformation/Index/375238
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für private Haushalte im Land-kreis Nienburg – Ausbauphase II - Neuausschreibung

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64200000 Fernmeldedienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen unterversorgte privaten Haushalte über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind ca. 500 private Teil-nehmer mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Band-breiten von mindestens 1 Gbit/s im Download ermöglicht sowie optional 14 Mobilfunkstandorte mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch ermöglicht (Option Mobilfunk-standorte). Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breit-bandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen sollen unterversorgte privaten Haushalte über ein NGA-Netz erschlossen werden. Es sind ca. 500 private Teil-nehmer mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Band-breiten von mindestens 1 Gbit/s im Download ermöglicht sowie optional 14 Mobilfunkstandorte mit einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur anzuschließen, die Bandbreiten von mindestens 1 Gbit/s symmetrisch ermöglicht (Option Mobilfunkstandorte). Die gewährten Investitionsbeihilfen sollen ausschließlich zur Erstellung eines NGA-Netzes verwendet werden. Der Netzbetreiber ist verpflichtet, die Breit-bandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, in Betrieb zu nehmen und für eine Mindestdauer von 7 Jahren zu betreiben und entsprechende Dienstleistungen und Angebote zu erbringen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Preis
  • Kriterium: Darstellung der Endkundenpreise
  • Kriterium: Konzept zum Service und Betrieb
  • Kriterium: Konzept zum Zeitplan
  • Kriterium: Nutzung alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Die Förderung erfolgt auf Grundlage der Richtlinie Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland vom 22. Oktober 2015 in der Fassung vom 15. November 2018 („Bundesförderrichtlinie“) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus von Gi-gabitnetzen in Niedersachsen vom 25. Juni 2019 („Landesförderrichtlinie“).

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 184-522310

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Bezeichnung des Auftrags:

Planung, Errichtung und Betrieb eines NGA-Netzes für private Haushalte im Land-kreis Nienburg – Ausbauphase II - Neuausschreibung

Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
18/08/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 2
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung: Northern Access
Nationale Identifikationsnummer: N/A
Postanschrift: Beckebohnen 2
Ort: Liebenau
NUTS-Code: DE927 Nienburg (Weser)
Postleitzahl: 31618
Land: Deutschland
E-Mail:
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Für die Gewährung der Fördermaßnahme wird der Auftraggeber neben dem Ab-schluss einer Haftpflichtversicherung entsprechende Sicherheiten verlangen. Grundsätzlich bestehen folgende Möglichkeiten zur Absicherung der Verpflichtun-gen: Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung, Vereinbarung einer Vertragsstrafe, entsprechende Patronatserklärungen und/oder Vertragserfüllungs-bürgschaften. Die wesentlichen Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden sich aus dem Kooperationsvertrag ergeben.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.

Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge gemäß § 160 Absatz 3 ist dann nicht mehr rechtzeitig wenn:

• der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von zehn (10) Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;

• Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;

• Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind;.

Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als fünfzehn (15) Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
18/08/2023

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