UR und Zellendesinfektionsreinigung in 3 Polizeistationen in DA - aufgeteilt in 3 Lose Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2023-0319
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 611/6939-0
Fax: +49 611/6939-400
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
UR und Zellendesinfektionsreinigung in 3 Polizeistationen in DA - aufgeteilt in 3 Lose
Ausführung der Unterhalts- und und Zellendesinfektionsreinigung
Polizeiautobahnstation, Pupinweg 1, 64295 Darmstadt
Polizeiautobahnstation, Pupinweg 1, 64295 Darmstadt
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft: Polizeiautobahnstation, Pupinweg 1, 64295 Darmstadt über eine gesamte Jahresreinigungsfläche von ca. 417.993,00 m² (Jahresreinigungfäche Vollreinigung: ca. 359.195,00 m²/ Jahresreinigungsfläche Sichtreinigung: ca. 58.798,00 m²).
Vertragshaltende Stelle ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH),
Niederlassung Süd.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 7 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Unterhalts- und Zellendesinfektionsreinigung Polilzeistation Pfungstadt
Polizeistation Pfungstadt, Grüner Weg 10, 64319 Pfungstadt
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft: Polizeistation Pfungstadt, Grüner Weg 10, 64319 Pfungstadt über eine gesamte Jahresreinigungsfläche von ca. 236.650,00 m² (Jahresreinigungfäche Vollreinigung: ca. 183.947,00 m²/ Jahresreinigungsfläche Sichtreinigung: ca. 52.703,00 m²).
Des Weiteren gehöhrt zum Leistungsumfang die Zellendesinfektionsreinigung, welche nach Bedarf gesondert vom Auftrageber beuftragt wird.
Vertragshaltende Stelle ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH),
Niederlassung Süd.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 7 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Unterhalts- und Zellendesinfektionsreinigung Polilzeistation Pfungstadt
3. Polizeirevier, Röntgenstraße 41, 64291 Darmstadt
Durchführung der ergebnisorientierten Unterhaltsreinigung in der Liegenschaft: 3. Polizeirevier, Röntgenstraße 41, 64291 Darmstadt über eine gesamte Jahresreinigungsfläche von ca. 416.583,00 m² (Jahresreinigungfäche Vollreinigung: ca. 353.594,00 m²/ Jahresreinigungsfläche Sichtreinigung: ca. 62.989,00 m²).
Des Weiteren gehöhrt zum Leistungsumfang die Zellendesinfektionsreinigung, welche nach Bedarf gesondert vom Auftrageber beuftragt wird.
Vertragshaltende Stelle ist der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH),
Niederlassung Süd.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um jeweils 1 Jahr auf maximal 7 Jahre. Bei den Datumsangaben handelt es sich um vorbehaltliche Temine.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eigenerklärung bezüglich Sozialabgaben, Berufsgenossenschaft sowie einer Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden
- Eigenerklärung Eignung
- Referenzen: eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung (hier: Unterhaltsreinigung)
- Umfang (Angabe der Jahresreinigungsfläche)
- Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger)
- Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse
- Erbringungszeitraum
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
Für den Fall, dass mehr als ein Los beboten wird, muss durch mindestens eine vorgelegte Referenzangabe nachgewiesen werden, dass in der Vergangenheit bereits Leistungen entsprechend aller nunmehr bebotenen Lose (Gesamtjahresfläche) erbracht wurden!"
Alternativ kann das Erreichen der Gesamtjahresfläche auch durch Addition zweier/ mehrerer Referenzangaben nachgewiesen werden, wenn die Leistungen im selben Leistungszeitraum erbracht wurden.
- Erklärung RUS-Sanktionen
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bieter die nach § 5 HVTG erforderliche Verpflichtungserklärung abzugeben haben.
Abschnitt IV: Verfahren
entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen
(www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach §126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Die Angebote sind mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente "AI Bietercockpit" zu übermitteln.
Das elektronische Angebot muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot sind folgende Erklärungen beizufügen:
- SVS-Kalkulationstabelle je Los
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftragnehmer (AN) mit Abschluss eines Gebäudemanagement-Vertrages bzw. mit der Beauftragung der Leistung dazu verpflichtet, dem Auftraggeber (AG) zu ermöglichen, alle zur Leistungserfüllung vorgesehenen Personen jederzeit einer Personenüberprüfung
unterziehen zu können. Der AN darf daher nur solche Personen einsetzen, die in eine Personenüberprüfung durch das Hessische Landeskriminalamt eingewilligt haben und bei denen aus der Überprüfung keine polizeilichen Erkenntnisse vorliegen, die deren Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 - 3
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 6151/126603
Fax: +49 6151/125816
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift: Rheingaustraße 186
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 61169390
Fax: +49 611/6939-400