22E00001; Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen landeseigenen Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom (Bestandsgebäude, Region Nord-West, südlicher Bereich) Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 00001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Waterloostr. 4
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 511101-0
Fax: +49 511101-2499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nlbl.niedersachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
22E00001; Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen landeseigenen Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom (Bestandsgebäude, Region Nord-West, südlicher Bereich)
Beabsichtigt ist die Vergabe von Leistungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf geeigneten Dachflächen landeseigener Bestandsgebäude sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Der Auftragnehmer soll in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die Photovoltaik-Anlagen errichten und betreiben. Dafür werden dem Auftragnehmer die Dachflächen langfristig zur Nutzung überlassen. Der in den Photovoltaik-Anlagen erzeugte Strom ist vom Auftragnehmer an das Land Niedersachsen in dem Umfang, wie er in den jeweiligen Liegenschaften zeitgleich verbraucht wird, zu liefern.
Das Land Niedersachsen beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren Leistungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Dachflächen von ca. 160 landeseigenen Liegenschaften mit ca. 500 Bestandsgebäuden und einer
Gesamtdachflächengröße von voraussichtlich ca. 325.000,00 m² in der festgelegten Region "Nord-West, südlicher Bereich" wettbewerblich und transparent an einen Auftragnehmer zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich fachlich geeigneten Bieters
nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien. Der Auftragnehmer soll insbesondere geeignete
Dachflächen ausgewählter landeseigener Liegenschaften mit Photovoltaikmodulen sowie sämtlichen weiteren zur Stromerzeugung und -einspeisung erforderlichen Nebenanlagen ausrüsten und alle dazu notwendigen Planungen und sonstigen Vorarbeiten auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchführen. Die in Betracht kommenden Dachflächen sollen dem Auftragnehmer - für jede PV-Anlage individuell - für eine Dauer von 20 Jahren nach Ablauf des auf die Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage folgenden Jahres zur Nutzung überlassen werden. Die PV-Anlagen sollen nach aktueller Planung innerhalb von 5 Jahren ab Zuschlagserteilung errichtet und in Betrieb genommen werden. Errichtung und Betrieb erfolgen in eigener Verantwortung des Auftragnehmers; die Anlagen verbleiben in seinem Eigentum. Der Auftragnehmer hat den vor Ort in den
PV-Installationen erzeugten Strom nach Maßgabe eines Stromliefervertrages (Onsite-PPA) an das Land Niedersachsen in dem Umfang zu liefern, wie er in den jeweiligen Liegenschaften zeitgleich verbraucht wird; überschüssige Strommengen sind am jeweiligen Standort in das Netz für die allgemeine Versorgung
einzuspeisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY5DUGN
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §§ 160 Abs. 1 und 2, 135 Abs. 3 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-
im-internet.de/gwb) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 135 GWB lautet
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Postanschrift: Waterloostr. 4
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 511101-0
Fax: +49 511101-4299
Internet-Adresse: www.niedersachsen.de