22E00001; Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen landeseigenen Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom (Bestandsgebäude, Region Nord-West, südlicher Bereich) Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 00001

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Finanzministerium vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL)
Postanschrift: Waterloostr. 4
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 511101-0
Fax: +49 511101-2499
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nlbl.niedersachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.niedersachsen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Wirtschaft und Finanzen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

22E00001; Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen landeseigenen Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom (Bestandsgebäude, Region Nord-West, südlicher Bereich)

Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 00001
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
09331200 Photovoltaische Solarmodule/Solarzellen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beabsichtigt ist die Vergabe von Leistungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf geeigneten Dachflächen landeseigener Bestandsgebäude sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Der Auftragnehmer soll in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die Photovoltaik-Anlagen errichten und betreiben. Dafür werden dem Auftragnehmer die Dachflächen langfristig zur Nutzung überlassen. Der in den Photovoltaik-Anlagen erzeugte Strom ist vom Auftragnehmer an das Land Niedersachsen in dem Umfang, wie er in den jeweiligen Liegenschaften zeitgleich verbraucht wird, zu liefern.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE9 Niedersachsen
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Das Land Niedersachsen beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren Leistungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Dachflächen von ca. 160 landeseigenen Liegenschaften mit ca. 500 Bestandsgebäuden und einer

Gesamtdachflächengröße von voraussichtlich ca. 325.000,00 m² in der festgelegten Region "Nord-West, südlicher Bereich" wettbewerblich und transparent an einen Auftragnehmer zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich fachlich geeigneten Bieters

nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien. Der Auftragnehmer soll insbesondere geeignete

Dachflächen ausgewählter landeseigener Liegenschaften mit Photovoltaikmodulen sowie sämtlichen weiteren zur Stromerzeugung und -einspeisung erforderlichen Nebenanlagen ausrüsten und alle dazu notwendigen Planungen und sonstigen Vorarbeiten auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchführen. Die in Betracht kommenden Dachflächen sollen dem Auftragnehmer - für jede PV-Anlage individuell - für eine Dauer von 20 Jahren nach Ablauf des auf die Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage folgenden Jahres zur Nutzung überlassen werden. Die PV-Anlagen sollen nach aktueller Planung innerhalb von 5 Jahren ab Zuschlagserteilung errichtet und in Betrieb genommen werden. Errichtung und Betrieb erfolgen in eigener Verantwortung des Auftragnehmers; die Anlagen verbleiben in seinem Eigentum. Der Auftragnehmer hat den vor Ort in den

PV-Installationen erzeugten Strom nach Maßgabe eines Stromliefervertrages (Onsite-PPA) an das Land Niedersachsen in dem Umfang zu liefern, wie er in den jeweiligen Liegenschaften zeitgleich verbraucht wird; überschüssige Strommengen sind am jeweiligen Standort in das Netz für die allgemeine Versorgung

einzuspeisen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Ausführungskonzept / Gewichtung: 20%
Kostenkriterium - Name: Angebotspreis / Gewichtung: 60%
Kostenkriterium - Name: Ausführungszeit / Gewichtung: 20%
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 192-543242
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
13/07/2023
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 1
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung: Enercity Solutions AG
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: [Betrag gelöscht] EUR
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY5DUGN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung
Postanschrift: Auf der Hude 2
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 413115-3306
Fax: +49 413115-2943
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §§ 160 Abs. 1 und 2, 135 Abs. 3 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-

im-internet.de/gwb) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.

§ 160 GWB lautet:

"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."

§ 135 GWB lautet

"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 verstoßen hat oder

2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den

öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn

1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer

Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,

2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und

3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.

Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des

Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung: Land Niedersachsen, vertreten durch das Niedersächsische Finanzministerium, vertreten durch das Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften (NLBL)
Postanschrift: Waterloostr. 4
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail:
Telefon: +49 511101-0
Fax: +49 511101-4299
Internet-Adresse: www.niedersachsen.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
11/08/2023

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