22E00001; Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen landeseigenen Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom (Bestandsgebäude, Region Nord-West, südlicher Bereich) Referenznummer der Bekanntmachung: 22 E 00001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.nlbl.niedersachsen.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.niedersachsen.de
Abschnitt II: Gegenstand
22E00001; Errichtung und Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf Dachflächen landeseigenen Liegenschaften sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom (Bestandsgebäude, Region Nord-West, südlicher Bereich)
Beabsichtigt ist die Vergabe von Leistungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen auf geeigneten Dachflächen landeseigener Bestandsgebäude sowie Lieferung von Photovoltaik-Strom im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb. Der Auftragnehmer soll in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko die Photovoltaik-Anlagen errichten und betreiben. Dafür werden dem Auftragnehmer die Dachflächen langfristig zur Nutzung überlassen. Der in den Photovoltaik-Anlagen erzeugte Strom ist vom Auftragnehmer an das Land Niedersachsen in dem Umfang, wie er in den jeweiligen Liegenschaften zeitgleich verbraucht wird, zu liefern.
Das Land Niedersachsen beabsichtigt mit dem vorliegenden Vergabeverfahren Leistungen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaik-Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie auf Dachflächen von ca. 160 landeseigenen Liegenschaften mit ca. 500 Bestandsgebäuden und einer
Gesamtdachflächengröße von voraussichtlich ca. 325.000,00 m² in der festgelegten Region "Nord-West, südlicher Bereich" wettbewerblich und transparent an einen Auftragnehmer zu vergeben. Die Vergabe der Leistungen erfolgt an das wirtschaftlich günstigste Angebot eines nachweislich fachlich geeigneten Bieters
nach Maßgabe der veröffentlichten Bewertungskriterien. Der Auftragnehmer soll insbesondere geeignete
Dachflächen ausgewählter landeseigener Liegenschaften mit Photovoltaikmodulen sowie sämtlichen weiteren zur Stromerzeugung und -einspeisung erforderlichen Nebenanlagen ausrüsten und alle dazu notwendigen Planungen und sonstigen Vorarbeiten auf eigene Kosten und eigenes Risiko durchführen. Die in Betracht kommenden Dachflächen sollen dem Auftragnehmer - für jede PV-Anlage individuell - für eine Dauer von 20 Jahren nach Ablauf des auf die Inbetriebnahme der jeweiligen Anlage folgenden Jahres zur Nutzung überlassen werden. Die PV-Anlagen sollen nach aktueller Planung innerhalb von 5 Jahren ab Zuschlagserteilung errichtet und in Betrieb genommen werden. Errichtung und Betrieb erfolgen in eigener Verantwortung des Auftragnehmers; die Anlagen verbleiben in seinem Eigentum. Der Auftragnehmer hat den vor Ort in den
PV-Installationen erzeugten Strom nach Maßgabe eines Stromliefervertrages (Onsite-PPA) an das Land Niedersachsen in dem Umfang zu liefern, wie er in den jeweiligen Liegenschaften zeitgleich verbraucht wird; überschüssige Strommengen sind am jeweiligen Standort in das Netz für die allgemeine Versorgung
einzuspeisen.
Die vier Bewerber, die die meisten Punkte auf sich vereinigen können, werden ausgewählt. Die Bewerber werden anhand ihres Gesamtumsatzes (30 %) und ihrer Referenzen (70 %) nach folgenden Kriterien ausgewählt (Auswahlkriterien):
1) Gesamtjahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl. Ziff. III.1.2).
2) Anzahl wertbarer Referenzen, die neben der Errichtung auch den Betrieb von PV-Installationen auf Dachflächen betreffen.
3) Anzahl wertbarer Referenzen, welche die Errichtung oder den Betrieb von PV-Installationen auf Dachflächen betreffen.
4) Anzahl wertbarer Referenzen, welche die Errichtung oder den Betrieb von PV-Installationen auf Dachflächen bundes- bzw. landeseigener bzw. kommunaler Liegenschaften (Eigentum der jeweiligen Gebietskörperschaft) betreffen.
Die Punktevergabe und Gewichtung wird wie folgt vorgenommen:
Für das Auswahlkriterium 1): Der Bewerber mit dem höchsten Gesamtumsatz erhält 5 Punkte. Die Bewertung der Gesamtumsätze der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Gesamtumsatz Bewerber x 5 / höchster Gesamtumsatz). Die Punktzahl des Bewerbers wird mit 30 % gewichtet.
Für die Auswahlkriterien 2) bis 4): Wertbar sind zunächst nur vergleichbare Referenzen des Bewerbers gemäß Ziffer III.1.3). Der Bewerber mit der höchsten Anzahl wertbarer Referenzen, die den Anforderungen des jeweiligen Auswahlkriteriums entsprechen, erhält 5 Punkte. Es werden maximal 8 Referenzen gewertet. Sofern
mehrere Bewerber acht oder mehr wertbare Referenzen einreichen, erhält jeder dieser Bewerber 5 Punkte. Die Bewertung der Referenzen der übrigen Bewerber erfolgt mittels linearer Interpolation (Punktzahl Bewerber = Anzahl wertbarer Referenzen Bewerber x 5 / höchste Anzahl wertbarer Referenzen, maximal 8). Die Punktzahl
des Bewerbers wird beim Auswahlkriterium 2) mit 30% gewichtet, bei den Auswahlkriterien 3) und 4) jeweils mit 20%.
Erreichen mehrere Bewerber nach Auswertung der Referenzen eine gleiche Punktzahl, entscheidet die höchste Wertung beim Auswahlkriterium 2). Erreichen auch dort mehrere Bewerber eine gleiche Punktzahl, entscheidet die insgesamt höchste installierte Leistung in kWp einer wertbaren Referenz. Erreichen auch dort mehrere Bewerber eine gleiche Punktzahl, entscheidet das Los.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
Bewerber-/Bietergemeinschaft: Ist eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft eine entsprechende Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung abzugeben sowie einen
bevollmächtigten Vertreter zu benennen. Das Formblatt 2 (Anlage I) ist zu verwenden.
Eignungsleihe: Sofern sich der Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und/oder beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Mittel und Kapazitäten anderer Unternehmen - sog. eignungsverleihender Unternehmen - beruft (Eignungsleihe), so hat der Bewerber anzugeben, welche
eignungsverleihenden Unternehmen einbezogen werden sollen sowie die übernommenen Leistungsbereiche und zur Verfügung zu stellenden Mittel zu beschreiben und zu bezeichnen und von anderen Leistungsbereichen abzugrenzen. Das Formblatt 4 (Anlage I) ist zu verwenden.
Unterauftragnehmer: Beabsichtigt der Bewerber/Bieter Teile des Auftrags an Unterauftragnehmer zu vergeben, ohne sich gleichzeitig auf deren Eignung zu berufen, soll er diese Unternehmen - sofern zu diesem Zeitpunkt bereits bekannt und ihm zumutbar - ebenfalls benennen. Das Formblatt 4 (Anlage I) ist zu verwenden.
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen: Zum Beleg des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, Eigenerklärungen darüber einzureichen, dass
Ausschlussgründe nach § 123 Abs. 1 bis 4 GWB und § 124 Abs. 1 GWB, nach §§ 21 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 23 Abs. 2 und Abs. 3 AEntG, nach §§ 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. § 21 MiLoG und nach § 21 SchwarzArbG nicht vorliegen. Die Formblätter 1 und ggf. 3 (Anlage I) sind zu verwenden.
Handelsregisterauszug: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat einen Handelsregisterauszug oder vergleichbaren Nachweis (z.B. Vereinsregister, Partnerschaftsregister), der zum Datum des Abgabetermins für den Teilnahmeantrag nicht älter als drei Monate ist vorzulegen. Ausländische Bieter haben verlangte Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Verpflichtungserklärung Drittunternehmen: Die vom Bewerber oder der Bietergemeinschaft benannten Drittunternehmen geben ihrerseits bereits mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung ab.
Dem Bewerber müssen nachweislich die erforderlichen Mittel des eignungsverleihenden Unternehmens zur Verfügung stehen, die für den Leistungsbereich erforderlich sind, für den der eignungsverleihende Unterauftragnehmer nach der Projektstruktur benannt wurde und in dem dieser gegebenenfalls Referenzen
vorlegt. Das Formblatt 3 (Anlage I) ist zu verwenden.
Mehrfachbeteiligung von Drittunternehmen: Eine mehrfache Beteiligung von eignungsverleihenden Unternehmen ist nur zulässig, wenn der Bewerber für diese mit einer Verpflichtungserklärung im
Teilnahmewettbewerb nachweist, dass durch geeignete Maßnahmen eine Beeinträchtigung des Geheimwettbewerbs infolge der mehrfachen Teilnahme ausgeschlossen ist. Das Formblatt 5 (Anlage I) ist zu verwenden.
Eigenerklärung Sanktions-VO: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat eine Eigenerklärung zur Erfüllung der Verpflichtungen aus Art. 5k der Sanktions-VO (Russland-Bezug) abzugeben. Das Formblatt 7 (Anlage I) ist zu verwenden.
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen:
Erklärung zum Umsatz: Jeder Bewerber hat eine Erklärung über den Gesamtjahresumsatz und zum Gesamtumsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Errichtung von PV-Installationen sowie dessen Betrieb) der letzten drei Geschäftsjahre abzugeben; besteht ein Unternehmen noch nicht 3 Jahre, sind entsprechende Angaben für die Jahre des Bestehens des Bewerbers anzugeben. Das Formblatt 8 (Anlage I) ist zu verwenden.
Unternehmensdarstellung: Jedes Unternehmen, das als Bewerber, Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer an der Bewerbung teilnimmt, hat seine bisherige Geschäftstätigkeit im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung und seine jeweilige Konzernstruktur darzulegen. Die Darstellung
soll möglichst die Beteiligungsverhältnisse an diesem Unternehmen und die Beteiligungen dieses Unternehmens vollständig wiedergeben. Die Unternehmen haben dem Teilnahmeantrag zudem jeweils eine möglichst vollständige Liste aller verbundenen Unternehmen beizufügen. Verbundene Unternehmen sind solche
im Sinne des § 36 Abs. 2 GWB.
Versicherungsbestätigung: Jeder Bewerber hat eine Versicherungsbestätigung über das Vorliegen einer
Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personenschäden und in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für sonstige Schäden je Schadensfall (Gültigkeit mind. für das laufende Kalenderjahr) vorzulegen; alternativ kann eine unwiderrufliche Deckungszusage eines Versicherers (nicht Maklers) vorgelegt werden, in der dieser die Bereitschaft erklärt, im Auftragsfall den Bewerber entsprechend zu versichern. Die Versicherungsbestätigung bzw. Deckungszusage ist in deutscher
Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
keine
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen,
Nachweise) vorzulegen:
Referenzen: Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat die technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch geeignete Referenzen zur Errichtung und zum Betrieb von PV-Installationen zu belegen. Die Referenzen können von folgenden Beteiligten beigebracht werden:
- dem Bewerber,
- einem Mitglied der Bewerbergemeinschaft,
- einem eignungsverleihenden Unterauftragnehmer.
Um als Referenzprojekt berücksichtigt werden zu können, sind folgende Angaben zu machen:
- Auftraggeber, einschl. Ansprechpartner, Adresse, E-Mail und Telefonnummer
- Auftragnehmer (Bewerber, Mitglied Bewerbergemeinschaft oder eignungsverleihender Unterauftragnehmer)
- Leistungszeitraum
- Installierte Leistung der PV-Aufdachanlagen in kWp insgesamt
- Anzahl und Größe der Dachflächen und PV-Aufdachanlagen
- Angabe des übernommenen Leistungsumfangs (d.h. Errichtung und/oder Betrieb)
- Angabe, ob die Referenz eine bundes- bzw. landeseigene bzw. kommunale Liegenschaft betrifft
- Technische Angaben zu den installierten Komponenten der PV-Installationen
- Auszüge aus dem Marktstammdatenregister (MaStR) in Kopie; Ausländische Bieter haben Nachweise, sofern diese erteilt werden, aus ihrem Herkunftsstaat (Sitzland/Sitzstaat) in deutscher Sprache oder in beglaubigter Übersetzung einzureichen.
Weitere Angaben sind freiwillig, z.B., dass es sich bei der Referenz um ein Bestandsgebäude, insbesondere um einen Altbau mit oder ohne sanierungsbedürftige Dachflächen gehandelt hat; dass der Bewerber, ein Mitglied der Bewerbergemeinschaft oder ein eignungsverleihender Unterauftragnehmer die Sanierung des Daches
durchgeführt hat; dass denkmalschutzrechtliche Genehmigungen beantragt/erteilt worden sind und welche Rolle der Bewerber dabei eingenommen hat; dasselbe gilt für die Überprüfung der Gebäude-/Dachstatik und ggf. Einholung von erforderlichen baustatischen Gutachten.
Es sind mindestens 4 vergleichbare Referenzen innerhalb der letzten 5 Geschäftsjahre anzugeben, die Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Beteiligten geben. Vergleichbar sind
Referenzen, die sich auf die Errichtung oder den Betrieb von PV-Installationen auf Dachflächen beziehen, die für denselben Auftraggeber innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten fertiggestellt bzw. in Betrieb genommen worden sind, sich an unterschiedlichen Standorten befinden und eine Anlagenleistung in Kilowatt peak (kWp) von insgesamt mindestens 400 kWp (Nennleistung) betreffen. Mindestens 2 Referenzen
müssen sich dabei auf die Errichtung von PV-Installationen und mindestens 2 Referenzen auf den Betrieb von PV-Installationen beziehen. Das Formblatt 6 (Anlage I) ist zu verwenden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY5DALH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß §§ 160 Abs. 1 und 2, 135 Abs. 3 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-
im-internet.de/gwb) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 135 GWB lautet
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den
öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
(3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn
1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer
Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist,
2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und
3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde.
Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des
Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
Postleitzahl: 30169
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.niedersachsen.de