Neuvergabe Dienstleistungskonzession zum Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Mörfelder Landstr. 362
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sportparkstadion.de/website/pages/sportpark.php
Abschnitt II: Gegenstand
Neuvergabe Dienstleistungskonzession zum Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang
Es ist die Neuvergabe der Dienstleistungskonzession zum Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang mit dem Recht zur Vermarktung stadionbezogener Rechte geplant.
Richard-Herrmann-Platz 1, 60386 Frankfurt am Main
Es ist die Neuvergabe der Dienstleistungskonzession zum Betrieb des Stadions am Bornheimer Hang mit dem Recht zur Vermarktung stadionbezogener Rechte geplant. Der Dienstleister übernimmt vollumfänglich die Betreiberverpflichtung bezüglich des Stadions nebst Zubehör gemäß der VStättVerO Hessen und sämtlicher einschlägiger öffentlich-rechtlicher Bestimmungen. Das Stadion soll vom Betreiber als ein „Stadion für alle“ betrieben werden.
Unter Konzeptionierung als „Stadion für alle“ versteht die Konzessionsgeberin, dass das Stadion neben den Zweck als Spiel- und Trainingsstätte für die Fußballherrenmannschaft der FSV GmbH sowie den übrigen Fußballmannschaften des FSV Frankfurt 1899 e.V. auch für die Durchführung von anderen Sport- und sonstigen Veranstaltungen zur Verfügung steht, sowie dass die Teilnahme an solchen Veranstaltungen der Öffentlichkeit im Rahmen der Stadionordnung ermöglicht wird.
Dies umfasst insbesondere, dass auch anderen Vereinen und Sportlern die Möglichkeit zur Nutzung insbesondere des Hauptfeldes für den Spielbetrieb einschließlich des damit unmittelbar im Zusammenhang stehenden Trainingsbetriebes gewährt wird. Weiterhin ist das Sportmuseum im Businessbereich beheimatet und eine Teilfläche der Anlage wird von den Bornheim Boules e.V. genutzt.
Des Weiteren dürfen nur Veranstaltungen durchgeführt werden, die mit der Baugenehmigung vereinbar sind. Die Durchführung von Konzerten ist nicht gestattet.
Die Konzessionsgeberin stellt dem Konzessionsnehmer sämtliche zu nutzende Flächen und Räumlichkeiten sowie das vorhandenen Zubehör im gegenwärtigen altersbedingten Zustand zur Verfügung. Hiervon nicht umfasst sind Verbrauchsmaterialien.
Der Konzessionsnehmer erhält das auf die Dauer der Konzession zeitlich beschränkte Recht zur Vermarktung des Stadions. Dies bedeutet, dass der Konzessionsnehmer zeitlich beschränkt berechtigt ist, die stadiongeborenen Werbe- und Marketingrechte in Bezug auf das Stadion weltweit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vermarkten. Hierzu gehört insbesondere auch das Recht zur Vermarktung des Stadionnamens.
Einzelheiten über Gegenstand und Umfang der Konzession sind den Konzessionsunterlagen zu entnehmen, welche den Bietern mit Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes gem. § 17 Abs. 1 KonzVgV zur Verfügung gestellt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes.
Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist ein aktueller (im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist höchstens 90 Tage seit dem Ausstellungsdatum erstellter) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Bestimmungen des Herkunftslandes für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Im Falle von Unternehmen, die nicht im Berufs-/ Handelsregister eingetragen sind, genügt eine Eigenerklärung, aus der sich die Rechtsform des Unternehmens (z.B. GbR) und ihr bevollmächtigter Vertreter ergibt.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers/Bietergemeinschaft in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, aufgeteilt in Gesamtumsatz und bezogen auf die konzessionsgegenständlichen Leistungen.
Eigenerklärung über Anzahl der beschäftigten Mitarbeiter der letzten drei Geschäftsjahre, aufgeteilt in die Mitarbeiteranzahl insgesamt und bezogen auf den konzessionsgegenständlichen Bereich.
1. Benennung, Lebenslauf und Qualifikationsnachweis des vorgesehenen Schlüsselpersonals (Objektleiter, Verantwortlicher Vermarktung, technischer Leiter, Greenkeeper).
2. Nachweis der für die technische-infrastrukturelle Bewirtschaftung notwendigen technischen Ausstattung, sowie Notfall- und Wartungsorganisation.
3. Nennung von vergleichbaren Referenzen. Referenzen sind vergleichbar, wenn sie die unten stehenden Mindestanforderungen erfüllen.
- Mindestens eine Referenz über den technischen-infrastrukturellen und kaufmännischen Betrieb eines Stadions der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga oder Regionalliga oder einer anderen deutschen Veranstaltungsstätte mit mindestens 5000 Besucherplätzen (Beschreibung des Leistungsumfangs, konkrete Beschreibung der Aufgaben des Bewerbers, Skizze der Vertragsbeziehungen zum Eigentümer, Organigramm der Betreibung, Jahresumsatz Objekt, Ansprechpartner beim Auftraggeber).
- Mindestens eine Referenz über die Vermarktung von Drittveranstaltungen in einer deutschen Veranstaltungsstätte (zB. Firmenveranstaltungen, gastronomische Events) unter Beschreibung des Leistungsumfanges, Veranstaltungsgröße und Nennung eines Ansprechpartners.
- Mindestens eine Referenz über die Vermarktung stadiongeborener Rechte eines deutschen Stadions in der Bundesliga, 2. Bundesliga und 3. Liga oder Regionalliga mit mindestens 10.000 Besucherplätzen und 400 Businesseats (Beschreibung des Leistungsumfangs, konkrete Beschreibung der Aufgaben des Bewerbers, Skizze der Vertragsbeziehungen zum Eigentümer, Organigramm der Betreibung, Jahresumsatz Objekt, Ansprechpartner beim Auftraggeber).
Die Referenzen können sich auf das gleiche Stadion beziehen. In diesem Fall ist eine integrierende Darstellung zulässig.
Für die Referenz sind folgende Angaben zu machen:
- Referenzobjekt
- Bezeichnung des Auftraggebers
- Angaben zu den Mindestanforderungen ggf. inkl. Anlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Konzessionsgeberin plant die Durchführung eines zweistufigen Verfahrens in Anlehnung an einer Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb, gem. § 12 Abs. 1 KonzVgV i.V.m § 17 VgV.
In einem ersten Schritt werden interessierte Unternehmen aufgefordert eine Teilnahmeantrag mit allen geforderten Angaben einzureichen.
Diejenigen Bewerber, die form- und fristgerecht einen Teilnahmeantrag eingereicht haben und deren Eignung und die Erfüllung der durch die Konzessionsgeberin aufgestellten Mindestanforderungen nachgewiesen haben, werden zur Abgabe eines ersten indikativen Angebotes aufgefordert.
Diejenigen Bieter, die form- und fristgerecht ein erstes indikatives Angebote eingereicht haben werden zu Bietergesprächen eingeladen.
Im Anschluss werden die Bieter, ggf nach Anpassung und Überarbeitung der Vergabeunterlagen, zur Abgabe von verbindlichen Angeboten aufgefordert.
Die Konzessionsgeberin behält sich vor, bereits auf Grundlage der eingereichten ersten verbindlichen Angebote unter Verwendung der in der Angebotsaufforderung genannten Kriterien und deren Gewichtung den Kreis der Bieter, mit denen weiterführende Verhandlungsgespräche durchgeführt werden, festzulegen. Bieter, die auf Grund dieser Zwischenwertung keinen erfolgversprechenden Rang einnehmen, werden nicht mehr zu den Verhandlungsgesprächen eingeladen und erhalten hierüber eine schriftliche Mitteilung.
Soweit notwendig, behält sich die Konzessionsgeberin vor, weitere Verhandlungsrunden durchzuführen.
Darüber hinaus gilt für die Teilnahme folgendes:
1. Bietergemeinschaften/Bietergemeinschaften sind zugelassen und werden wie Einzelbieter behandelt, § 24 Abs. 2 KonzVgV. Sofern Bietergemeinschaften in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich genannt werden, sind unter dem Begriff Bieter auch Bietergemeinschaften zu verstehen.
2. Eignungsleihe: Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf die Ressourcen/Mittel von dritten Unternehmen verweisen, ist das Formular "Verpflichtungserklärung" als Anhang im Teilnahmeantrag zu verwenden.
3. Nachforderung fehlender/fehlerhafter Erklärungen/Nachweise:
Die Auftraggeberin behält es sich vor, fehlende oder unvollständige Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
4. Eigenerklärung, dass Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen.
5. Verpflichtungserklärung Tariftreue und Mindestentgelt
6. Eigenerklärung Russlandbezug
Für die geforderten Erklärungen ist der den Vergabeunterlagen beigefügte Teilnahmeantrag zu verwenden, soweit mit dem Angebot keine Einheitliche Europäische Eigenerklärung vorgelegt wird.
Die elektronische Einreichung des Teilnahmeantrages samt Anlagen muss bis zum 12.09.2023.2023 um 12 Uhr über das Bietertool des DTVP erfolgen. Bewerberfragen dürfen bis zum 30.08.2023 über das Kommunikationstool des DTVP gestellt werden. Die Auftraggeberin behält sich vor, später eingehende Nachrichten nicht zu beantworten. Die Auftraggeberin empfiehlt dringend, die Angebote mit angemessenem zeitlichen Vorlauf hochzuladen und eventuelle Restriktionen durch die bietereigene IT-Infrastruktur (Kapazität des zur Verwendung vorgesehenen Internetanschlusses, Firewalls, etc.) vorab zu prüfen.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6151125816
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Vorinformation erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vorinformation benannten Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Interessensbestätigung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift: Wilhelminenstraße 1 – 3 (Wilhelminenhaus)
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail:
Fax: +49 6151125816