Absenkung Speiseleitung OLA Bf Stadion (VE5301) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW) Referenznummer der Bekanntmachung: RTW-EU2023-VE5301
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift: Stiftstraße 9-17
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Vergabestelle
E-Mail:
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.regionaltangente-west.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Absenkung Speiseleitung OLA Bf Stadion (VE5301) für das Infrastrukturprojekt Regionaltangente West (RTW)
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Orts- und Nachbarschaftsverkehr der Metropolregion Frankfurt Rhein-Main. Sie dient zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs durch die Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Städte und Gemeinden und zur besseren intermodalen Anbindung des Flughafens Frankfurt am Main.
In dem Zusammenhang werden neue Gleisverbindungen und Brückenbauwerke im Bahnhof Frankfurt am Main - Stadion errichtet und Planungsleistungen an der Oberleitungsanlage erforderlich. Das künftige Bauwerk Stabbogenbrücke führt die Neubaustrecke RTW über die Gleisanlagen der DB AG. Der Brückenzug Kreuzungsbauwerk Bf Stadion bestehend aus mehreren Brückenbauwerken überführt die eingleisige Neubaustrecke RTW über die Gleisanlagen der DB AG.
Unterhalb des Bauwerks befinden sich die jeweils zweigleisigen und elektrifizierten DB-Strecken 3683, 3520 und 3650. Das Bahngelände befindet sich zum überwiegenden Teil geländegleich.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind die OLA-Vorabmaßnahmen, sodass die zukünftige Stabbogenbrücke der Regionaltangente West (RTW) eingeschoben werden kann.
Die OLA-Vorabmaßnahmen umfassen u.a. folgende Leistungen:
- Kampfmittelsondierungen
- Suchschachtungen
- Neuerrichtung von 3 Winkel- und 5 Flachmasten inkl. Gründungen und Fundamente
- Absenkung Kettenwerk
- Bahnerdung
- Umbau Oberleitung
- Die Speiseleitungen X1 (ehemalige Speiseleitung Ersatz Ffm-Süd über Forsthaus) sind zwischen den Masten 5-25n und 31-33n als Mittelspannungskabel N2XS2Y 1x240Rm/ 70 zu verlegen. Die beiden an den Oberleitungsmasten beidseitig endverankerten Speiseleitungen werden am Mast hinab in einen bereits bauseitig erstellten Kabelkanal geführt und unterqueren die EÜ der RTW-Stabbogenbrücke.
-Rückbau u.a. von Fundamenten und Masten
Weitere Angaben unter II.2.4
Frankfurt am Main
Die Regionaltangente West (RTW) ist eine neue tangentiale Schienenverbindung im Rhein-Main-Gebiet zur Verbesserung des öffentlichen Schienenpersonennahverkehrs im Ballungsraum Frankfurt am Main. Sie dient in erster Linie der besseren Verbindung der westlichen Stadtteile der Stadt Frankfurt am Main sowie der umliegenden Kreise, Städte und Gemeinden miteinander und untereinander und der besseren Anbindung an den Frankfurter Flughafen. Das Projekt ist in die Planfeststellungsabschnitte PFA Nord, PFA Mitte sowie die PFA Süd I und Süd II aufgeteilt.
Die Bauleistungen umfassen unter anderem nachfolgend aufgeführte Leistungen:
- Kampfmittelsondierungen
- Suchschachtungen
- Neuerrichtung von 3 Winkel- und 5 Flachmasten inkl. Gründungen und Fundamente
- Absenkung Kettenwerk
- Bahnerdung
- Umbau Oberleitung
- Die Speiseleitungen X1 (ehemalige Speiseleitung Ersatz Ffm-Süd über Forsthaus) sind zwischen den Masten 5-25n und 31-33n als Mittelspannungskabel N2XS2Y 1x240Rm/70 zu verlegen. Die beiden an den Oberleitungsmasten beidseitig endverankerten Speiseleitungen werden am Mast hinab in einen bereits bauseitig erstellten Kabelkanal geführt und unterqueren die EÜ der RTW-Stabbogenbrücke.
- Rückbau u.a. von Fundamenten und Masten
Eine detaillierte Beschreibung der zu erbringenden Leistungen kann den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden.
INEA/CEF/TRAN/M2019/2086475
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ziff.III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zu verwendenden Eignungsbogen vorzulegen.
Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Eignungsbogen (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern.
Für den Fall, dass Bieter/Bietergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 34, 47 SektVO. Für den Fall, dass sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen/finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bieter/die Bietergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 47 Abs. 3 SektVO; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist dem Angebot beizulegen. (Ziffer I des Eignungsbogens).
Der spätere Austausch eines zum Nachweis der Eignung benannten anderen Unternehmens bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Die Zustimmung wird nur dann erfolgen, wenn der Bewerber/Bieter auch mit dem neuen anderen Unternehmen bei der fiktiv vorzunehmenden Eignungsprüfung die ausgeschriebenen Eignungsanforderungen erfüllt.
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft (Ziffer II und III des Eignungsbogens):
(1) Eigenerklärung, dass bei dem Bieter bzw. bei den Mitgliedern der Bietergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bieter bzw. haben die Mitglieder der Bietergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen. (Ziffer IIdes Eignungsbogens)
(2) Aktueller Ausdruck aus dem Handels-/Berufsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bieter bzw. das Mitglied der Bietergemeinschaft im Handels-/Berufsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis. (Ziffer III des Eignungsbogens)
(3) Ggf. Bietergemeinschaftserklärung
(1) Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Ziffer IV.1 des Eignungsbogens)
(2) Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (Planung und Errichtung von Oberleitungsanlagen im Anlagenbereich der Deutschen Bahn) (Ziffer IV.2 des Eignungsbogens)
Möglicherweise geforderte Mindeststandards: 2
zu (2): 500.000,00 € netto für den durchschnittlichen jährlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Planung und Errichtung von Oberleitungsanlagen im Anlagenbereich der Deutschen Bahn) gebildet aus den Umsätzen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. (Im Falle der Bildung von Bietergemeinschaften werden die jeweiligen Umsätze der einzelnen Mitglieder der Bietergemeinschaft in Hinblick auf die Wertung addiert.)
[ ] Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
1) Präqualifizierung Deutsche Bahn AG
Gefordert wird der Nachweis aller unten aufgeführten PQ-DB:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft verfügt
[ ] über gültige Präqualifizierungen der DB AG in der Kategorie
Planung Oberleitungsanlagen
[ ] Planung 15 kV Oberleitungsanlagen Standard
Errichtung Oberleitungsanlagen
[ ] Oberleitungsanlagen 15kV Standard
(die Nachweise für die Präqualifizierung sind mit dem Angebot abzugeben)
[ ] über keine gültigen Präqualifizierungen bei der DB AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Das Angebot ist unter Verwendung der mit den Vergabeunterlagen veröffentlichten Formulare einzureichen, der bei dem o. g. Link (siehe Ziff. I.3 der Bekanntmachung) heruntergeladen werden kann. Das Angebot ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2) Bietergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bietergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat einen eigenen Eignungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Eignungsbögen sind gemeinsam mit dem Angebot, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3) Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Widersprüche, Unvollständigkeiten, Unklarheiten, Fehler oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4) Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 06.09.2023, bei der in Ziffer I.3 der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Für die spätere Angebotsphase gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, nach der ersten Verhandlungsrunde auch weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
6) Enthält das Angebot die geforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig, kann der AG den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist zur Nachreichung der fehlenden oder zur Vervollständigung der unvollständigen Unterlagen auffordern. Fehlen die geforderten Unterlagen nach Ablauf der Nachfrist noch immer, wird das Angebot zwingend ausgeschlossen.
7) Bei Veröffentlichung von Antworten zu Bewerber-/Bieterfragen im Vergabeportal eHAD erhalten registrierte Teilnehmer eine elektronische Information. Nicht registrierte Interessenten trifft eine Holschuld, sie müssen sich regelmäßig im Vergabeportal informieren.
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift: Dienstgebäude: Hilpertstraße 31; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834