RRX, PA 1.2 und 1.3 Vorgesetzte Schallschutzwände Obj.Planung Lph 5-7, TWP Lph 3-6 Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44575
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): von Rüden, Brigitta
E-Mail:
Telefon: +49 20330173471
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
RRX, PA 1.2 und 1.3 Vorgesetzte Schallschutzwände Obj.Planung Lph 5-7, TWP Lph 3-6
Duisburg
Rhein-Ruhr-Express, Planungsabschnitt 1.2 und 1.3, Vorgesetzte Schallschutzwände, Objektplanung Lph 5-7, Tragwerksplanung Lph 3-6
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
RRX, PA 1.2 und 1.3 Vorgesetzte Schallschutzwände Obj.Planung Lph 5-7, TWP Lph 3-6
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Duisburg
Rhein-Ruhr-Express, Planungsabschnitt 1.2 und 1.3, Vorgesetzte Schallschutzwände, Objektplanung Lph 5-7, Tragwerksplanung Lph 3-6
Die zusätzlich erforderliche Leistungebeinhaltet die Erstellung neuer Bauablaufpläne, da die notwendigen Sperrpausen erneut
angepasst wurden.
( MKA 7_6 )
Die Fa. Vössing ist mit der Planung der vorgesetzten Bauwerke sowie die Erstellung der Ausschreibungsunterlagen für die
Bauleistung beauftragt. Die vorgesetzten Bauwerke sind technisch miteinander verbunden und müssen gesamthaft durch einen
Auftragnehmer nicht nur baulich, sondern ebenfalls planerisch betrachtet werden. Demnach ist ein AN-Wechsel aus technischen
Gründen nich möglich. Die Beauftragung eines weiteren AN hat doppelte Kosten für die Einarbeitung in die Örtlichkeit zur Folge.
Zudem müssen sich beide Auftragnehmer intensiv miteinander abstimmen, sodass dies einen erhöhten Aufwand und damit
Mehrkosten auf Seiten beider AN zur Folge hat.