Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51909
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Lüttger Julian
E-Mail:
Telefon: +49 89130872415
Fax: +49 69260913730
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Strecke 5522 und Strecke 5540, Verbindungsgleis Laim Rbf/Stammstrecke, Bauarbeiten i. Z. der Sendlinger Spange
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
München
Siehe Kapitel II.1.4 dieser Bekanntmachung
Ort: Lauda-Königshofen
NUTS-Code: DE11B Main-Tauber-Kreis
Land: Deutschland
12 - Im Rahmen des Umbaus vom Gleis 33 (Laim Rbf) hat der AG mit dem Alv Fahrbahn vereinbart einen Schwellenwechsel am
Übergangsbereich zwischen Bauabschnitt und Bestandsstrecke durchzuführen. Dadurch wurde sichergestellt, dass die
oberbautechnischen Freigabewerte nach dem Stopfen der Gleise eingehalten und die Anlage regelkonform an den Betrieb
übergeben werden konnte. Der Umbauabschnitt war nicht Teil des Vertrags aber für die Wieder-Inbetriebnahme des Gleises 33
erforderlich.
12 - Um den angestrebten Endzustand der Fahrbahn (Str. 5522) gemäß Vertrag zu erreichen, waren die
Zusammenhangsmaßnahmen im Übergangsbereich erforderlich. Außerdem konnte der AN für den zusätzlichen Umbaubereich
die gleiche Gleissperrungen auf der Str. 5522 im Zuge der geplanten Oberbauarbeiten verwenden, die einem anderen AN nicht
gleichzeitig hätte zur Verfügung gestellt werden können. Die Strecke hätte vsl. nicht zum Sperrpausenende an den Betrieb
zurückgegeben werden können.