S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 08: Ingenieurbau Nord Referenznummer der Bekanntmachung: 16FEI22319
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Blömeke, Michael
E-Mail:
Telefon: +49 20330174768
Fax: +49 6926557894
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 08: Ingenieurbau Nord
Los 8 Ingenieurbau Nord
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
S-Bahn S13, Troisdorf - Bonn Oberkassel - Los 08: Ingenieurbau Nord
Ort: Vilkerath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Köln
Los 8 Ingenieurbau Nord
Ort: Vilkerath
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Land: Deutschland
MKA 355: Bestandsvermessung – Umstellung des Systems DB GIS auf AVANI
(MKA 112_48)
Das Vermessungssystem DB GIS ist zwischenzeitlich von der DB AG auf das System AVANI umgestellt worden. Die Bestandsvermessungen müssen dementsprechend zukünftig nunmehr in AVANI zurückgeführt werden.
Die Erstellung der Bestandsvermessungen und die Rückführung in das System des AG ist im HLV des AN enthalten. Die Rückführung im neuen System AVANI muss im Zuge dieser Bestandsvermessung erbracht werden und kann nicht als eigenständige Leistung anderweitig erfolgen. Aus fachlicher Sicht ist es deshalb technisch nicht möglich, die Systemumstellung gesondert an einen anderen AN zu vergeben.