Lieferung und Beladung für ein Staffellöschfahrzeug StLF 20 für den Magistrat der Stadt Bebra Referenznummer der Bekanntmachung: EU-40-BEB/23
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift: Rathausmarkt 1
Ort: Bebra
NUTS-Code: DE733 Hersfeld-Rotenburg
Postleitzahl: 36179
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle Landkreis Hersfeld-Rotenburg
E-Mail:
Telefon: +49 6621873508
Fax: +49 6621873510
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hef-rof.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung und Beladung für ein Staffellöschfahrzeug StLF 20 für den Magistrat der Stadt Bebra
Die Stadt Bebra (Hessen, Landkreis Hersfeld-Rotenburg) beschafft für die Feuerwehr Bebra ein neues Staffellöschfahrzeug StLF 20. Das StLF 20 wurde bereits ausgeschrieben und bestellt. Umfang dieser Leistungsbeschreibung ist nur die Beladung, die den Anforderungen nach DIN EN 1846, Entwurf DIN 14502, Teil 2 und der Technischen Baubeschreibung TRH-StLF 20 entsprechen muss.
36179 Bebra
Siehe oben Abschnitt II. 1.4
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lieferung und Beladung für ein Staffellöschfahrzeug StLF 20
Postanschrift: Kasseler Str. 48-52
Ort: Zierenberg
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34289
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: +49 6151125816 / +49 6151126834
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist grundsätzlich unzulässig, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präk-lusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2. der vorliegenden Bekanntmachung), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift: Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: +49 61516603
Fax: +49 61515816
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de/