Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mölders, Dirk
E-Mail:
Telefon: +49 22114171253
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
Aachen Rothe Erde
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1700m (inkl. Erd- und Tiefbau), Anpassung Kreuzungsbauwerk, Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände, Koordinierte Kabeltrasse
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
Postanschrift: Postfach 624
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Aachen Rothe Erde
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1700m (inkl. Erd- und Tiefbau), Anpassung Kreuzungsbauwerk, Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände, Koordinierte Kabeltrasse
Postanschrift: Postfach 624
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57295
Land: Deutschland
Planung und Ausführung STM 2
(MKA 178_80)
Im Zuge der Baumaßnahme muss bei km 65,060 das Signal 02AA hergestellt werden. Im Rahmen der Ausführungsplanung
hat sich gemäß dem baubegleitendem Baugrundgutachten herausgestellt, dass eine Rammgründung für das Signal 02AA
gemäß HLV nicht umsetzbar ist. Aus diesem Grund war es erforderlich die Gründung als Monoblock-Fundament auszuführen,
woraus ein größerer Eingriffsbereich in die angrenzende Böschung resultierte. Eine Böschungssicherung (Winkelstützwand)
musste entsprechend ergänzend geplant werden. Gemäß Auflauge des geotechnischen Prüfers der Ausführungsplanung ging
hervor, dass eine Sicherung der darüberliegenden Böschung für die Herstellung der Stützwand ebenfalls zu gewährleisten ist
(Spritzbetonsicherung). Die Kombination aus Winkelstützwand und Spritzbetonwand ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht
sinnvoll. Vor diesem Hintergrund war es notwendig die Böschung als vernagelte Spritzbetonschale zu planen und
auszuführen.
Diese zusätzlichen Leistungen in Bezug auf die Signalgründung haben sich im Rahmen der detaillierten
Ausführungsplanung ergeben, waren im Rahmen der Entwurfsplanung
nicht vorhersehbar und konnten im Hauptvertrag nicht berücksichtigt
werden.