Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1 Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI35048
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift: Adam-Riese-Straße 11-13
Ort: Frankfurt Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n): Mölders, Dirk
E-Mail:
Telefon: +49 22114171253
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
Aachen Rothe Erde
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1700m (inkl. Erd- und Tiefbau), Anpassung Kreuzungsbauwerk, Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände, Koordinierte Kabeltrasse
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Aachen Rothe Erde PFA 2 Bautechnik Los 2.1
Postanschrift: Postfach 624
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57295
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift: Villemomblerstr. 76
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Aachen Rothe Erde
Oberbau, Gleisverlängerung von ca 1700m (inkl. Erd- und Tiefbau), Anpassung Kreuzungsbauwerk, Böschungssicherung, Neubau Lärmschutzwände, Koordinierte Kabeltrasse
Postanschrift: Postfach 624
Ort: Burbach
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57295
Land: Deutschland
Provisorischer Kunststoffkanal
(MKA 177_79)
Im Rahmen der Ausführung von Kabelarbeiten und in Vorbereitung auf die IBN SPP im Juli 2023 ist zur Herstellung der Kabelanlage für den BZ1 eine Kabelführung zwischen km65,090 und km65,350 bahnlinks erforderlich. Da erst mit Anschwenkung des Gleises 113 in der IBN SPP der Kabeltrog im Endzustand hergestellt werden kann, jedoch die Kabelanlage aus LST-Sicht vor der IBN SPP vorbereitet werden muss, damit diese im Rahmen der IBN SPP angeschlossen und geprüft werden können, ist es notwendig die Kabel vorzeitig zu verlegen und eine provisorische Kabelsicherung durch Kunststofftrog im beschriebenem Abschnitt herzustellen.
Diese zusätzliche Leistung in Bezug auf die Erstellung eines provisorischen Kunststoffkanals hat sich im Rahmen der detaillierten
Ausführungsplanung ergeben, war im Rahmen der Entwurfsplanung
nicht vorhersehbar und konnte im Hauptvertrag nicht berücksichtigt
werden.